Ich halte ja den neuesten Trend bei EK gefährlich. Die neuen LED Signalleuchten haben nur mehr einen Durchmesser wie eine Ampel. Ich finde die übersieht man leichter...
Zum Vorschlag: Im Falle dieser EK wäre grün auch problematisch. Denn dann gäbe es nämlich die Situation, dass man von der Eigenheimsiedlung kommend grün von der EK sieht und ROT von der Ampel. Das ist natürlich Unsinn.
Ehrlich gesagt weiß ich auch nicht was das grün helfen soll. In Gefahrensituationen leuchtet es ja gar nicht.
Das Problem bei solchen Unfällen ist einfach sehr oft Unachtsamkeit durch Ablenkung. Also Telefon, Gespräche, also keine 100% Konzentration aufs Auto fahren. Ein Faktor kann auch Stress und Müdigkeit sein. Da schaut man "gach" und hat sich verschaut...
Speziell in der Nacht muss man damit rechnen, dass EK absichtlich bei rot überfahren werden. Habe ich in Neu Guntramsdorf schon 3x beobachtet.
Ich stelle hiermit die Behauptung auf, dass diese Benutzer auf die Farben "Rot" und "Grün" besser konditioniert sind als auf "Rot" und "Nix".
btw:
Welche Signalfarben sehen eigentlich Triebwagenführer im Umfeld eines Bahnüberganges?
(Sorry, ich habe da keine Ahnung...)
Auch "Rot" und "Nix" so wie die Straßenbenutzer, oder gibt es für die auch ein "Grün" (oder eine andere "Freifahrtsfarbe")?
Oder gibt es in diesem Falle überhaupt keine Lichtsignale?
Wenn die auch eine andere Farbe als "Rot" sehen dürfen, wie steht es da eigentlich mit der Gleichberechtigung?
Sind vor dem Gesetz nicht alle gleich?
LG Martin
Was der Triebfahrzeuführer sieht ist ganz unterschiedlich je nach Betriebsvorschrift. Bei der WLB gibt es EK Überwachungssignale. Diese haben weißes Blinklicht.
Bei der ÖBB gibt es auch EK mit Überwachungssignalen ( gelbes Blinklicht). Alternativ ist es aber auch möglich, dass das Hauptsignal nur dann auf Fahrt geschaltet werden kann wenn die EK in Ordnung ist.
Mit fehlender Gleichberechtigung hat das nichts zu tun, das sind einfach unterschiedliche Dinge.
Für jeden Lokführer gelten die gleichen Regeln ( Fahrt bei weißem Blinklicht) und für jeden KFZ Lenker gelten die gleichen Regeln ( Fahrt bei ausgeschaltetem Licht)
Ungleichbehandlung wäre folgendes:
Adalbert ist Lokführer bei der ÖBB.
Als Lokführer darf er auf der Lok EK bei gelben Blinklicht ohne besondere Maßnahmen passieren.
Da Adalbert Lokführer ist,darf er auch bei Verkehrsampeln nur bei gelben Licht fahren. Bei allen anderen Farben muss er den Fahrdienstleiter unter 133 um Erlaubnis fragen.
Haidi hat es dir eh schon erklärt, auch bei offenem Schranken oder finsterem Rotlicht musst du dich überzeugen, ob ein gefahrloses Queren der Bahnanlage möglich ist! Macht halt leider kaum wer.
Abgesehen davon, dass ich diese Regelung anachronistisch und unpraktikabel finde. Entspricht sie überhaupt noch der gültigen Rechtslage?