Autor Thema: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?  (Gelesen 38074 mal)

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Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #90 am: 09. Juli 2018, 08:54:44 »

Und hast du dir schon mal überlegt, wie viele zusätzliche Fahrzeuge man benötigen würde, ...

Wäre das nicht auch der Fall, wenn der IV (wie anscheinend von der Politik langfristig geplant) aus der Stadt vertrieben sein wird?
Du brauchst bei abnehmenden MIV im Verhältnis weniger zusätzliche Fahrzeuge, weil diese weniger behindert werden, die Tour schneller fahren können und damit  mit gleichem Personal- und Fahrzeugeinsatz mehr Kurse schaffst.


Deine Rechnung wird nur nicht aufgehen. Denn bedingt durch Mehr Fahrgäste kommt es dann zu längeren Aufenthalten in der Haltestelle.

Und auch wenn du schnellere Fahrzeit und somit weniger Fahrzeuge für die gleiche Fahrgastzahlen benötigst. Den Fahrgastansturm wirst du nur mit extrem mehr Fahrzeugen schaffen.

Und dann noch einmal. Und das ist das wesentlich größere Problem.

Wie berechnest du die Steuer? Nur nach dem Wohnort kannst du die Steuer nicht berechnen. Dazu arbeiten zu viele Pendler in Wien, bzw Pendeln auch zu viele Bewohner in das Umland

Eine Fixsteuer einzuführen und dafür einen Nulltarif einzuführen klingt einfach. Für mich ist das aber mehr als kompliziert. Ausserdem, wie willst du dann Bettler und Obdachlose aus dem Öffis fernhalten, die sich dann überhaupt im Winter dann rundenlang in den Zügen und Bussen aufhalten.

Nichts dass ich gegen die Personengruppe etwas habe. Aber die Belästigung der Fahrgäste wird dann exorbitant steigen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #91 am: 09. Juli 2018, 09:05:57 »
Wie groß ist die Zahl der Benutzer Öffentlicher, deren Wohnort nicht Wien ist, bzw. wie groß ist der Anteil der Pendler in Bezug auf die Wohnbevölkerung?
Die Haltestellenaufenthalte hängen auch von der Ausgestaltung der Fahrzeuge ab.
Die Zahl der nötigen Fahrzeuge lässt sich mit der Länge der Fahrzeuge massiv reduzieren.
Mit den Obdachlosen wird man sich was einfallen lassen müssen, das sollte aber nicht der Grund sein, freie Fahrt einzuführen.

Mit einem Gratisverkehr bei Öffentlichen Verkehrsmittel ließe sich eine Einfahrtsmaut für Wien bestens argumentieren.
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60er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #92 am: 09. Juli 2018, 09:12:56 »
Die Obdachlosen sitzen doch jetzt auch schon in den Fahrzeugen. Allein in den letzten Wochen hatte ich auf unterschiedlichen Linien mehrmals ein Geruchserlebnis der unangenehmen Art.

Ich glaube nicht, dass eine Freifahrt so viel ändern würde. Die Hausordnung und die Beförderungsbestimmungen gelten ja trotzdem. Durch das Einsparen der Kontrollore könnte man mehr Aufsichtspersonal in den Stationen und Fahrzeugen einsetzen.

Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #93 am: 09. Juli 2018, 09:16:19 »
Ich glaube nicht, dass eine Freifahrt so viel ändern würde. Die Hausordnung und die Beförderungsbestimmungen gelten ja trotzdem. Durch das Einsparen der Kontrollore könnte man mehr Aufsichtspersonal in den Stationen und Fahrzeugen einsetzen.

Das ist mMn aber keine Einsparung. Denn wenn ich jetzt rund 200 Kontrolle habe, die eben mobil die Fahrzeuge kontrollieren und ich dann diese Kontrollore stationär aufteile, wo ist dann die Einsparung ??? ??? ??? ???
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60er

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #94 am: 09. Juli 2018, 09:21:05 »
Das ist mMn aber keine Einsparung. Denn wenn ich jetzt rund 200 Kontrolle habe, die eben mobil die Fahrzeuge kontrollieren und ich dann diese Kontrollore stationär aufteile, wo ist dann die Einsparung ??? ??? ??? ???
Einsparungen hat man bei der Verwaltung und der Infrastruktur (Vorverkaufsstellen, Automaten, Entwerter). Die Kontrollore kann man weiter beschäftigen als Aufsichtspersonal.

Rudolfsheimer

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #95 am: 09. Juli 2018, 09:34:02 »
Das zeigt wieder einmal warum staatliche Bürokratie so ist wie sie ist.  >:D

Sobald irgendwo eine Einsparung möglich ist, wird sie woanders doppelt zunichte gemacht.
Vermutlich braucht man dann dreimal soviel Personal um diejenigen fernzuhalten, die man nicht in den Garnituren haben will ...  ::)
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Ferry

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #96 am: 09. Juli 2018, 09:35:37 »
Das hat hema auch nicht behauptet. hema beruft sich auf § 38 (5) SPG: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, einen Menschen, der ohne Rechtsgrund und ohne Duldung des Besitzers dessen Grundstück oder Raum betreten hat und durch sein Verharren vor Ort schwerwiegend in die Rechte des Besitzers eingreift, auf Verlangen des Besitzers wegzuweisen.

Würde mich interessieren, wie hier "schwerwiegend eingreifen" definiert ist (falls überhaupt).
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Rudolfsheimer

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #97 am: 09. Juli 2018, 13:51:44 »
Würde mich interessieren, wie hier "schwerwiegend eingreifen" definiert ist (falls überhaupt).

In meinem Garten würde ich das bloße Herumstehen einer Person gegen meinen Willen jedenfalls als schwerwiegenden Eingriff empfinden.
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4498

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #98 am: 09. Juli 2018, 14:12:21 »
Würde mich interessieren, wie hier "schwerwiegend eingreifen" definiert ist (falls überhaupt).

In meinem Garten würde ich das bloße Herumstehen einer Person gegen meinen Willen jedenfalls als schwerwiegenden Eingriff empfinden.
Ich auch. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ein Bahnsteigbereich hier anders beurteilt wird.

Ich wohne in einer Anlage mit 100 Wohnungen. Obere Kategorie, eine eigene Parkanlage ist dabei. Die Anlage steht am Rande einer Siedlung mit Einfamilienhäusern und ist genau so wie die umliegenden Grundstücke mit einem gewöhnlichen Gartenzaun eingegrenzt. Trotzdem betreten manchmal Fremde den Park, um ihn zu nutzen. Wir als Eigentümergemeinschaft erörtern derzeit rechtlich, wie wir gegen solche Störer vorgehen können. Ich habe schon mal Fremde - zusammen mit einem zweiten Bewohner - rausgeschmissen. Allerdings reichten dazu Worte. Was ich tun hätte sollen, wenn die einfach geblieben wären - ich weiß es nicht. Pfefferspray und Küchenmesser hatte ich eingesteckt, als ich auf die Typen zugegangen bin.

schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #99 am: 09. Juli 2018, 14:13:07 »
Würde mich interessieren, wie hier "schwerwiegend eingreifen" definiert ist (falls überhaupt).

In meinem Garten würde ich das bloße Herumstehen einer Person gegen meinen Willen jedenfalls als schwerwiegenden Eingriff empfinden.

In Wirklichkeit musst du aber Glück haben, dass überhaupt eine Besitzstörung vorliegt. Der Besitz muss gestört oder beeinträchtigt sein. Das kann hier der Fall sein, aber auch nicht. Du willst ungestört im Pool plantschen: Dein Besitz ist gestört. Wenn Haus und Garten jedoch gerade unbewohnt sein sollten, kann es auch keine Störung geben (solange nichts beschädigt wird).

EDIT zu @4498: Wenn die Typen stören, liegt Besitzstörung vor und du kannst auf Unterlassung klagen. Wenn sie niemanden stören, wird es rechtlich haarig. Da bist du mit deiner "Bewaffnung" eindeutig mehr im Kriminal.

4498

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #100 am: 09. Juli 2018, 14:29:01 »
EDIT zu @4498: Wenn die Typen stören, liegt Besitzstörung vor und du kannst auf Unterlassung klagen. Wenn sie niemanden stören, wird es rechtlich haarig. Da bist du mit deiner "Bewaffnung" eindeutig mehr im Kriminal.
Das Klagen auf irgendwas setzt aber Identitätsfeststellung voraus. Und das ist genau unser Schwarzfahrerthema.

schaffnerlos

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #101 am: 09. Juli 2018, 14:47:06 »
EDIT zu @4498: Wenn die Typen stören, liegt Besitzstörung vor und du kannst auf Unterlassung klagen. Wenn sie niemanden stören, wird es rechtlich haarig. Da bist du mit deiner "Bewaffnung" eindeutig mehr im Kriminal.
Das Klagen auf irgendwas setzt aber Identitätsfeststellung voraus. Und das ist genau unser Schwarzfahrerthema.

Und hier kristallisiert sich schon heraus: Wenn diese Typen keinerlei kriminellen Handlungen beabsichtigen (oder sonst nichts nach § 35 vorliegt) und auf Aufforderung den Besitz verlassen – so dies überhaupt gerechtfertigt ist –, dann können selbst 100 Polizisten Kopf stehen, sie müssen sich nicht ausweisen. Du kannst nur schauen, ob sie z. B. in ein Auto einsteigen und dann das Kennzeichen notieren, aber selbst in diesem Fall ist der Erfolg zweifelhaft. Wobei in Wirklichkeit ein Polizist schon einen Vorwand finden kann, z. B. wenn er meint, der Typ schaut aus wie einer auf der Fahndungsliste. Aber das wäre genau wie die Schwarzfahrerkontrollen rechtlich schon wieder eine Grauzone.

hema

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #102 am: 09. Juli 2018, 18:10:15 »
Aber das wäre genau wie die Schwarzfahrerkontrollen rechtlich schon wieder eine Grauzone.
Besonders rechtsbedenklich ist auch, wenn Polizisten bei der Identitätsfeststellung den Ausweiws so halten, dass der Kontrollor "zufällig" mitschreiben kann. Oder sie sprechen beim Schreiben halt laut mit.

Eigentlich darf der Polizist die Daten ja nicht weitergeben!
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Klingelfee

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #103 am: 09. Juli 2018, 18:24:18 »
Aber das wäre genau wie die Schwarzfahrerkontrollen rechtlich schon wieder eine Grauzone.
Besonders rechtsbedenklich ist auch, wenn Polizisten bei der Identitätsfeststellung den Ausweiws so halten, dass der Kontrollor "zufällig" mitschreiben kann. Oder sie sprechen beim Schreiben halt laut mit.

Eigentlich darf der Polizist die Daten ja nicht weitergeben!

Braucht es auch nicht.
Wenn ich die Daten nicht bekomme, dann kommt auf die Gebühr der Vermerk“ Daten polizeilich bekannt" und wenn es zu einer Anzeige kommt, dann holt sich die Rechtsabteilung die Daten von der Polizei.
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hema

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Re: PM: Verwaltungsreform: Freibrief für Schwarzfahrer?
« Antwort #104 am: 09. Juli 2018, 18:54:04 »
Anzeige gegen Unbekannt. Die Polizei muss dann Erhebungen machen und gegebenenfalls ein Verfahren einleiten, dort können sich die WiLi als Geschädigte beteiligen und dabei auch Auskunft über den Beschuldigten bekommen. In einem Zivilverfahren können sie dann ihre offenen Forderungen einklagen, weil im Strafverfahren wird der Richter den Schwarzfahrer eventuell nur verpflichten den ausstehenden Fahrpreis zu bezahlen.
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