0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.
Zitat von: HLS am 07. November 2018, 19:12:22Zitat von: 13er am 07. November 2018, 18:44:39Ich kann mich nicht erinnern, was steht da am Anfang für eine Verkehrstafel?Ich glaub nur ein Durchfahrt verboten.MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.
Zitat von: 13er am 07. November 2018, 18:44:39Ich kann mich nicht erinnern, was steht da am Anfang für eine Verkehrstafel?Ich glaub nur ein Durchfahrt verboten.
Ich kann mich nicht erinnern, was steht da am Anfang für eine Verkehrstafel?
MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.
eine Einsatzfahrt gemäß StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
§ 26a (1) StVO:(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife, der militärischen Nachrichtendienste und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.Wo steht da etwas von Einsatzfahrten?Zitat von: Klingelfee am 08. November 2018, 04:45:18MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).
Zitat von: Klingelfee am 08. November 2018, 04:45:18MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).
§ 26a (1) StVO:(1) Die Lenker von Fahrzeugen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, des Entminungsdienstes, der Militärstreife, der militärischen Nachrichtendienste und der Finanzverwaltung sind bei Fahrten, soweit dies für die ordnungsgemäße Ausübung des Dienstes erforderlich ist, an Halte- und Parkverbote, an Geschwindigkeitsbeschränkungen, an Fahrverbote gemäß § 52 lit. a Z 1, Z 6a, Z 6b, Z 6c, Z 6d, Z 7a, Z 7b, Z 8a, Z 8b, und Z 8c und an die Verbote bezüglich des Zufahrens zum linken Fahrbahnrand nicht gebunden. Sie dürfen auch Fahrstreifen und Straßen für Omnibusse benützen. Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.Wo steht da etwas von Einsatzfahrten?Zitat von: Klingelfee am 08. November 2018, 04:45:18MWn ein allgemeines Fahrverbot mit der Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge". Und das auf beiden Seiten und links und rechts von den Schienen.Die Zusatztafel "Gilt auch für Einsatzfahrzeuge" ist sprichwörtlich für die Würste (© Didi Kühbauer), weil sie niemals Gültigkeit erlangt (siehe oben).Zitat von: hema am 07. November 2018, 21:18:24eine Einsatzfahrt gemäß StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.Auch hier gilt: siehe oben. Die Signaleinrichtungen von Einsatzfahrzeugen dienen nur dazu, sich im Straßenverkehr mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Man kann mit ihnen nicht die Sonderrechte ein- und ausschalten, die den im zitierten Gesetzestext aufgezählten Fahrzeugen prinzipiell zustehen.
Sie dürfen dabei aber nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
Zitat von: hema am 07. November 2018, 21:18:24eine Einsatzfahrt gemäß StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.Auch hier gilt: siehe oben. Die Signaleinrichtungen von Einsatzfahrzeugen dienen nur dazu, sich im Straßenverkehr mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen. Man kann mit ihnen nicht die Sonderrechte ein- und ausschalten, die den im zitierten Gesetzestext aufgezählten Fahrzeugen prinzipiell zustehen.
§ 2. Begriffsbestimmungen.25. Einsatzfahrzeug: ein Fahrzeug, das auf Grund kraftfahrrechtlicher Vorschriften als Warnzeichen(§ 22) blaues Licht und Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne führt, fürdie Dauer der Verwendung eines dieser Signale;
Zitat von: 13er am 07. November 2018, 18:44:39Ich kann mich nicht erinnern, was steht da am Anfang für eine Verkehrstafel?Ich glaub nur ein Durchfahrt verboten.Zitat von: 13er am 07. November 2018, 18:44:39Umzug, wer weiß - verkleidet waren sie ja!Naja, der 11.11. ist aber auch erst am Sonntag.Das Kommentar der WL ist aber auch köstlich:Zitat...ob es sich dabei aber um ein Polizeiauto handelte, konnte man nicht bestätigen. https://www.heute.at/community/leser/story/Landstra-er-Guertel-Wien-Unfall-Polizei-steckte-bei-Bim-Schienen-am-Guertel-fest-43392449 Naja, könnte aber auch Karneval-Fahrzeug sein, da sie blaue Blinklichter mit merkwürdigem Ton am Dach montiert haben.Somit könnte man wirklich als Fazit ziehen, dass es sich um einen verfrühten Karnevalsumzug gehandelt hat. Zitat von: Vento66 am 07. November 2018, 18:45:51Es besagt aber auch, das es keine Ensatzfahrt war.... Wir dürfen ja eh alles......Auch eine Einsatzfahrt ist eine dienstliche Fahrt und auch Einsatzfahrten werden nicht zwingend mit blauem Partylicht und Partytönen durchgeführt.
Umzug, wer weiß - verkleidet waren sie ja!
...ob es sich dabei aber um ein Polizeiauto handelte, konnte man nicht bestätigen. https://www.heute.at/community/leser/story/Landstra-er-Guertel-Wien-Unfall-Polizei-steckte-bei-Bim-Schienen-am-Guertel-fest-43392449
Es besagt aber auch, das es keine Ensatzfahrt war.... Wir dürfen ja eh alles......
Auf f59 habe ich eben gelesen, das die L49 um 15.01 in der Linzer Straße 415 wegen eines Unfalls gestört war und nur zwischen Oper, Karlsplatz und Baumgarten verkehrte. Habe ich, z.Z. in Urlaub, etwas versäumt?
Laut Facebook dürfte gestern beim abendlichen Einziehen der A1 67 am Vorkopf der Halle II in GTL entgleist sein.
Und in RDH ist – wohl ebenfalls beim Einziehen – ein 60er entgleist (offiziell "schadhaftes Fahrzeug Anschützgasse").