Autor Thema: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?  (Gelesen 38074 mal)

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60er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #30 am: 05. Juli 2018, 08:34:56 »
Ich frage mich, wer zahlt den Polizeieinsatz? Das Innenministerium wird ja wohl nicht zu viel Geld haben, um sinnlose Polizeieinsätze zu finanzieren.
Wenn der Innenminister etwas anordnet, dann wird es auch ausgeführt, egal ob sinnvoll oder nicht. Bestes Beispiel dafür ist der völlig überzogene Polizeieinsatz zur Räumung der "Pizzeria Anarchia" in der Mühlfeldgasse.

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #31 am: 05. Juli 2018, 08:37:49 »
Nach dem, was die Chaoten von den Fenstern runtergeschmissen haben, war zuviel Personal besser als zuwenig. Nachher ist man immer gescheiter.

60er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #32 am: 05. Juli 2018, 08:54:39 »
Nach dem, was die Chaoten von den Fenstern runtergeschmissen haben, war zuviel Personal besser als zuwenig. Nachher ist man immer gescheiter.
Chaoten, die im Vorfeld vom Hausbesitzer eingeladen wurden, um alle Altmieter mit unbefristeten Mietverträgen hinauszuekeln, damit das Haus frei wird und "verwertet" werden kann. 1.700 Beamte gegen 19 Besetzer ist einfach nur Irrsinn, da kann man nicht einmal mit sehr viel Phantasie von Verhältnismäßigkeit sprechen. Aber wie schon gesagt, wenn etwas politisch angeordnet wird, ist alles möglich.

Ferry

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #33 am: 05. Juli 2018, 09:35:45 »
Nach den Beförderungsbedingungen. Wenn ich keinen gültigen Fahrschein habe, habe ich aber diese Beförderungsbedingungen auch nicht akzeptiert.

Wenn du die Beförderungsbedingungen nicht akzeptierst, hast du aber auch keinen Anspruch auf Beförderung. Oder anders gesagt: in dem Moment, in dem du in ein Fahrzeug einsteigst, um "befördert" zu werden, akzeptierst du die Beförderungsbedingungen.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

60er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #34 am: 05. Juli 2018, 09:46:31 »
Wenn du die Beförderungsbedingungen nicht akzeptierst, hast du aber auch keinen Anspruch auf Beförderung. Oder anders gesagt: in dem Moment, in dem du in ein Fahrzeug einsteigst, um "befördert" zu werden, akzeptierst du die Beförderungsbedingungen.
Die Frage war aber, ob die Beförderungsbedingungen bereits akzeptierst, wenn du nur eine U-Bahn-Station betrittst.

Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #35 am: 05. Juli 2018, 09:48:44 »
Wenn du die Beförderungsbedingungen nicht akzeptierst, hast du aber auch keinen Anspruch auf Beförderung. Oder anders gesagt: in dem Moment, in dem du in ein Fahrzeug einsteigst, um "befördert" zu werden, akzeptierst du die Beförderungsbedingungen.
Die Frage war aber, ob die Beförderungsbedingungen bereits akzeptierst, wenn du nur eine U-Bahn-Station betrittst.

Ja, nennt sich schlüssige Akzeptanz von Vertragsbedingungen.
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schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #36 am: 05. Juli 2018, 09:55:07 »
Wenn du die Beförderungsbedingungen nicht akzeptierst, hast du aber auch keinen Anspruch auf Beförderung. Oder anders gesagt: in dem Moment, in dem du in ein Fahrzeug einsteigst, um "befördert" zu werden, akzeptierst du die Beförderungsbedingungen.
Die Frage war aber, ob die Beförderungsbedingungen bereits akzeptierst, wenn du nur eine U-Bahn-Station betrittst.

Ja, nennt sich schlüssige Akzeptanz von Vertragsbedingungen.

Es mag sein, dass du damit die Hausordnung akzeptierst, aber nicht die Beförderungsbedingungen. Denn dazu musst du in das Fahrzeug einsteigen (also zumindest die Absicht haben, befördert zu werden). Es ist also genau genommen nicht rechtens, für das Betreten des Bahnsteiges ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu verlangen. Wieweit man einen Verstoss gegen die Hausordnung bestrafen kann, weiß ich aber jetzt nicht.

95B

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #37 am: 05. Juli 2018, 10:02:37 »
Wieweit man einen Verstoss gegen die Hausordnung bestrafen kann, weiß ich aber jetzt nicht.

Zivilrechtlich wird man da schon klagen können. Da dem Kläger durch das Betreten der U-Bahn-Station jedoch kein Schaden entstanden ist, wird so eine Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben.
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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #38 am: 05. Juli 2018, 10:24:37 »
Alos ich habe mir jetzt den Gesetzestext durchgelesen.

Und die Änderungen sind

Die Identität muss nicht mehr mit einem amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden, aber sie muss nach wie vor nachgewiesen werden - Zum Beispiel mit einer Mitgliedkarte von irgendwo, wo Name und Bild erkenntlich ist.

Und die Frist für eine Anzeige erhöht sich von 3 auf 14 Tage.

Alles andere ist ein Aufbauschen von der Presse
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schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #39 am: 05. Juli 2018, 10:52:15 »
Eine kleinen aber feinen Unterschied gibt es aber: Bis jetzt trat die Strafbarkeit unmittelbar ein und wurde bei Bezahlung sofort bzw. binnen drei Tagen wieder aufgehoben. Nun liegt eine Verwaltungsübertretung erst dann vor, wenn der Betrag nicht sofort oder nach einer Identitätsfeststellung  nicht binnen 14 Tagen bezahlt wurde. Da bin ich noch auf die Auswirkungen gespannt. Das einzige, was ich zu erst falsch interpretiert hatte ist der Umstand, dass ohne Identitätsfeststellung und ohne sofortiger Zahlung die Strafbarkeit weiterhin sofort gegeben ist.

Nicht geändert hat sich der Umstand dass der Täter sich eine Beförderung verschaffen und die Betretung im Beförderungsmittel erfolgen muss. Fahrkarten-Kontrollen am Bahnsteig oder bei den Ausgängen sind weiterhin illegal bzw. im juristischen Graubereich. Sich ohne Fahrkarte im Stationsbereich aufhalten ist definitiv kein Schwarzfahren und kann daher auch nicht mit einem erhöhten Beförderungsentgelt „bestraft“ werden.

Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #40 am: 05. Juli 2018, 10:57:52 »
Eine kleinen aber feinen Unterschied gibt es aber: Bis jetzt trat die Strafbarkeit unmittelbar ein und wurde bei Bezahlung sofort bzw. binnen drei Tagen wieder aufgehoben. Nun liegt eine Verwaltungsübertretung erst dann vor, wenn der Betrag nicht sofort oder nach einer Identitätsfeststellung  nicht binnen 14 Tagen bezahlt wurde. Da bin ich noch auf die Auswirkungen gespannt. Das einzige, was ich zu erst falsch interpretiert hatte ist der Umstand, dass ohne Identitätsfeststellung und ohne sofortiger Zahlung die Strafbarkeit weiterhin sofort gegeben ist.

Nicht geändert hat sich der Umstand dass der Täter sich eine Beförderung verschafft und die Betretung im Beförderungsmittel erfolgen muss. Fahrkarten-Kontrollen am Bahnsteig oder bei den Ausgängen sind weiterhin illegal bzw. im juristischen Graubereich. Sich ohne Fahrkarte im Stationsbereich aufhalten ist definitiv kein Schwarzfahren und kann daher auch nicht mit einem erhöhten Beförderungsentgelt „bestraft“ werden.

Das zusätzliche Beförderungsentgelt hat jedoch überhaupt nichts mit der Verwaltungsstrafe zu tun.

 :blank: Beförderungsentgelt = Wiener Linien

 :blank: Verwaltungsstrafe = Staat Österreich

Und bezüglich Beförderungsentgelt ändert sich nur, dass man keinen amtlichen Ausweis oder wie es in der Amtssprache "eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde" ausweisen muss, sondern mit etwas, wo die Identität hervor geht.

Und bezüglich Verwaltungsstrafe ändert sich eben, dass die WL nicht schon nach 3 Tagen die Anzeige machen können, sondern erst nach 14 Tagen

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Ferry

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #41 am: 05. Juli 2018, 13:54:41 »
Sich ohne Fahrkarte im Stationsbereich aufhalten ist definitiv kein Schwarzfahren und kann daher auch nicht mit einem erhöhten Beförderungsentgelt „bestraft“ werden.

Wobei ich mich schon frage, wozu man sich sonst in einem Stationsbereich aufhält, wenn nicht zum Fahren.
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pronay

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #42 am: 05. Juli 2018, 14:11:10 »
Sich ohne Fahrkarte im Stationsbereich aufhalten ist definitiv kein Schwarzfahren und kann daher auch nicht mit einem erhöhten Beförderungsentgelt „bestraft“ werden.

Wobei ich mich schon frage, wozu man sich sonst in einem Stationsbereich aufhält, wenn nicht zum Fahren.

Na beispielsweise zum Abholen.

schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #43 am: 05. Juli 2018, 14:21:46 »
Wobei ich mich schon frage, wozu man sich sonst in einem Stationsbereich aufhält, wenn nicht zum Fahren.

Na beispielsweise zum Abholen.

Oder zum Durchgehen, z. B. U2 Schottenring.

hema

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #44 am: 05. Juli 2018, 14:34:46 »

Wobei ich mich schon frage, wozu man sich sonst in einem Stationsbereich aufhält, wenn nicht zum Fahren.
Vielleicht hat man geholfen, einen Kinderwagen hinunterzutragen, weil der Aufzug kaputt war? Oder man hat freundlicherweise einen Blinden ohne Ortskenntnis zum Zug gebracht? Oder . . . .
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