Die Spiegel wurden von der Aufsichtsbehörde nicht genehmigt.
Soviel ich weiß - aber bitte Vorsicht, kann auch nur ein G'schichtl sein - hat sich seinerzeit die Personalvertretung gegen Außenspiegel ausgesprochen, weil den Fahrern nicht zuzumuten sei, während der Fahrt auch in den Rückspiegel zu schauen. Außerdem würden sie, falls etwas passiert, was durch einen Blick in den Außenspiegel vermeidbar gewesen wäre, natürlich eine Teilschuld tragen. Fehlt hingegen der Rückspiegel, kann man den Fahrer nicht für das, was hinter seinem Zug passiert, verantwortlich machen, und er bleibt in jedem Fall schuldfrei.
Die Aufsichtsbehörde war m.W. im Gegenteil sehr bemüht, den Einsatz der Spiegel zu ermöglichen, konnte sich aber nicht gegen die Gewerkschaft durchsetzen.