Gesamter öffentlicher Verkehr in Wien > ÖBB/Schnellbahn

ÖBB-Ausschreibung von 300 Nahverkehrszügen

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haidi:

--- Zitat von: MK am 22. September 2021, 07:54:26 ---
--- Zitat von: haidi am 22. September 2021, 01:23:55 ---Schuld ist, dass das Angebot eine schweizer Signatur hatte, die in Österreich gesetzlich nicht gedeckt ist und somit die Unterschrift unter dem Angebot fehlt.

--- Ende Zitat ---

Und dass an so etwas eine Ausschreibung scheitert, ist formaljuristisch wahrscheinlich korrekt, für jeden denkenden Menschen aber eine :ugvm: erei.

--- Ende Zitat ---
Eine Unterschrift ist ein mit einem Schreibgerät händisch aufgebrachte Zeichenkette. Zur Handy-/Kartensigantur gibt es ein Gesetz, dass sie gleichwertig zu einer Unterschrift erklärt. Und klarerweise nur die österreichische Signatur. Auch wenn man dafür Schweinderln verteilen will, so hat die Förmlichkeit ihren SInn, sonst könnt sich einer den Arsch mit dem Vertragspapier auswischen und dann sagen, "das ist meine Signatur"

Tunafish:
In diesem Fall war die Formgültigkeit der Signatur ganz offensichtlich nicht relevant für die Vertragsparteien. Es bestreitet auch niemand, dass Stadler dieses Angebot abgegeben hat.

Im Übrigen habe ich schon viele Verträge online geschlossen, die qualifizierte digitale Signatur ist mir aber dabei noch nie begegnet.

Aus dieser Gerichtsentscheidung zieht auch niemand einen Vorteil. Sie zeigt hauptsächlich die Absurdität des Vergaberechts auf.

Alex:

--- Zitat von: Taurus am 22. September 2021, 11:06:32 ---
--- Zitat von: Alex am 21. September 2021, 23:19:31 ---
--- Zitat von: Tunafish am 21. September 2021, 13:27:58 ---Und die Saga geht weiter: Dieses mal scheitert die Ausschreibung an einem kleinen Formalfehler

--- Zitat ---Lieferprobleme bei ÖBB-Doppelstockzügen möglich

Der Zeitplan der ÖBB-Zugsbeschaffungen für Niederösterreich und Wien gerät laut „Standard“ gehörig in Verzug. Wegen einer nicht gültigen Signatur dürfte es bei einer auf 400 Millionen Euro taxierten Bestellung von Doppelstockzügen zu Lieferproblemen kommen.
https://noe.orf.at/stories/3122216/
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Lt. Diskussion im EBFÖ, von wo es dieses Thema über den Standard und Kurier auch zum ORF geschafft hat, war es eben genau Alstom, die Einspruch eingelegt haben, weil sie als vermeintlicher Bestbieter aufgrund des 4758-Debakels von den ÖBB ausgeschlossen wurden und der nächstbeste Bieter Stadler den Zuschlag erhalten hat.
Geholfen ist damit niemandem, am wenigsten dem Fahrgast. Das fällt eher in die heutzutage verbreitete Taktik, jemanden anderen anzupatzen, um von sich selbst abzulenken. Wie der berühmte Spruch (schon vor der Werbung eines Dosendrinks): "Man muss nicht schneller laufen, als der Löwe, sondern nur schneller als der langsamste im Dorf."

--- Ende Zitat ---
Die Einsprüche gehören ja schon fast automatisch zu solchen Verfahren. Die Signatur wurde von Alstom angeblich nicht als Grund vorgebracht, das hat der Richter erkannt.

--- Ende Zitat ---
Nein, das war ja auch nicht der Grund des Einspruchs. Der Grund war, dass Alstom/Bombardier als Bestbieter ausgeschlossen wurde. Durch die Anzeige beim VwGH wurde dann aber die falsche/fehlerhafte Signatur entdeckt.
Ohne diesen Einspruch hätte es damit vermutlich (juristisch) kein Problem gegeben.

D 3XX:


--- Zitat von: Alex am 22. September 2021, 23:57:59 ---.Durch die Anzeige beim VwGH wurde dann aber die falsche/fehlerhafte Signatur entdeckt.
Ohne diesen Einspruch hätte es damit vermutlich (juristisch) kein Problem gegeben.

--- Ende Zitat ---
Welche Anzeige beim VwGH? Es gibt da nur den Nachprüfungsantrag an das BVwG. Der VwGH kann nur danach (bei Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung) im Wege der Revision angerufen werden).


--- Zitat von: Tunafish am 22. September 2021, 23:46:36 ---Aus dieser Gerichtsentscheidung zieht auch niemand einen Vorteil. Sie zeigt hauptsächlich die Absurdität des Vergaberechts auf.

--- Ende Zitat ---
Auf den Punkt gebracht.

Alex:

--- Zitat von: D 3XX am 23. September 2021, 22:05:27 ---

--- Zitat von: Alex am 22. September 2021, 23:57:59 ---.Durch die Anzeige beim VwGH wurde dann aber die falsche/fehlerhafte Signatur entdeckt.
Ohne diesen Einspruch hätte es damit vermutlich (juristisch) kein Problem gegeben.

--- Ende Zitat ---
Welche Anzeige beim VwGH? Es gibt da nur den Nachprüfungsantrag an das BVwG. Der VwGH kann nur danach (bei Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung) im Wege der Revision angerufen werden).

--- Ende Zitat ---
Danke, hatte das falsch im Kopf und hab das BVwG gemeint.

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