Autor Thema: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest  (Gelesen 14049 mal)

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[RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« am: 13. Mai 2012, 06:34:25 »
Schwerer Straßenbahnunfall in der Passage Lujerului

Freitag, 11. Mai 2012

Bukarest (ADZ/Mediafax) - Am 10. Mai ereignete sich um 7.25 Uhr in der Passage Lujerului ein schwerer Auffahrunfall mit vier Straßenbahnen. Nachdem eine Bahn der Linie 41 den Verkehr plötzlich blockierte, prallten zwei der in kurzem Abstand folgenden auf diese und entgleisten, während eine dritte rechtzeitig bremsen konnte. Von den einigen hundert Passagieren erlitten acht Personen schwere Schädel- und Thoraxtraumen sowie multiple Frakturen und befinden sich in kritischem Zustand. 37 Verletzte wurden mit SMURD-Ambulanzen in Krankenhäuser gebracht, 15 weitere begaben sich eigenständig in medizinische Einrichtungen. Insgesamt kamen 15 Notfallambulanzen, ein Intensiv-Rettungswagen, ein Notarztwagen und ein Spezialfahrzeug für den Transport der Verletzten zum Einsatz, die zum Teil zweimal fuhren. Der Verkehr im Einsatzgebiet wurde angehalten. Der Unfall sei wegen des geringen Abstandes der zirkulierenden Straßenbahnen nicht zu verhindern gewesen, obwohl die Fahrer der nachfolgenden Bahnen sofort bremsten, kommentierte RATB Sprecherin Brânduşa Raeceanu.

Quelle: http://www.adz.ro/artikel/artikel/schwerer-strassenbahnunfall-in-der-passage-lujerului/



weitere Bilder: http://www.adevarul.ro/actualitate/accident_tramvai_lujerului_bucuresti_5_697780221.html#

Zitat
Der Unfall sei wegen des geringen Abstandes der zirkulierenden Straßenbahnen nicht zu verhindern gewesen...

So a Schmarrn!

Linie 41

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #1 am: 13. Mai 2012, 15:54:18 »
Ich würde einfach meinen, die Fahrer waren Volltrotteln oder die Fahrzeuge hatten eine schrottreife Bremsvorrichtung (womit wieder der Fahrer ein Volltrottel ist, weil er das ja wissen muß). Wer einem anderen hinten reinfährt, egal mit welchem Fahrzeug, ist immer der Hirnlose, wenn ein Defekt nicht spontan auftritt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

E2

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #2 am: 13. Mai 2012, 16:17:35 »
Wer einem anderen hinten reinfährt, egal mit welchem Fahrzeug, ist immer der Hirnlose, wenn ein Defekt nicht spontan auftritt.

Aus aktuellem Anlass: Schumi läßt grüßen  ;D

... und da war einmal der Straßenbahnfahrer, der dem VW-Bus ins Heck knallte, und meinte: Das Auto darf vor dem Schutzweg nicht stehenbleiben und Kinder (!) über die Straße lassen. Die Kinder hat er gesehen...

haidi

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #3 am: 13. Mai 2012, 17:12:58 »
... und da war einmal der Straßenbahnfahrer, der dem VW-Bus ins Heck knallte, und meinte: Das Auto darf vor dem Schutzweg nicht stehenbleiben und Kinder (!) über die Straße lassen. Die Kinder hat er gesehen...

Wobei der § 29a StVO Straßenbahnfahrer auch am Zebrastreifen zum Anhalten zwingt, wenn Kinder drüber wollen, nicht nur in freier Wildbahn:

Zitat
§ 29a. Vorheriges SuchergebnisKinderNächstes Suchergebnis

(1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, daß Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten. Die Bestimmungen des § 76 werden dadurch nicht berührt.

Hannes
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hema

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #4 am: 13. Mai 2012, 17:35:22 »

Wobei der § 29a StVO Straßenbahnfahrer auch am Zebrastreifen zum Anhalten zwingt, wenn Kinder drüber wollen, nicht nur in freier Wildbahn:

Zitat
§ 29a. Vorheriges SuchergebnisKinderNächstes Suchergebnis

(1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, daß Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten. Die Bestimmungen des § 76 werden dadurch nicht berührt.

Hannes
Dieser Paragraph ist sowieso gefährlicher Unfug und entspringt wohl nur einem undurchdachten Schnellschuss "wohlmeinender" Abgeordneter! Noch dazu ist er mit anderen Bestimmungen der StVO nicht im prinzipiellen Einklang.
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haidi

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #5 am: 13. Mai 2012, 19:55:13 »
Ich bin auch nicht glücklich darüber obwohl ich schon vor dieser Bestimmung Kinder über die STraße gelassen habe oder sogar geführt habe (wenn ich sah, dass gar nichts geht, hab ich das Auto verlassen und das Kind rübergeführt).
Und er ist eine der am häufigsten übertretene Bestimmung der StVO.

Hannes
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hema

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #6 am: 14. Mai 2012, 01:37:50 »

Und er ist eine der am häufigsten übertretene Bestimmung der StVO.

Hannes
Wenn du am Gürtel auf der rechten Spur fährst und siehst am Straßenrand ein Kind, lässt du es rübergehen oder nicht? Wobei man sich, wenn man das Kind gehen ließe und es wird dann am weiteren Weg von der weiterbrausenden Meute erfasst, sogar strafbar machen würde. Nicht nach der StVO, aber nach dem Strafrecht!


Außerdem gilt auch für Kinder der § 76 bzgl. Querung einer Straße und der § 28/2, was Schienen betrifft. Auch ist es eine Frage, was noch als Kind erkannt werden kann/muss. Ein gut entwickeltes 13-jähriges Mädchen ist rechtlich noch ein Kind, aus einigen Metern Entfernung aber wohl eher als Jugendliche zu taxieren. Also eher verwirrend und widersprüchlich das Ganze!
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moszkva tér

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #7 am: 14. Mai 2012, 07:00:28 »
Außerdem gilt auch für Kinder der § 76 bzgl. Querung einer Straße und der § 28/2, was Schienen betrifft. Auch ist es eine Frage, was noch als Kind erkannt werden kann/muss. Ein gut entwickeltes 13-jähriges Mädchen ist rechtlich noch ein Kind, aus einigen Metern Entfernung aber wohl eher als Jugendliche zu taxieren. Also eher verwirrend und widersprüchlich das Ganze!
Aber auf Kinder ist der Vertrauensgrundsatz nicht anwendbar  :lamp:

haidi

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #8 am: 14. Mai 2012, 10:38:00 »
Wenn du am Gürtel auf der rechten Spur fährst und siehst am Straßenrand ein Kind, lässt du es rübergehen oder nicht? Wobei man sich, wenn man das Kind gehen ließe und es wird dann am weiteren Weg von der weiterbrausenden Meute erfasst, sogar strafbar machen würde. Nicht nach der StVO, aber nach dem Strafrecht!
Auch nach dem Strafrecht nicht, solange ich dem Kind nicht deute, dass es rüber gehen soll, was ich nie machen würde. Ich bliebe höchstens mehrere Meter vor dem Kind stehen
Zitat
Außerdem gilt auch für Kinder der § 76 bzgl. Querung einer Straße und der § 28/2, was Schienen betrifft. Auch ist es eine Frage, was noch als Kind erkannt werden kann/muss. Ein gut entwickeltes 13-jähriges Mädchen ist rechtlich noch ein Kind, aus einigen Metern Entfernung aber wohl eher als Jugendliche zu taxieren. Also eher verwirrend und widersprüchlich das Ganze!
Da können Juristen trefflich darüber streiten, ich denke dass der 29 a, weil speziell auf Kinder ausgerichtet, die beiden anderen sticht.

Hannes
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hema

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Re: [RO] Schwerer Straßenbahnunfall in Bukarest
« Antwort #9 am: 14. Mai 2012, 14:38:05 »

Auch nach dem Strafrecht nicht, solange ich dem Kind nicht deute, dass es rüber gehen soll, was ich nie machen würde. Ich bliebe höchstens mehrere Meter vor dem Kind stehen
Ist halt dann die Frage, wie das der Richter sieht. Wie immer (leider).



Zitat
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Außerdem gilt auch für Kinder der § 76 bzgl. Querung einer Straße und der § 28/2, was Schienen betrifft.
Da können Juristen trefflich darüber streiten, ich denke dass der 29 a, weil speziell auf Kinder ausgerichtet, die beiden anderen sticht.

Hannes
Der § 76 ist im 29a explizit ausgenommen! Und was die Straßenbahn betrifft, müsstest du den Straßenbahnverkehr im Straßen-, also StVO-Bereich komplett einstellen, sobald ihr ein Kind zu nahe kommt, man weiß ja nie genau, was die machen, könnten ja auch unter den Beiwagen geraten.   8)




Aber auf Kinder ist der Vertrauensgrundsatz nicht anwendbar  :lamp:
Ich verhalte mich lieber nach dem "Misstrauensgrundsatz", das ist die bessere Alternative!  ;)
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