Autor Thema: Stop-Schilder in Schienenstraßen?  (Gelesen 6870 mal)

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68er

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #30 am: 05. Dezember 2022, 22:49:21 »
Richtlinien Vorrang SUV (a.k.a Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) 03.02.12 Punkt 4.2.2.1:
"Ausschließungsgründe für nicht signalgeregelte Schutzwege:
● Im freien Streckenbereich von Schienenstraßen"

Klingelfee

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #31 am: 06. Dezember 2022, 06:06:04 »
Richtlinien Vorrang SUV (a.k.a Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) 03.02.12 Punkt 4.2.2.1:
"Ausschließungsgründe für nicht signalgeregelte Schutzwege:
● Im freien Streckenbereich von Schienenstraßen"

Kannst du das bitte verlinken.? Außerdem ist es dort nicht im freien Bereich, sondern in einem Kreuzungsbereich und auf 2 Seiten sogar mit Haltestelle.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

68er

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #32 am: 06. Dezember 2022, 06:40:30 »
Bitte sehr:
http://www.fsv.at/shop/agliste.aspx?ID=3156234c-555a-4b8c-8a24-bb156a19e866
 "RVS 03.02.12 - Fußgängerverkehr" auswählen

Klingelfee

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #33 am: 06. Dezember 2022, 07:22:39 »
Bitte sehr:
http://www.fsv.at/shop/agliste.aspx?ID=3156234c-555a-4b8c-8a24-bb156a19e866
 "RVS 03.02.12 - Fußgängerverkehr" auswählen

Danke für die Verlinkung. Und wenn du weiter liest, dann wirst du feststellen, dass unter 4.2.5 sehr wohl nicht geregelte Schutzwege bei Haltestellen zulässig sind. Damit sind die Zebrastreifen im Bereich Josefstädter Straße # Blindengasse sehr wohl Rrechtens und fallen nicht unter Bestandschutz.
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68er

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #34 am: 06. Dezember 2022, 07:59:25 »
Es ist nur ein Zebrastreifen, nicht mehrere. Rechtens ist er auch mit Bestandsschutz, das ist ja kein Gegensatz.
Für die Anwendbarkeit von Punkt 4.2.5 der RVS Fußgängerverkehr fehlt meines Erachtens die Haltestelle Fahrtrichtung stadteinwärts.

95B

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #35 am: 06. Dezember 2022, 10:11:24 »
Für die Anwendbarkeit von Punkt 4.2.5 der RVS Fußgängerverkehr fehlt meines Erachtens die Haltestelle Fahrtrichtung stadteinwärts.

In 4.2.5 steht nirgends, dass Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen vorhanden sein müssen. Und auf der anderen Seite der Kreuzung befindet sich in diesem Fall auch kein Zebrastreifen.
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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #36 am: 06. Dezember 2022, 10:18:57 »
In 4.2.5 steht nirgends, dass Haltestellen in beiden Fahrtrichtungen vorhanden sein müssen. Und auf der anderen Seite der Kreuzung befindet sich in diesem Fall auch kein Zebrastreifen.

RSV 03.02.12 Punkt 4.2.5: "Straßenbahnhaltestellen:
Im Bereich von Straßenbahnhaltestellen mit Mischverkehr sind ungeregelte Schutzwege zulässig,
sofern die Haltestellen jeweils unmittelbar davor angeordnet werden (in Analogie zu
Abbildung 21, Randhaltestelle)."

"jeweils unmittelbar davor angeordnet" lässt mich sehr an deiner Interpretation zweifeln, der Blick auf Abbildung 21 umso mehr.

95B

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #37 am: 06. Dezember 2022, 10:38:51 »
Die Haltestelle Blindengasse ist unmittelbar vor dem Schutzweg angeordnet, die Bedingung ist also erfüllt.
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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #38 am: 06. Dezember 2022, 10:53:20 »
In Fahrtrichtung Stadt der Linien 2 und 33 befindet sich jedenfalls keine Haltestelle unmittelbar vor dem Schutzweg. Dass "jeweils unmittelbar davor" heißen soll, dass eine Fahrtrichtung reicht und sich aus der anderen Richtung die von der Anhaltepflicht ausgenommenen Straßenbahnen mit 50 km/h nähern können, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Überhaupt ist diese Regel nicht für Kreuzungen gedacht, sondern für die abgebildeten einfachen Haltestellensituationen.

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #39 am: 06. Dezember 2022, 11:33:11 »
In Fahrtrichtung Stadt der Linien 2 und 33 befindet sich jedenfalls keine Haltestelle unmittelbar vor dem Schutzweg. Dass "jeweils unmittelbar davor" heißen soll, dass eine Fahrtrichtung reicht und sich aus der anderen Richtung die von der Anhaltepflicht ausgenommenen Straßenbahnen mit 50 km/h nähern können, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Überhaupt ist diese Regel nicht für Kreuzungen gedacht, sondern für die abgebildeten einfachen Haltestellensituationen.

Ganz abgesehen davon, dass sich Straßenbahnen diesem Schutzweg in der von dir genannten Fahrtrichtung nur mit 20 km/h nähern dürfen, gehe ich davon aus, dass die Skizzen jeweils die maximale Gesamtsituation abbilden. Teilsituationen muss man eben daraus ableiten.

Wie dem letztlich auch sei: Diesen Richtlinien kommt ja kein gesetzlicher Charakter zu (auch wenn sie quasi bindender Standard sind), sie stehen und fallen also mit ihrer gelebten Auslegung.
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coolharry

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #40 am: 06. Dezember 2022, 11:47:29 »
In Fahrtrichtung Stadt der Linien 2 und 33 befindet sich jedenfalls keine Haltestelle unmittelbar vor dem Schutzweg. Dass "jeweils unmittelbar davor" heißen soll, dass eine Fahrtrichtung reicht und sich aus der anderen Richtung die von der Anhaltepflicht ausgenommenen Straßenbahnen mit 50 km/h nähern können, halte ich für nahezu ausgeschlossen. Überhaupt ist diese Regel nicht für Kreuzungen gedacht, sondern für die abgebildeten einfachen Haltestellensituationen.

Ganz abgesehen davon, dass sich Straßenbahnen diesem Schutzweg in der von dir genannten Fahrtrichtung nur mit 20 km/h nähern dürfen, gehe ich davon aus, dass die Skizzen jeweils die maximale Gesamtsituation abbilden. Teilsituationen muss man eben daraus ableiten.

Wie dem letztlich auch sei: Diesen Richtlinien kommt ja kein gesetzlicher Charakter zu (auch wenn sie quas bindender-Standard sind), sie stehen und fallen also mit ihrer gelebten Auslegung.

Richtlinien und Vorschriften sind immer einzuhalten. Sollte die Einhaltung aus irgendeinem Grund nicht möglich oder die sture Einhaltung eine Situation sogar verschlechtern, ist immer die abnehmende Behörde (in Person eines Gutachters) maßgebend. Diese muß dann dann in ihrem Abnahmegutachten auch so festhalten, dass hier eine andere Lösung gefunden wurde. Ist im Brandschutz so und wird in anderen Dingen, meines wissens nach, auch so gehandhabt.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Bimdose

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #41 am: 06. Dezember 2022, 12:32:31 »
Das stimmt so nicht ganz. Gültige Vorschriften sind immer einzuhalten; bei den Richtlinien stimmt das so nicht immer, weil sie nicht Gesetz sind. Ich habe ein aktuelles Beispiel über die Übernahme und Wartung einer Straßenbrücke über die Eisenbahn, wo sich Land und ÖBB an einer Richtlinie festhalten wollten, die schlichtweg überholt ist. Auch bei der neuen RVS gibt es heftige Diskussionen, weil zB die verbreiterte Radweggestaltung dazu führt, dass es dann  aufgrund des Straßenquerschnittes keinen Radweg mehr geben könnte. 

haidi

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Re: Stop-Schilder in Schienenstraßen?
« Antwort #42 am: 06. Dezember 2022, 12:40:13 »
Auch bei der neuen RVS gibt es heftige Diskussionen, weil zB die verbreiterte Radweggestaltung dazu führt, dass es dann  aufgrund des Straßenquerschnittes keinen Radweg mehr geben könnte.
Ist eh gut, die heutigen Radwege haben den Charakter eine 2 m breiten Fahrbahn mit beidseitig direkt angrenzenden Häusern
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