Ein Verkehrszeichen, das irgendwo steht ist für sich allein noch nicht für den Verkehrsteilnehmer verbindlich . . . .
So einfach ist das nicht. Soweit nicht auf den ersten Blick die unrechtmäßige Aufstellung erkennbar ist, ist es sehr wohl einzuhalten. Man kann/muss allerdings umgehend dem Straßenerhalter oder dessen Organen seine Bedenken mitteilen. Auf jeden Fall muss man an solch einem Ort Vorsicht walten lassen, weil man ja nicht weiß, wie die anderen Verkehrsteilnehmer auf die (fälschliche) Situation reagieren!
Steht z.B. irgendwo eine Geschwindigkeitsbeschränkung, jedoch wurde vergessen sie auch wieder aufzuheben, musst du sie nicht bis zum Atlantik einhalten. Wird sie nach einer gewissen Strecke aus logischer Sicht unerklärbar und es liegt nahe, dass das "Ende"-Schild einfach fehlt, kann man mit gebotener Umsicht sicher wieder seine Geschwindigkeit auf das ortsübliche Maß erhöhen. Sie aber prinzipiell nicht einhalten, weil man um den Umstand der vorschriftswidrigen Aufstellung bescheid weiß, geht nicht und würde im Fall des Falles bestraft. Eine Verwaltungsstrafe kann man dann vielleicht auf die Behörde abwälzen (unrichtige Kundmachung) eine Gerichtsstrafe nach einem allfälligen Unfall sicher nicht.
. . . . wenn es nicht angeordnet ist, wenn es falsch aufgestellt ist oder aus anderen Gründen kann es ungültig sein.
Hannes
Was soll an dem Andreaskreuz dort (ersichtlich) falsch oder unkorrekt sein? Als Verkehrsteilnehmer musst du dich dort gemäß der Eisenbahnkreuzngs-Verordnung verhalten. Punkt.
Andreaskreuze und andere auf Eisenbahnkreuzungen bezughabende Verkehrszeichen sind zwar in der StVO enthalten, ihre Aufstellung (oder nicht) erfolgt jedoch gem. der Eisenbahnkreuzungs-Verordnung durch oder auf Veranlassung durch die Eisenbahn!