Danke für Eure Antworten.
..., auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist!
Genau.
..., ist der Unterschied zwischen "finster" und "grün".
Und deshalb darf ein Bahnübergang vermutlich kein "grün" zeigen.
Zu meiner Ausgangsfrage nach der "Historie"; Ich seh das nun so:
Zu Beginn des Bahnverkehrs waren nur Fuhrwerke, Pferde, Fußgänger usw. unterwegs und die Eisenbahn hatte immer Vorrang.
Und somit ist das auch mit den ersten KFZ so geblieben.
Danke, habe es verstanden.
Theoretische Abhilfe, damit unaufmerksame KFZ-Lenker nicht allzuoft auf Bahnübergängen verunfallen:
Damit der Straßenverkehr ein "Grün" auf Bahnübergängen bekommt müßten die Schienenfahrzeuge ein Lichtsignal mit korrespondierendem "Rot" bekommen.
Eher nix für die Praxis.
Ich habe diese Thema übrigens aufgrund des heutigen (16.3.22) KFZ-Unfalls am Bahnübergang der WLB in Möllersdorf/Traiskirchen eröffnet.
Wohne ums Eck (Eigenheimsiedlung/Blumensiedlung); gibt alle 10 Jahre einen tödlichen Unfall hier.
Und frage mich, was man besser machen kann.
Unfallursache war bisher immer "Unachtsamkeit" der KFZ-Lenker.
Verwirrend sind für mich die Ampelanlagen der 2 Fahrspuren aus Richtung Gumpoldskirchen kommend.
Aus welcher Richtung das heute verunfallte KFZ kam weiß ich nicht.
Hat jemand nähere Infos?
LG Martin