Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5376109 mal)

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haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13545 am: 08. November 2018, 07:21:29 »
Ich kann mich nicht erinnern, was steht da am Anfang für eine Verkehrstafel?
Ich glaub nur ein Durchfahrt verboten.

MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.
Beim LKW heißt es: Ferdl - da steht maximale höhe 2,5 m
Siechst a Polizei?

Bei denen heißt es: Mia san de Polizei
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95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13546 am: 08. November 2018, 09:14:08 »
§ 26a (1) StVO:

(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife, der militärischen Nachrichtendienste und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

Wo steht da etwas von Einsatzfahrten?

MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.

Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).

eine Einsatzfahrt gemäß StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Auch hier gilt: siehe oben. Die Signaleinrichtungen von Einsatzfahrzeugen dienen nur dazu, sich im Straßenverkehr mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Man kann mit ihnen nicht die Sonderrechte ein- und ausschalten, die den im zitierten Gesetzestext aufgezählten Fahrzeugen prinzipiell zustehen.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13547 am: 08. November 2018, 09:26:09 »
§ 26a (1) StVO:

(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife, der militärischen Nachrichtendienste und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

Wo steht da etwas von Einsatzfahrten?

MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.

Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).


Und wo liest du aus diesem Text heraus, dass die Zusatztafel keine Gültigkeit hat? Ich lese nur, dass sich Einsatzfahrzeuge grundsätzlich nicht an diese Zeichen halten brauchen.

Und bezüglich Zusatztafeln lies dies mal den §54 durch.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13548 am: 08. November 2018, 09:33:54 »
MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.
Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).

Gültigkeit vielleicht nicht, aber doch ein Hinweis, dass auch ein Einsatzfahrzeug von einem Befahren der Gleistrasse Abstand nehmen sollte, weil sie u.U. nicht durchgängig von bereiften Fahrzeugen befahrbar ist. Wenn ich - auch als Polizist - so eine Tafel sehe, dann überlege ich mir schon, ob es wirklich klug ist, da reinzufahren. Die Tafel steht ja nicht ohne Grund da.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

coolharry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13549 am: 08. November 2018, 09:38:46 »
§ 26a (1) StVO:

(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife, der militärischen Nachrichtendienste und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.

Wo steht da etwas von Einsatzfahrten?

MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.

Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).

eine Einsatzfahrt gemäß StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Auch hier gilt: siehe oben. Die Signaleinrichtungen von Einsatzfahrzeugen dienen nur dazu, sich im Straßenverkehr mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Man kann mit ihnen nicht die Sonderrechte ein- und ausschalten, die den im zitierten Gesetzestext aufgezählten Fahrzeugen prinzipiell zustehen.

Das stimmt ja alles. Entbindet einen Polizisten aber nicht des Denkens. Und die Zusatztafel ist dann halt einfach ein Hinweis. Ähnlich wie ein Zeichen welches zu einer Sehenswürdigkeit hinweist.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

60er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13550 am: 08. November 2018, 09:54:22 »
Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
Damit dürften sie eigentlich gar keinen Rasengleiskörper benützen, weil dieser durch das Befahren mit gummibereiften Fahrzeugen beschädigt wird. 8)

Die Hinweistafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" mag rechtlich nicht bindend sein, hat aber schon seinen Sinn, z.B. auch bei offenen Gleiströgen.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13551 am: 08. November 2018, 10:09:12 »

eine Einsatzfahrt gemäß StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Auch hier gilt: siehe oben. Die Signaleinrichtungen von Einsatzfahrzeugen dienen nur dazu, sich im Straßenverkehr mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Man kann mit ihnen nicht die Sonderrechte ein- und ausschalten, die den im zitierten Gesetzestext aufgezählten Fahrzeugen prinzipiell zustehen.


Zitat von: StVO
§ 2. Begriffsbestimmungen.

25. Einsatzfahrzeug: ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen
(§ 22) blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, für
die Dauer der Verwendung eines dieser Signale;

;)
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13552 am: 08. November 2018, 10:16:07 »
Im 26a steht nichts von Einsatzfahrzeugen!
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13553 am: 08. November 2018, 12:49:11 »
Ich kann mich nicht erinnern, was steht da am Anfang für eine Verkehrstafel?
Ich glaub nur ein Durchfahrt verboten.
Umzug, wer weiß - verkleidet waren sie ja!

Naja, der 11.11. ist aber auch erst am Sonntag.

Das Kommentar der WL ist aber auch köstlich:
Zitat
...ob es sich dabei aber um ein Polizeiauto handelte, konnte man nicht bestätigen. https://www.heute.at/community/leser/story/Landstra-er-Guertel-Wien-Unfall-Polizei-steckte-bei-Bim-Schienen-am-Guertel-fest-43392449
Naja, könnte aber auch Karneval-Fahrzeug sein, da sie blaue Blinklichter mit merkwürdigem Ton am Dach montiert haben.

Somit könnte man wirklich als Fazit ziehen, dass es sich um einen verfrühten Karnevalsumzug gehandelt hat. >:D
Es besagt aber auch, das es keine Ensatzfahrt war.... Wir dürfen ja eh alles......
Auch eine Einsatzfahrt ist eine dienstliche Fahrt und auch Einsatzfahrten werden nicht zwingend mit blauem Partylicht und Partytönen durchgeführt.

...gestern am Abend so gegen 17:35 Uhr war ja sehr viel Polizei im Hauptbahnhof auf der Hauptebene beim Haupteingang vom Südtiroler Platz her, bei offensichtlichen Filmaufnahmen zu sehen. Auch standen im Bereich der Bushaltestelle 13A am Vorplatz (Nebenfahrbahn) sehr viele Polizeiautos.

Na ja, und beim Abrücken einiger Einheiten nahm man es halt dann nicht so ernst. Könnte zum köstlichen Kommentar der WL passen!

Helga06

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13554 am: 13. November 2018, 16:18:43 »
Auf f59 habe ich eben gelesen, das die L49 um 15.01 in der Linzer Straße 415 wegen eines Unfalls gestört war und nur zwischen Oper, Karlsplatz und Baumgarten verkehrte. Habe ich, z.Z. in Urlaub, etwas versäumt?

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13555 am: 13. November 2018, 16:32:05 »
Auf f59 habe ich eben gelesen, das die L49 um 15.01 in der Linzer Straße 415 wegen eines Unfalls gestört war und nur zwischen Oper, Karlsplatz und Baumgarten verkehrte. Habe ich, z.Z. in Urlaub, etwas versäumt?

Es ist nichts Neues, dass die Fahrgastinformation nie fehlerfrei ist.
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Alex

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13556 am: 13. November 2018, 17:13:50 »
Auf f59 habe ich eben gelesen, das die L49 um 15.01 in der Linzer Straße 415 wegen eines Unfalls gestört war und nur zwischen Oper, Karlsplatz und Baumgarten verkehrte. Habe ich, z.Z. in Urlaub, etwas versäumt?

Tja, es gibt Leute, die gegen Veränderung sind.
Mit den neuen Haltestellen-Namen "Ring, Volkstheater" und "Oper, Karlsplatz" muss man erst zurechtkommen. Da kann es schon vorkommen, dass man diese gleichnamigen Haltestellen verwechselt.

Schienenchaos

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13557 am: 14. November 2018, 07:35:42 »
Laut Facebook dürfte gestern beim abendlichen Einziehen der A1 67 am Vorkopf der Halle II in GTL entgleist sein.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13558 am: 14. November 2018, 09:50:06 »
Laut Facebook dürfte gestern beim abendlichen Einziehen der A1 67 am Vorkopf der Halle II in GTL entgleist sein.

64.

Und in RDH ist – wohl ebenfalls beim Einziehen – ein 60er entgleist (offiziell "schadhaftes Fahrzeug Anschützgasse").
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13559 am: 14. November 2018, 19:05:17 »

Und in RDH ist – wohl ebenfalls beim Einziehen – ein 60er entgleist (offiziell "schadhaftes Fahrzeug Anschützgasse").
;)
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr