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Stadler Tram-Train-Großauftrag

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95B:

--- Zitat von: tramway.at am 10. Januar 2023, 09:59:45 ---- die Kopfform empfinde ich auch als hässlich

--- Ende Zitat ---

Ich stoße mich gar nicht so sehr am Kopf, sondern vielmehr an der unstrukturierten Seite mit unterschiedlichen Fensterhöhen (Türen, Fahrgastraum, Kabinentür) samt unterschiedlichen Einfassungen (rund, eckig). Das ist ein heilloses optisches Durcheinander, selbst wenn man sich die Farben wegdenkt.

Was mich interessieren würde: In welchen Längen und mit welchen Türanordnungen soll es das Fahrzeug geben? Das Mock-up stellt ja eigentlich eine möglichst schlechte Türanordnung dar, die ich aber nicht beurteilen kann, weil ich das Gesamtkonzept nicht kenne.

Und was mich noch interessieren würde: Was ist fix vorgegeben (z. B. Länge der Module, Türen je Modul?) und wo kann der Besteller frei entscheiden (Farbe, Material, Anordnung der Innenraumelemente?)?

Schienenchaos:
Für das Design (zumindest der Offerte) dürfte wieder Döllmann verantwortlich zeichnen.
https://www.doellmann.at/stadler-vdv-tramtrain/

Dass die Kopfform zum Ursprung derart abgeändert wurde, finde ich sehr bedauerlich!


Zum Fahrzeug interessiert mich, neben den von 95B angeführten Punkten, das Thema der Zulassung: wird beispielsweise auch die Österreich Zulassung mit den Prototypfahrzeugen (AVG, wenn ich nicht irre) erwirkt?
Wie groß ist die Komplexität, die geltenden Normen nach TSI, BOStrab und StrabVO unter einen Hut zu bringen? Wo sind da die Knackpunkte.

Sind die Fahrzeuge unterschiedlicher Besteller betrieblich kompatibel?

Welche Elemente sind auch am Fahrzeug-/Kopfdesign gesetzt, welche Variabel?

Werden die Fahrzeuge ETCS bekommen? Ist ATO ein Thema?

Welche Einrichtungen gibt es zum Umgang mit unterschiedlichen Bahnsteighöhen? Welche Bahnsteighöhen können bedient werden?

JochenK:

--- Zitat von: Schienenchaos am 10. Januar 2023, 12:24:35 ---Zum Fahrzeug interessiert mich, neben den von 95B angeführten Punkten, das Thema der Zulassung: wird beispielsweise auch die Österreich Zulassung mit den Prototypfahrzeugen (AVG, wenn ich nicht irre) erwirkt?
Wie groß ist die Komplexität, die geltenden Normen nach TSI, BOStrab und StrabVO unter einen Hut zu bringen? Wo sind da die Knackpunkte.

--- Ende Zitat ---

Wenn die Fahrzeuge TSI konform sind/sein sollen (wenn diese aus einem isolierten Netz ein öffentliches Netz erreichen), dann werden die wie mit dem 4.Eisenbahnpaket
beschlossen zugelassen werden müssen. Dazu bedarf es einen NoBo (Notified Body) für den gesamten Europäischen Raum und/oder einen DeBo (Designated Body) für nationale Belange.
Den wird der Fahrzeughersteller beauftragen das die Fahrzeuge in den entsprecheneden Ländern eine Zulassung für die bekommen.

Einzelne BOStrab und StrabVO der Betreiber sind dann mit dieser kompatibel zu halten wenn man eine Zulassung für die wie es so schön heißt vernetzten Netze haben will.
Und das es sich um TramTrains handelt wird man die TSI zu beachten haben.


--- Zitat von: Schienenchaos am 10. Januar 2023, 12:24:35 ---Sind die Fahrzeuge unterschiedlicher Besteller betrieblich kompatibel?

--- Ende Zitat ---

Warum sollten sie das sein? Wird wohl nie vorkommen das ein Fahrzeug von Betreiber A bei Betreiber B betrieben wird.
Wir reden hier von einer Plattform die es jedem Besteller erlaubt dieses auf seine Bedürfnisse zuzuschneiden, die
Plattform ist die gleiche um einen Synergie Effekt bei der Bestellung zu haben.


--- Zitat von: Schienenchaos am 10. Januar 2023, 12:24:35 ---Werden die Fahrzeuge ETCS bekommen? Ist ATO ein Thema?

--- Ende Zitat ---

Naja wenn die LILO als Besteller der Tram Trains auf ÖBB Gleisen fahren wollen dann werden sie ETCS benötigen.
Und das gilt für dann für die jeweiligen anderen Besteller je nach deren Einsatzgebiet.

ATO (genau genommen kommts auf das GoA Stufe an, ATO ist nur der Überbegriff)detto, kommt auch drauf an wie man
fahren will/muss.

T1:
ETCS ist bei den Fahrzeugen zumindest zur Nachrüstung vorgesehen.

Gute und interessante Reise! :)

MK:

--- Zitat von: JochenK am 10. Januar 2023, 12:55:08 ---Warum sollten sie das sein? Wird wohl nie vorkommen das ein Fahrzeug von Betreiber A bei Betreiber B betrieben wird.

--- Ende Zitat ---

Warum? Verkäufe und Vermietungen von gebrauchten Straßen- und Eisenbahn-Fahrzeugen von Betreiber A an Betreiber B und Betrieb bei Betreiber B sind weder in Österreich noch in Deutschland etwas Außergewöhnliches.

Es gab sogar schon einen Fall genau bei den hier betroffenen Betrieben: Drei Fahrzeuge aus Saarbrücken waren übergangsweise in Karlsruhe im Einsatz.

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