Autor Thema: Andreaskreuz (gelöst)  (Gelesen 12375 mal)

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hema

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Andreaskreuz (gelöst)
« am: 20. April 2012, 22:50:49 »
Weil wir jetzt gerade über Andreaskreuze geredet haben. Dass es im Prater einen Übergang gibt, der mit Andreaskreuzen gesichert ist haben wir ja festgestellt. Aber es gibt in Wien tatsächlich eine Kreuzung Straßenbahn/Autos, die per Andreaskreuz abgesichert ist. Und auch wenn die WiLi bekanntlich Andreaskreuze gar nicht wollen, in diesem Fall können sie nichts dagegen machen!  ;D


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13er

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #1 am: 20. April 2012, 23:07:11 »
Befinden wir uns im (Süd-)Westen von Wien?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #2 am: 20. April 2012, 23:19:36 »
Im westlichen Wien!
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darkweasel

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #3 am: 20. April 2012, 23:28:07 »
Um einen Betriebsbahnhof herum?

hema

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #4 am: 21. April 2012, 00:44:48 »
Um einen Betriebsbahnhof herum?
Da müsstest' ganz schön weit hatschen!  :-[
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158er

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #5 am: 21. April 2012, 01:54:19 »
In unmittelbarer Umgebung einer Schleife? (< 200m)

haidi

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #6 am: 21. April 2012, 02:08:06 »
Weil wir jetzt gerade über Andreaskreuze geredet haben. Dass es im Prater einen Übergang gibt, der mit Andreaskreuzen gesichert ist haben wir ja festgestellt. Aber es gibt in Wien tatsächlich eine Kreuzung Straßenbahn/Autos, die per Andreaskreuz abgesichert ist. Und auch wenn die WiLi bekanntlich Andreaskreuze gar nicht wollen, in diesem Fall können sie nichts dagegen machen!  ;D


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Meinst du 58 Bogen in die Hummelgasse?

Hannes
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hema

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Re: Andreaskreuz
« Antwort #7 am: 21. April 2012, 02:47:32 »

Meinst du 58 Bogen in die Hummelgasse?

Hannes
Bingo!  :up:

Für stadteinwärtsfahrende Fahrzeuge steht vor dem Bahnübergang ein Andreaskreuz und laut Eisenbahnkreuzungs-Verordnung können auch mehrere nebeneinander liegende Gleiskörper mit einem Andreaskreuz angezeigt bzw. gesichert werden.  :D
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haidi

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #8 am: 21. April 2012, 08:43:02 »
Hättest Recht, wenn diese beiden Andreaskreuze nicht wären.

Hannes
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158er

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #9 am: 21. April 2012, 09:43:02 »
Hättest Recht, wenn diese beiden Andreaskreuze nicht wären.
Können die hinteren Andreaskreuze nicht trotzdem für beide Gleiskörper wirken? Oder wird ein Andreaskreuz durch ein Andreaskreuz in die andere Richtung "beschränkt"?

Linie 41

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #10 am: 21. April 2012, 10:16:50 »
Können die hinteren Andreaskreuze nicht trotzdem für beide Gleiskörper wirken? Oder wird ein Andreaskreuz durch ein Andreaskreuz in die andere Richtung "beschränkt"?
Darüber steht leider überhaupt nichts in den entsprechenden Gesetzen. Allerdings erstreckt sich der Wirkungsbereich meiner Meinung nach nur über die Kreuzung mit der Verbindungsbahn, da die Schienen der Straßenbahn hier nicht als kreuzend zu verstehen sind, wenn sie nicht von einem eigenen Bahnkörper kommen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #11 am: 21. April 2012, 16:28:18 »

. . . .  wenn sie nicht von einem eigenen Bahnkörper kommen.
Das ist kein Kriterium!


Aus der Sicht des ankommenden Straßenbenützers ist dort eine Eisenbahnkreuzung signalisiert und er hat vier Gleise zu überqueren. Mehr hat ihn nicht zu interessieren. Ich weiß, dass das kaum wer so sehen wird, obwohl es so im Gesetz steht, der übliche Brauch ist eben (wie so oft!) anders. Die Andreaskreuze "von hinten" sind irrelevant und gelten für die andere Richtung!
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haidi

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #12 am: 21. April 2012, 17:31:30 »
Für jedes Verkehrszeichen gibt es eine Anordnung, diese Andreaskreuze sind für den Bereich der Kreuzung mit der Verbindungsbahn angeordnet, daher gelten sie auch nur für die Verbindungsbahn.

Ein Verkehrszeichen, das irgendwo steht ist für sich allein noch nicht für den Verkehrsteilnehmer verbindlich, wenn es nicht angeordnet ist, wenn es falsch aufgestellt ist oder aus anderen Gründen kann es ungültig sein.

Hannes
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hema

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #13 am: 21. April 2012, 18:58:17 »

Ein Verkehrszeichen, das irgendwo steht ist für sich allein noch nicht für den Verkehrsteilnehmer verbindlich . . . .
So einfach ist das nicht. Soweit nicht auf den ersten Blick die unrechtmäßige Aufstellung erkennbar ist, ist es sehr wohl einzuhalten. Man kann/muss allerdings umgehend dem Straßenerhalter oder dessen Organen seine Bedenken mitteilen. Auf jeden Fall muss man an solch einem Ort Vorsicht walten lassen, weil man ja nicht weiß, wie die anderen Verkehrsteilnehmer auf die (fälschliche) Situation reagieren!


Steht z.B. irgendwo eine Geschwindigkeitsbeschränkung, jedoch wurde vergessen sie auch wieder aufzuheben, musst du sie nicht bis zum Atlantik einhalten. Wird sie nach einer gewissen Strecke aus logischer Sicht unerklärbar und es liegt nahe, dass das "Ende"-Schild einfach fehlt, kann man mit gebotener Umsicht sicher wieder seine Geschwindigkeit auf das ortsübliche Maß erhöhen. Sie aber prinzipiell nicht einhalten, weil man um den Umstand der vorschriftswidrigen Aufstellung bescheid weiß, geht nicht und würde im Fall des Falles bestraft. Eine Verwaltungsstrafe kann man dann vielleicht auf die Behörde abwälzen (unrichtige Kundmachung) eine Gerichtsstrafe nach einem allfälligen Unfall sicher nicht.





Zitat

. . . . wenn es nicht angeordnet ist, wenn es falsch aufgestellt ist oder aus anderen Gründen kann es ungültig sein.

Hannes
Was soll an dem Andreaskreuz dort (ersichtlich) falsch oder unkorrekt sein? Als Verkehrsteilnehmer musst du dich dort gemäß der Eisenbahnkreuzngs-Verordnung verhalten. Punkt.


Andreaskreuze und andere auf Eisenbahnkreuzungen bezughabende Verkehrszeichen sind zwar in der StVO enthalten, ihre Aufstellung (oder nicht) erfolgt jedoch gem. der Eisenbahnkreuzungs-Verordnung durch oder auf Veranlassung durch die Eisenbahn!
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darkweasel

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Re: Andreaskreuz (gelöst)
« Antwort #14 am: 21. April 2012, 19:12:07 »
Was soll an dem Andreaskreuz dort (ersichtlich) falsch oder unkorrekt sein? Als Verkehrsteilnehmer musst du dich dort gemäß der Eisenbahnkreuzngs-Verordnung verhalten. Punkt.
Es ist wohl die Frage, "für wie lange danach" ein Andreaskreuz gilt. Es wird einem wohl kaum jemand einreden, dass ein Andreaskreuz auch beispielsweise für zwei 200 Meter auseinanderliegende Eisenbahnkreuzungen gelten kann. Oder doch ...?