Wobei ich mich schon frage, wozu man sich sonst in einem Stationsbereich aufhält, wenn nicht zum Fahren.
Vielleicht hat man geholfen, einen Kinderwagen hinunterzutragen, weil der Aufzug kaputt war? Oder man hat freundlicherweise einen Blinden ohne Ortskenntnis zum Zug gebracht? Oder . . . .
Demnach wären die ab und zu von den WL in Begleitung der Polizei durchgeführten Schwerpunktkontrollen bei Stationsausgängen (z.B. Philadephiabrücke) ungerechtfertigt, da die Kontrollorgane ja nicht wissen können, ob jetzt jemand, der im Begriff ist, den Stationsbereich zu verlassen, mit einem Zug gekommen ist ("befördert" wurde) oder nur jemanden abgeholt, hingebracht hat oder einen Kinderwagen tragen geholfen hat, oder einfach nur durchgegangen ist. Wie passt das ins Bild?
Ihr geht mir mit euren, was wäre wenn etwas auf die Nerven. Die WL haben diesbezüglich auch Mitarbeiter am Bahnsteig stehen um einerseits die Aussagen kontrollieren zu können. Ausserdem kommen sie nicht auf die Station und fangen gleich an, sondern warten einige Zeit ab, um eben solchen Personen, die andere Personen nur zum Zug gebracht habe wieder die Zeit zu geben, den Bahnsteig wieder zu verlassen, bevor die Kontrolle beginnt.
Und sollten Personen Fahrgäste zum Zug bringen, dann werden die doch so vernünftig sein, und die Kontrollore ansprechen, um dann die Station verlassen zu können, ohne einen Fahrschein zu lösen.
Und alles in allem gibt es einmal die Beförderungsbedingungen, die einer Hausordnung gleichzusetzen ist (Gerichtlich bestätigt) , die sagt, dass man den Bahnsteig nur dann betreten darf, wenn man im Besitz eines gültigen Fahrausweis ist.
Und bezüglich der U2 Station Schottenring. Wenn ich auf der einen Seite eine Kontrolle sehe und keinen Fahrschein habe, dann werde ich den Teufel tun und durchgehen, da werde ich umdrehen und doch oben herum gehen.
Ansonsten ist eine Kontrolle innerhalb der Entwertersperren völlig rechtens.