Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 38ger am 29. November 2022, 23:32:38
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In der Blindengasse gibt es vor der Josefstädter Straße ja eine Stop-Tafeln, welche Straßenbahnen der Linie 5 zum stehen bleiben, wenige Sekunden nach dem Anfahren aus der Station Blindengasse, zwingt. Für Fahrgäste ist dies extrem unangenehm, da die Bremsung (aufgrund der kurzen Distanz zwischen Station und Stop-Schild) direkt auf die Beschleunigungsphase folgt.
Gibt es derartige Anfahr- und Bremssituationen oder überhaupt (dauerhafte) Stop-Schilder entlang von Straßenbahnlinien noch irgendwo anders im Wiener Netz?
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Am Zimmermannplatz muss man selbiges ebenfalls machen allerdings fällt das dort niemanden auf, da die Schleife nicht planmäßig befahren wird.
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In der Blindengasse gibt es vor der Josefstädter Straße ja eine Stop-Tafeln, welche Straßenbahnen der Linie 5 zum stehen bleiben, wenige Sekunden nach dem Anfahren aus der Station Blindengasse, zwingt. Für Fahrgäste ist dies extrem unangenehm, da die Bremsung (aufgrund der kurzen Distanz zwischen Station und Stop-Schild) direkt auf die Beschleunigungsphase folgt.
Wobei man dazu sagen muss, dass dort viele Fahrer sich vorsichtig ganz langsam "herantasten" und nicht wirklich ganz stehen bleiben (außer es kommt etwas).
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In der Blindengasse gibt es vor der Josefstädter Straße ja eine Stop-Tafeln, welche Straßenbahnen der Linie 5 zum stehen bleiben, wenige Sekunden nach dem Anfahren aus der Station Blindengasse, zwingt.
Sehnsucht nach einer Ampel, vor der die Straßenbahnen dann weitere Minuten ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem Sinnlos-in-der-Gegend-Herumstehen, nachgehen können?
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Keine Stopp-Tafel, aber ein "Vorrang geben" gibt es nach der Haltstelle Wexstraße in Richtung stadteinwärts vor dem Einbiegen in die Klosterneuburger Straße.
Zumindest früher gab es das auch bei der Schleife Augasse vor dem Einbiegen in die Althanstraße in Richtung FJB.
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In der Blindengasse gibt es vor der Josefstädter Straße ja eine Stop-Tafeln, welche Straßenbahnen der Linie 5 zum stehen bleiben, wenige Sekunden nach dem Anfahren aus der Station Blindengasse, zwingt.
Sehnsucht nach einer Ampel, vor der die Straßenbahnen dann weitere Minuten ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem Sinnlos-in-der-Gegend-Herumstehen, nachgehen können?
Ein Vorrang geben-Schild wäre vollkommen ausreichend!
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In der Blindengasse gibt es vor der Josefstädter Straße ja eine Stop-Tafeln, welche Straßenbahnen der Linie 5 zum stehen bleiben, wenige Sekunden nach dem Anfahren aus der Station Blindengasse, zwingt.
Sehnsucht nach einer Ampel, vor der die Straßenbahnen dann weitere Minuten ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem Sinnlos-in-der-Gegend-Herumstehen, nachgehen können?
Ein Vorrang geben-Schild wäre vollkommen ausreichend!
Bei einer schlecht einsehbaren Kreuzung mit einer Vereinigungsweiche? Und einem Schutzweg, der (aufgrund der dummen Ausnahme von Straßenbahnen von der Anhaltepflicht) ohnehin nur noch aufgrund des Bestandsschutzes möglich ist?
Diese Kreuzung ist ein positives Musterbeispiel dafür, wie gut es funktionieren kann, wenn man sich nicht selbst mit dummen Vorschriften im Weg steht. Jede Änderung daran ist zwangsläufig eine Verschlechterung.
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Man könnte höchstens für die Autofahrer in der Josefstädter Straße, die vom Gürtel kommen, eine Ampel aufbauen, die dann rot wird, wenn sich ein 5er vor dem Ausfahren aus der Station anmeldet. Diese Ampel sollte aber nicht für 2 und 33 gelten, sodass diese im Fall dass ein 5er sich anmeldet, dieser dennoch Nachrang hat. Das sollte eigentlich umsetzbar sein.
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Wozu braucht es dort überhaupt einen Autoverkehr vom Gürtel Richtung Stadt? Die paar Einbieger können auch gleich über die Sanettystraße und die Blindengasse fahren, dann spart man sich das ganze Problem.
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Wozu braucht es dort überhaupt einen Autoverkehr vom Gürtel Richtung Stadt? Die paar Einbieger können auch gleich über die Sanettystraße und die Blindengasse fahren, dann spart man sich das ganze Problem.
Und wie soll ein Liefer-LKW die beiden Kurven schaffen? Von der Behinderung der Linie 5 ganz zu schweigen
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Wo genau siehst du das Problem?
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Wo genau siehst du das Problem?
Bei den Kurvenradien Sowohl beim Abbiegen vom Gürtel in die Sanettystraße, als dann auch das Abbiegen von der Sanettystraße in die Blindengasse.
Und was soll das bringen. Ich sehe da keinen Vorteil, wenn man den IV durch die Sanettystraße schickt.
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Man könnte höchstens für die Autofahrer in der Josefstädter Straße, die vom Gürtel kommen, eine Ampel aufbauen, die dann rot wird, wenn sich ein 5er vor dem Ausfahren aus der Station anmeldet. Diese Ampel sollte aber nicht für 2 und 33 gelten, sodass diese im Fall dass ein 5er sich anmeldet, dieser dennoch Nachrang hat. Das sollte eigentlich umsetzbar sein.
Es schadet sicher nicht, wenn der 5er ohne Probleme abbiegen kann, ein Rot für den MIV und gleichzeitig Frei für die Straßenbahn bringt doch nichts. ob der 2er jetzt vor oder nach dem 5er fährt, ist doch kein wirkliches Problem, es wird nicht jeder 5er unmittelbar vor einem 2er fahren. Aber man kann auch alles kompliziert machen.
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Keine Stopp-Tafel, aber ein "Vorrang geben" gibt es nach der Haltstelle Wexstraße in Richtung stadteinwärts vor dem Einbiegen in die Klosterneuburger Straße.
Zumindest früher gab es das auch bei der Schleife Augasse vor dem Einbiegen in die Althanstraße in Richtung FJB.
Und in der Huglgasse stadtauswärts, früher ohne Ampel.
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Man könnte höchstens für die Autofahrer in der Josefstädter Straße, die vom Gürtel kommen, eine Ampel aufbauen, die dann rot wird, wenn sich ein 5er vor dem Ausfahren aus der Station anmeldet. Diese Ampel sollte aber nicht für 2 und 33 gelten, sodass diese im Fall dass ein 5er sich anmeldet, dieser dennoch Nachrang hat. Das sollte eigentlich umsetzbar sein.
Es schadet sicher nicht, wenn der 5er ohne Probleme abbiegen kann, ein Rot für den MIV und gleichzeitig Frei für die Straßenbahn bringt doch nichts.
Wieso bringt das nichts?
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Man könnte höchstens für die Autofahrer in der Josefstädter Straße, die vom Gürtel kommen, eine Ampel aufbauen, die dann rot wird, wenn sich ein 5er vor dem Ausfahren aus der Station anmeldet. Diese Ampel sollte aber nicht für 2 und 33 gelten, sodass diese im Fall dass ein 5er sich anmeldet, dieser dennoch Nachrang hat. Das sollte eigentlich umsetzbar sein.
Es schadet sicher nicht, wenn der 5er ohne Probleme abbiegen kann, ein Rot für den MIV und gleichzeitig Frei für die Straßenbahn bringt doch nichts.
Wieso bringt das nichts?
Na was glaubst? Weil der 5er dann doch nicht abbiegen kann - weiter sie mein obiges Posting. Die von dir angedachte Schaltung halte ich für ein Kasperltheater, die Erfindung ist WL-würdig
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Man könnte höchstens für die Autofahrer in der Josefstädter Straße, die vom Gürtel kommen, eine Ampel aufbauen, die dann rot wird, wenn sich ein 5er vor dem Ausfahren aus der Station anmeldet. Diese Ampel sollte aber nicht für 2 und 33 gelten, sodass diese im Fall dass ein 5er sich anmeldet, dieser dennoch Nachrang hat. Das sollte eigentlich umsetzbar sein.
Es schadet sicher nicht, wenn der 5er ohne Probleme abbiegen kann, ein Rot für den MIV und gleichzeitig Frei für die Straßenbahn bringt doch nichts.
Wieso bringt das nichts?
Na was glaubst? Weil der 5er dann doch nicht abbiegen kann - weiter sie mein obiges Posting. Die von dir angedachte Schaltung halte ich für ein Kasperltheater, die Erfindung ist WL-würdig
Und die Schaltung ist nicht umsetzbar, da bei der Kreuzung Zebrastreifen vorhanden sind. Und solche Kreuzungen dürfen nur ungeregelt sein oder mit einer vollständigen Ampel ausgestatte sein. Aber sicher nicht mit so einer Kunstampelschaltung, wie es T2700 gerne hätte. Und wenn es nach dem Elternverein Pfeilgasse gehen würde, dann gäbe es sowohl bei der Blindengasse, wie auch bei der Bennogasse schon seit Jahrzehnten eine VLSA.
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In der Blindengasse gibt es vor der Josefstädter Straße ja eine Stop-Tafeln, welche Straßenbahnen der Linie 5 zum stehen bleiben, wenige Sekunden nach dem Anfahren aus der Station Blindengasse, zwingt.
Sehnsucht nach einer Ampel, vor der die Straßenbahnen dann weitere Minuten ihrer Lieblingsbeschäftigung, dem Sinnlos-in-der-Gegend-Herumstehen, nachgehen können?
Ein Vorrang geben-Schild wäre vollkommen ausreichend!
Bei einer schlecht einsehbaren Kreuzung mit einer Vereinigungsweiche? Und einem Schutzweg, der (aufgrund der dummen Ausnahme von Straßenbahnen von der Anhaltepflicht) ohnehin nur noch aufgrund des Bestandsschutzes möglich ist?
Diese Kreuzung ist ein positives Musterbeispiel dafür, wie gut es funktionieren kann, wenn man sich nicht selbst mit dummen Vorschriften im Weg steht. Jede Änderung daran ist zwangsläufig eine Verschlechterung.
Damit Du als Straßenbahnfahrer wirklich nach links einsehen kannst musst Du Dich schon zur Gänze auf den Schutzweg stellen. Wenn man dann sieht, dass von links nichts kommt, wozu stehen bleiben? Nur damit die Fußgänger dann auf den Zebrastreifen laufen (was sie Dank anhalten ja auch dürfen)? Da wäre ein Vorrang geben-Schild absolut ausreichend. Bei Vereinigungsweichen gilt ja ohnehin vmax 15 und aufgrund des sehr kurzen Abstandes zwischen Haltestelle Blindengasse und Einsicht in die Josefstädter Straße erreicht man die bei normaler Fahrweise ohnehin nicht ansatzweise. In vier von fünf Fällen ist das stehen bleiben dort nur rechtlichen Belangen (Stop-Schild) geschuldet und nicht weil es notwendig wäre bei einem "Vorrag geben"-Schild.
Für stehende Fahrgäste ist das Abbremsen auf 0 aus der Beschleunigung heraus durchaus heftig und schlichtwegs überflüssig. Unter Umständen ist es sogar kontrapoduktiv, weil die Fußgänger dann denken man hätte wegen Ihnen gebremst und die Aufmerksamkeit des Fahrers eher beim potentiellen Fließverkehr von links ist, als beim Fußgänger von rechts.
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Kann's sein, dass dieses Stop-Schild weniger für den 5er da ist, sondern eher für den Autoverkehr? Um zu verhindern, dass dieser ohne anzuhalten geradeaus weiterfährt und dabei den 2er quert (analoge Situation Ecke Josefstädter Straße/Stolzenthalergasse einen Häuserblock weiter)? Dass der 5er dann auch anhalten muss, ist dann gewissermaßen ein Kollateralschaden.
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Dort hängt auch ein Sicherheitshalt.
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Und die Schaltung ist nicht umsetzbar, da bei der Kreuzung Zebrastreifen vorhanden sind. Und solche Kreuzungen dürfen nur ungeregelt sein oder mit einer vollständigen Ampel ausgestatte sein.
https://www.google.at/maps/@48.1903687,16.3233268,3a,41.3y,273.22h,85.61t/data=!3m7!1e1!3m5!1saGUg62hH326OlHeGUDdRpg!2e0!5s20201201T000000!7i16384!8i8192!5m1!1e2
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Dort hängt auch ein Sicherheitshalt.
Der ist allerdings für die Fisch'.
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Kann's sein, dass dieses Stop-Schild weniger für den 5er da ist, sondern eher für den Autoverkehr? Um zu verhindern, dass dieser ohne anzuhalten geradeaus weiterfährt und dabei den 2er quert (analoge Situation Ecke Josefstädter Straße/Stolzenthalergasse einen Häuserblock weiter)? Dass der 5er dann auch anhalten muss, ist dann gewissermaßen ein Kollateralschaden.
Falls das der Grund wäre, wäre es sinnvoll die Einbahn in der Blindengasse zwischen Uhlplatz und Josefstädter Straße umzudrehen. Eine andere Lösung wäre dass man die Station deutlich weiter vorne angelegt hätte, aber die Wiener Linien weigern sich ja Stationen in Kurven anzulegen (nicht, dass die Blindengasse gerade wäre und nicht, dass es nicht genügend Gegenbeispiele gäbe und nicht, dass man dort nicht auch einen Spiegel anbringen könnte). Eine Versetzung des Baumes in den derzeit hinteren Haltestellenbereich wäre politisch wohl auch nicht gewünscht. All diese Kunstgriffe könnte man sich aber ohnehin sparen, wenn man das Stop-Schild einfach gegen ein Vorrang geben tauschen würde. Aber Wien ist ja die am besten verwaltete Stadt! ::)
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Kann's sein, dass dieses Stop-Schild weniger für den 5er da ist, sondern eher für den Autoverkehr? Um zu verhindern, dass dieser ohne anzuhalten geradeaus weiterfährt und dabei den 2er quert (analoge Situation Ecke Josefstädter Straße/Stolzenthalergasse einen Häuserblock weiter)? Dass der 5er dann auch anhalten muss, ist dann gewissermaßen ein Kollateralschaden.
Falls das der Grund wäre, wäre es sinnvoll die Einbahn in der Blindengasse zwischen Uhlplatz und Josefstädter Straße umzudrehen. Eine andere Lösung wäre dass man die Station deutlich weiter vorne angelegt hätte, aber die Wiener Linien weigern sich ja Stationen in Kurven anzulegen (nicht, dass die Blindengasse gerade wäre und nicht, dass es nicht genügend Gegenbeispiele gäbe und nicht, dass man dort nicht auch einen Spiegel anbringen könnte). Eine Versetzung des Baumes in den derzeit hinteren Haltestellenbereich wäre politisch wohl auch nicht gewünscht. All diese Kunstgriffe könnte man sich aber ohnehin sparen, wenn man das Stop-Schild einfach gegen ein Vorrang geben tauschen würde. Aber Wien ist ja die am besten verwaltete Stadt! ::)
Würde ja reichen nur das Beet zu verkleinern (und dann bevorzugt am anderen Ende mit zusätzlichem Baum wieder an zu legen). Beim der Endstelle des 13A in der Skodagasse habens ja auch geschafft den Mistkübel an der unnötigsten Stelle zwischen Beet/Sitzbank und Edelpfosten so zu platzieren, das möglichst wenig Platz ist für die meisten Leute die dann Richtung Alser Straße wollen :))
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Die Haltestelle wurde erst vor wenigen Jahren weiter nach hinten verlegt, vermutlich wegen Barrierefreiheit. Das kommt halt davon, dass beim ULF der Rollstuhlplatz bei der ersten Tür ist.
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All diese Kunstgriffe könnte man sich aber ohnehin sparen, wenn man das Stop-Schild einfach gegen ein Vorrang geben tauschen würde. Aber Wien ist ja die am besten verwaltete Stadt! ::)
Welchen Unterschied macht eine Nachrangtafel zur Stoptafel? In den meisten Fällen muss die Straßenbahn da auch bei einer Nachrangtafel anhalten. Abgesehen davon ist das in der Beschleunigungsphase nochmals stehen bleiben für die Fahrgäste kein Problem, soferne nicht ein Fahrer mit digitalem "Gaspedal" unterwegs ist. Da schaltet man kurz auf die 1. Fahrstufe und lässt den Zug rollen.
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All diese Kunstgriffe könnte man sich aber ohnehin sparen, wenn man das Stop-Schild einfach gegen ein Vorrang geben tauschen würde. Aber Wien ist ja die am besten verwaltete Stadt! ::)
Welchen Unterschied macht eine Nachrangtafel zur Stoptafel? In den meisten Fällen muss die Straßenbahn da auch bei einer Nachrangtafel anhalten. Abgesehen davon ist das in der Beschleunigungsphase nochmals stehen bleiben für die Fahrgäste kein Problem, soferne nicht ein Fahrer mit digitalem "Gaspedal" unterwegs ist. Da schaltet man kurz auf die 1. Fahrstufe und lässt den Zug rollen.
Also in den Abend- und Nachtstunden bleibt die Straßenbahn dort fast immer für eh niemanden stehen. Das ist halt die Zeit, wo ich dort fahre. Und zum rollen lassen ist der Abstand zum Stop-Schild entweder zu kurz oder es sind die meisten Fahrer mit "digitalem Gaspedal" unterwegs.
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Welchen Unterschied macht eine Nachrangtafel zur Stoptafel? In den meisten Fällen muss die Straßenbahn da auch bei einer Nachrangtafel anhalten. Abgesehen davon ist das in der Beschleunigungsphase nochmals stehen bleiben für die Fahrgäste kein Problem, soferne nicht ein Fahrer mit digitalem "Gaspedal" unterwegs ist. Da schaltet man kurz auf die 1. Fahrstufe und lässt den Zug rollen.
Also in den Abend- und Nachtstunden bleibt die Straßenbahn dort fast immer für eh niemanden stehen. Das ist halt die Zeit, wo ich dort fahre. Und zum rollen lassen ist der Abstand zum Stop-Schild entweder zu kurz oder es sind die meisten Fahrer mit "digitalem Gaspedal" unterwegs.
Unter Tags ist sie aber sinnvoll. Im Gegensatz zu der Tafel "vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade/rechts" mit Zusatztafel von 7-19 Uhr¹] in der Josefstädter Straße stadtauswärts vor der Blindengasse ist so eine Zusatztafel bei nachrangregelnden Verkehrszeichen nicht zulässig.
¹] die Zeiten können auch andere sein, ist aus der Erinnerung
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Welchen Unterschied macht eine Nachrangtafel zur Stoptafel? In den meisten Fällen muss die Straßenbahn da auch bei einer Nachrangtafel anhalten. Abgesehen davon ist das in der Beschleunigungsphase nochmals stehen bleiben für die Fahrgäste kein Problem, soferne nicht ein Fahrer mit digitalem "Gaspedal" unterwegs ist. Da schaltet man kurz auf die 1. Fahrstufe und lässt den Zug rollen.
Also in den Abend- und Nachtstunden bleibt die Straßenbahn dort fast immer für eh niemanden stehen. Das ist halt die Zeit, wo ich dort fahre. Und zum rollen lassen ist der Abstand zum Stop-Schild entweder zu kurz oder es sind die meisten Fahrer mit "digitalem Gaspedal" unterwegs.
Unter Tags ist sie aber sinnvoll. Im Gegensatz zu der Tafel "vorgeschriebene Fahrtrichtung gerade/rechts" mit Zusatztafel von 7-19 Uhr¹] in der Josefstädter Straße stadtauswärts vor der Blindengasse ist so eine Zusatztafel bei nachrangregelnden Verkehrszeichen nicht zulässig.
¹] die Zeiten können auch andere sein, ist aus der Erinnerung
Ich persönlich halte Stop-Tafeln generell nur in wenigen Fällen für sinnvoll, da Vorrang geben ja genauso bedeutet, dass ich stehen bleiben muss, wenn ich aus Vorranggründen nicht fahren kann. Sicherheitstechnisch immer stehenzubleiben ist mMn nur bei extrem übersichtlichen oder sehr stark und schnell befahrenen Straßen (Einmündungen in den Gürtel zB.) notwendig. In der Josefstädter Straße hingegen brettert ja ohnehin niemand mit 70 Sachen durch!
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Und einem Schutzweg, der (aufgrund der dummen Ausnahme von Straßenbahnen von der Anhaltepflicht) ohnehin nur noch aufgrund des Bestandsschutzes möglich ist?
Gibt es dafür eine Quelle?
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Richtlinien Vorrang SUV (a.k.a Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) 03.02.12 Punkt 4.2.2.1:
"Ausschließungsgründe für nicht signalgeregelte Schutzwege:
● Im freien Streckenbereich von Schienenstraßen"
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Richtlinien Vorrang SUV (a.k.a Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) 03.02.12 Punkt 4.2.2.1:
"Ausschließungsgründe für nicht signalgeregelte Schutzwege:
● Im freien Streckenbereich von Schienenstraßen"
Kannst du das bitte verlinken.? Außerdem ist es dort nicht im freien Bereich, sondern in einem Kreuzungsbereich und auf 2 Seiten sogar mit Haltestelle.
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Bitte sehr:
http://www.fsv.at/shop/agliste.aspx?ID=3156234c-555a-4b8c-8a24-bb156a19e866
"RVS 03.02.12 - Fußgängerverkehr" auswählen
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Bitte sehr:
http://www.fsv.at/shop/agliste.aspx?ID=3156234c-555a-4b8c-8a24-bb156a19e866
"RVS 03.02.12 - Fußgängerverkehr" auswählen
Danke für die Verlinkung. Und wenn du weiter liest, dann wirst du feststellen, dass unter 4.2.5 sehr wohl nicht geregelte Schutzwege bei Haltestellen zulässig sind. Damit sind die Zebrastreifen im Bereich Josefstädter Straße # Blindengasse sehr wohl Rrechtens und fallen nicht unter Bestandschutz.
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Es ist nur ein Zebrastreifen, nicht mehrere. Rechtens ist er auch mit Bestandsschutz, das ist ja kein Gegensatz.
Für die Anwendbarkeit von Punkt 4.2.5 der RVS Fußgängerverkehr fehlt meines Erachtens die Haltestelle Fahrtrichtung stadteinwärts.
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Für die Anwendbarkeit von Punkt 4.2.5 der RVS Fußgängerverkehr fehlt meines Erachtens die Haltestelle Fahrtrichtung stadteinwärts.
In 4.2.5 steht nirgends, dass Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen vorhanden sein müssen. Und auf der anderen Seite der Kreuzung befindet sich in diesem Fall auch kein Zebrastreifen.
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In 4.2.5 steht nirgends, dass Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen vorhanden sein müssen. Und auf der anderen Seite der Kreuzung befindet sich in diesem Fall auch kein Zebrastreifen.
RSV 03.02.12 Punkt 4.2.5: "Straßenbahnhaltestellen:
Im Bereich von Straßenbahnhaltestellen mit Mischverkehr sind ungeregelte Schutzwege zulässig,
sofern die Haltestellen jeweils unmittelbar davor angeordnet werden (in Analogie zu
Abbildung 21, Randhaltestelle)."
"jeweils unmittelbar davor angeordnet" lässt mich sehr an deiner Interpretation zweifeln, der Blick auf Abbildung 21 umso mehr.
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Die Haltestelle Blindengasse ist unmittelbar vor dem Schutzweg angeordnet, die Bedingung ist also erfüllt.
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In Fahrtrichtung Stadt der Linien 2 und 33 befindet sich jedenfalls keine Haltestelle unmittelbar vor dem Schutzweg. Dass "jeweils unmittelbar davor" heißen soll, dass eine Fahrtrichtung reicht und sich aus der anderen Richtung die von der Anhaltepflicht ausgenommenen Straßenbahnen mit 50 km/h nähern können, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Überhaupt ist diese Regel nicht für Kreuzungen gedacht, sondern für die abgebildeten einfachen Haltestellensituationen.
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In Fahrtrichtung Stadt der Linien 2 und 33 befindet sich jedenfalls keine Haltestelle unmittelbar vor dem Schutzweg. Dass "jeweils unmittelbar davor" heißen soll, dass eine Fahrtrichtung reicht und sich aus der anderen Richtung die von der Anhaltepflicht ausgenommenen Straßenbahnen mit 50 km/h nähern können, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Überhaupt ist diese Regel nicht für Kreuzungen gedacht, sondern für die abgebildeten einfachen Haltestellensituationen.
Ganz abgesehen davon, dass sich Straßenbahnen diesem Schutzweg in der von dir genannten Fahrtrichtung nur mit 20 km/h nähern dürfen, gehe ich davon aus, dass die Skizzen jeweils die maximale Gesamtsituation abbilden. Teilsituationen muss man eben daraus ableiten.
Wie dem letztlich auch sei: Diesen Richtlinien kommt ja kein gesetzlicher Charakter zu (auch wenn sie quasi bindender Standard sind), sie stehen und fallen also mit ihrer gelebten Auslegung.
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In Fahrtrichtung Stadt der Linien 2 und 33 befindet sich jedenfalls keine Haltestelle unmittelbar vor dem Schutzweg. Dass "jeweils unmittelbar davor" heißen soll, dass eine Fahrtrichtung reicht und sich aus der anderen Richtung die von der Anhaltepflicht ausgenommenen Straßenbahnen mit 50 km/h nähern können, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Überhaupt ist diese Regel nicht für Kreuzungen gedacht, sondern für die abgebildeten einfachen Haltestellensituationen.
Ganz abgesehen davon, dass sich Straßenbahnen diesem Schutzweg in der von dir genannten Fahrtrichtung nur mit 20 km/h nähern dürfen, gehe ich davon aus, dass die Skizzen jeweils die maximale Gesamtsituation abbilden. Teilsituationen muss man eben daraus ableiten.
Wie dem letztlich auch sei: Diesen Richtlinien kommt ja kein gesetzlicher Charakter zu (auch wenn sie quas bindender-Standard sind), sie stehen und fallen also mit ihrer gelebten Auslegung.
Richtlinien und Vorschriften sind immer einzuhalten. Sollte die Einhaltung aus irgendeinem Grund nicht möglich oder die sture Einhaltung eine Situation sogar verschlechtern, ist immer die abnehmende Behörde (in Person eines Gutachters) maßgebend. Diese muß dann dann in ihrem Abnahmegutachten auch so festhalten, dass hier eine andere Lösung gefunden wurde. Ist im Brandschutz so und wird in anderen Dingen, meines wissens nach, auch so gehandhabt.
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Das stimmt so nicht ganz. Gültige Vorschriften sind immer einzuhalten; bei den Richtlinien stimmt das so nicht immer, weil sie nicht Gesetz sind. Ich habe ein aktuelles Beispiel über die Übernahme und Wartung einer Straßenbrücke über die Eisenbahn, wo sich Land und ÖBB an einer Richtlinie festhalten wollten, die schlichtweg überholt ist. Auch bei der neuen RVS gibt es heftige Diskussionen, weil zB die verbreiterte Radweggestaltung dazu führt, dass es dann aufgrund des Straßenquerschnittes keinen Radweg mehr geben könnte.
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Auch bei der neuen RVS gibt es heftige Diskussionen, weil zB die verbreiterte Radweggestaltung dazu führt, dass es dann aufgrund des Straßenquerschnittes keinen Radweg mehr geben könnte.
Ist eh gut, die heutigen Radwege haben den Charakter eine 2 m breiten Fahrbahn mit beidseitig direkt angrenzenden Häusern