Autor Thema: Verlängerung Linie 18 zum Stadion  (Gelesen 151531 mal)

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Gast1090

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #135 am: 26. November 2021, 18:43:30 »
Du hast schon komische Ideen. Wenn es wirklich nur darum ginge, die U3 im 3. Bezirk mit der U2-Station Stadion zu verbinden, dann könnte man ja auch gleich einfach U-Bahn-Züge planmäßig über dieses Gleis schicken.

Leider ist dieses Gleis vorausschauend so angelegt, dass es für Fahrten mit Passagieren so ungeeignet wie nur irgend möglich ist: Es bindet nur eine Abstellhalle an, um zum Bstg Erdberg zu kommen, braucht es eine doppelte Sägefahrt.

Danke für den Gleisplan; es hat ja schon mal Publikumsfahrten (Tramwaytag?) zwischen Erdberg und Stadion gegeben, damals stieg man in Halle 3 ein: Kann mich noch gut daran erinnern, damals teilten nette Wr.Linien-Mitarbeiter noch Wurstsemmeln aus  ;)

Klingelfee

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #136 am: 26. November 2021, 19:13:57 »
Du hast schon komische Ideen. Wenn es wirklich nur darum ginge, die U3 im 3. Bezirk mit der U2-Station Stadion zu verbinden, dann könnte man ja auch gleich einfach U-Bahn-Züge planmäßig über dieses Gleis schicken.

Leider ist dieses Gleis vorausschauend so angelegt, dass es für Fahrten mit Passagieren so ungeeignet wie nur irgend möglich ist: Es bindet nur eine Abstellhalle an, um zum Bstg Erdberg zu kommen, braucht es eine doppelte Sägefahrt.

Nur selbst, wenn die U3 direkt auf das Gleis fahren könnte, was soll das Bringen, denn beim Stadion wäre dann auch wiederum eine Wendefahrt notwendig, damit die Züge nach Seestadt fahren.

Und eine weitere U-Bahn Linie noch dazu in diesem Bereich über die Donau sehe ich als nicht notwendig.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

KSW

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #137 am: 26. November 2021, 22:25:00 »
Also ein Mischbetrieb mit dem Silberpfeilen geht schon alleine wegen der Einstiegshöhe nicht, gut du hättest gar keine Haltestellen vorgesehen.
Eben - außerdem: wie oft fahren dort Silberpfeile? Untertags vermutlich selten, eher zum Aus- und Einrücken in den Radzeiten. Der Mischbetrieb wäre also auf das Mitbenutzen der Gleisanlagen bzw. bei einer Gleisverschlingung sogar nur der Tunnelinfrastruktur beschränkt

Zitat
Und auch wenn es ginge, halte ich nichts von deinem Vorschlag.
Begründung
Du müsstest, damit du das Verbindungstunnel benutzen kannst, die U3 queren.
Müsste ich nicht, denn wenn ich hier einbinde, könnte ich von der Schnirchgasse kommend vor dem Wien Energie Turm unter der Tangente in das Gleis einfahre, kreuze ich keine U3.

Zitat
Dann brauchst du für die Straßenbahn dann ein eigenes Signalsystem, denn ich weiß nicht, ob man da eine LZB einbauen kann.
Weiters hast du dann zwischen den beiden Stationen einen 10 min Intervall, da es so lange dauert, bis jeweils 1 Zug in jeder Richtung das Gleis benutzt hat.
Mit dem vorhandenen Wagenpark dürfte das vermutlich mangels Tunneltauglichkeit gar nicht gehen, oder sind die Flexity mit NBÜ etc. ausgerüstet? Generell sollten aber Fahrzeuge, die eine entsprechende Ausrüstung haben, gerade am 18er mit der langen U-Strab Strecke kein schlechtes Investment sein, da ja auch dort das Damokleschwert Modernisierung (mit allen rechtlichen Auswirkungen) im Raum steht.
Ob jetzt LZB nötig wäre oder nicht kann ich nicht beurteilen, nicht einmal, ob dieser Tunnel als Betriebsverbindung überhaupt damit bestückt ist oder rein vom Fahrer gefahren wird. Da man aber ohnehin immer nur in eine Richtung signalgedeckt fahren kann, was würde die LZB für Vorteile bringen? Maximal, dass die Tunnelstrecke möglichst rasch durchfahren und freigegeben wird, falls Fahrer sich dort gerne ein wenig "verbummeln" wollen, aber sonst? Und: warum sollte man eine Straßenbahn nicht damit ausrüsten können? Düsseldorf, Duisburg, Mühleim verwenden ja z.B. auch LZB.

Zitat
Auch hättest du so keinen Anschluß an das Stadionbad, was überhaupt im Sommer eine sehr stark frequentierte Haltestelle der Linie 77A ist. Von den Haltestellen bei den Schrebergärten ganz zu schweigen.Und wenn man die Linie 18 verlängert, dann braucht man eine Entlastung der Linie 77A.
Das wäre jetzt natürlich einzig und alleine unter der Prämisse der Querverbindung Stadion/St. Marx/HBF gedacht gewesen.

Zitat
Und bitte das hat überhaupt nichts mit meinen Arbeitsgeber zu tun, sondern  ist meine persönliche Meinung.
Natürlich nicht, das hätte ich dir auch nie unterstellt - die Argumente sind ja im Vergleich zu (nämlich wirklich und ausschließlich nur dort) stolpernden Joggern durchwegs plausibel.

Du hast schon komische Ideen. Wenn es wirklich nur darum ginge, die U3 im 3. Bezirk mit der U2-Station Stadion zu verbinden, dann könnte man ja auch gleich einfach U-Bahn-Züge planmäßig über dieses Gleis schicken. Aber darum geht es ja nicht, sondern auch darum, den Prater anzubinden (etwa das Stadionbad, wie bereits erwähnt).
Wie gesagt, der verringerte Verkehrswert bei vermutlich längerer Fahrzeit ist mir bewusst, es ging mir primär darum, weil ein anderer User vorgeschlagen hatte, die Strecke unterhalb der Tangente zu verlegen, was ein Umweg mit Mehraufwand an Gleisen bei zeitgleich längerer Fahrzeit und schlechteren Zielen unterwegs wäre.
Daher meine Überlegung: wenn schon, dann sollte es auch einen Benefit geben, eben dass 2,5km der Strecke schon existieren, man also billiger und schneller bauen könnte, und dass man auf diesem Abschnitt mit maximaler Geschwindigkeit fahren könnte, um den Umweg zu kompensieren. Natürlich reines "wos warat wenn", inspiriert von Frankfurt, wo ja z.B: die Zufahrt der Straßenbahn zu Betriebshöfen teilweise über die U-Bahn-Tunnel erfolgt (ohne Fahrgastmitnahme).

4498

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #138 am: 27. November 2021, 07:24:59 »
@4498: Läufer haben auf der Hauptallee in der Mitte (also auf der Fahrbahn) nichts verloren.
OK Läufer haben auf einer Fahrbahn nichts verloren. Aber was ist dann mit den vielen Radfahren? Die haben wiederum auf den Gehwegen nichts verloren. Und da die Hauptallee zwar keine Fußgängerzone ist, aber für dem MIV mittels Verkehrszeichen gesperrt ist, weiß ich nicht, ob man dort wirklich in den Allee laufen muss.
Die Hauptallee ist für den M(otorisierten)IV gesperrt, also nur für Kraftfahrzeuge. Damit ist das in der Mitte eine Fahrbahn, auf der Fußgänger nix verloren haben.

Das Einzige, was die wenigsten wissen. Auf der Fahrbahn hat man auch als Fußgänger gegenüber der Stadionallee Nachrang. Man müsste als Fußgänger dort den vorhandenen Zebrastreifen benutzen, dass der MIV anhalten müsste.
Das stimmt so nicht. Wenn ich als Fußgänger auf der Fahrbahn nichts verloren habe, stellt sich die Frage nach einem "Vorrang" des Fußgängers gar nicht.

Mir wollte auch schon jemand ins Auto treten, weil er gemeint hatte, er hat auch auf der Fahrbahn Vorrang, wenn er auf der Hauptallee unterwegs ist.

Hat er letzten Endes auch: Er kommt auf der Fahrbahn daher und du weißt, dass er das nicht darf. Also ist ein offensichtliches Fehlverhalten erkennbar und der Läufer fällt aus dem Vertrauensgrundsatz. Daher wird sein Verhalten für sich unvorhersehbar und du musst ihn gewähren lassen und nötigenfalls anhalten.
Nein. Ich muss ihm nicht "Vorrang" geben bzw. ihn queren lassen, sondern mich nur so verhalten, dass es zu keinem Unfall kommt.

Verwaltungsübertretung ist das Nichtquerenlassen nicht, wenn nix passiert. Erst wenn was passiert, kann es eventuell eine Verwaltungsübertretung sein und zivilrechtliche Folgen haben. Das aber auch nur dann, wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du durch Erkennen der Situation und anderes Verhalten den Unfall vermeiden hättest können.

Gibt sogar eine Ampel die die Durchfahrt zu Sperrzeiten verhindern soll, dort hab ich einmal eine Ausländerin vor dem Verdursten gerettet :)
Ein Deutscher würde nach 7 Minuten vorsichtig weiterfahren.

Das dürfte er wahrscheinlich auch, weil man nach 7 Minuten vielleicht annehmen darf, dass die Ampel defekt ist. Damit (wenn das so sein sollte) ist die Ampel dann kein tauglicher Ersatz für ein Fahrverbotsschild, weil beim Fahrverbotsschild kann man nicht davon ausgehen, dass es nach spätestens 3 Minuten verschwindet.

haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #139 am: 27. November 2021, 08:46:07 »
Gibt sogar eine Ampel die die Durchfahrt zu Sperrzeiten verhindern soll, dort hab ich einmal eine Ausländerin vor dem Verdursten gerettet :)
Ein Deutscher würde nach 7 Minuten vorsichtig weiterfahren.

Das dürfte er wahrscheinlich auch, weil man nach 7 Minuten vielleicht annehmen darf, dass die Ampel defekt ist. Damit (wenn das so sein sollte) ist die Ampel dann kein tauglicher Ersatz für ein Fahrverbotsschild, weil beim Fahrverbotsschild kann man nicht davon ausgehen, dass es nach spätestens 3 Minuten verschwindet.
Die Ampel ist zusätzlich zu den Fahrverbotsschildern
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Katana

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #140 am: 27. November 2021, 09:18:01 »
Mir wollte auch schon jemand ins Auto treten, weil er gemeint hatte, er hat auch auf der Fahrbahn Vorrang, wenn er auf der Hauptallee unterwegs ist.

Hat er letzten Endes auch: Er kommt auf der Fahrbahn daher und du weißt, dass er das nicht darf. Also ist ein offensichtliches Fehlverhalten erkennbar und der Läufer fällt aus dem Vertrauensgrundsatz. Daher wird sein Verhalten für sich unvorhersehbar und du musst ihn gewähren lassen und nötigenfalls anhalten.

Wenn man wegen jeden Fehlverhaltens aus dem Vertrauensgrundsatz fallen würde, könnten wir den Rest der StVO gleich vergessen.

@4498: Läufer haben auf der Hauptallee in der Mitte (also auf der Fahrbahn) nichts verloren.
OK Läufer haben auf einer Fahrbahn nichts verloren. Aber was ist dann mit den vielen Radfahren? Die haben wiederum auf den Gehwegen nichts verloren. Und da die Hauptallee zwar keine Fußgängerzone ist, aber für dem MIV mittels Verkehrszeichen gesperrt ist, weiß ich nicht, ob man dort wirklich in den Allee laufen muss.
Die Hauptallee ist für den M(otorisierten)IV gesperrt, also nur für Kraftfahrzeuge. Damit ist das in der Mitte eine Fahrbahn, auf der Fußgänger nix verloren haben.
Um genau zu sein, besteht ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge und ein Fahrverbot für Motorfahrräder https://goo.gl/maps/sHvpEGMdrXWES5dc8

Und mal im ernst: Ich bin froh, dass die Hauptallee anscheinend ein selbstorganisierendes System sind. Wäre es nicht absurd, wenn dort Polizisten die Fußgänger auf der Fahrbahn, und Radfahrer am Gehsteig, strafen würden?

95B

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #141 am: 27. November 2021, 09:34:07 »
Und mal im ernst: Ich bin froh, dass die Hauptallee anscheinend ein selbstorganisierendes System sind. Wäre es nicht absurd, wenn dort Polizisten die Fußgänger auf der Fahrbahn, und Radfahrer am Gehsteig, strafen würden?

Absurd ist der Umstand, dass jede Straße über eine Fahrbahn zu verfügen hat.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #142 am: 27. November 2021, 09:36:22 »
Wenn man wegen jeden Fehlverhaltens aus dem Vertrauensgrundsatz fallen würde, könnten wir den Rest der StVO gleich vergessen.
Es ist aber so, es kümmern sich nur wenige darum was in den meisten Fällen folgenlos bleibt, wenn aber was passiert, dann erklärt einem der Richter schon den Vertrauensgrundsatz

Um genau zu sein, besteht ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge und ein Fahrverbot für Motorfahrräder https://goo.gl/maps/sHvpEGMdrXWES5dc8
Es besteht ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge (so heißt das Schild), also auch für andere motorisierte Fahrzeuge, wie z.B. Mopeds, im Prinzip also ein allgemeines Fahrverbot ausgenommen Fahrräder.
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haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #143 am: 27. November 2021, 09:38:48 »
Und mal im ernst: Ich bin froh, dass die Hauptallee anscheinend ein selbstorganisierendes System sind. Wäre es nicht absurd, wenn dort Polizisten die Fußgänger auf der Fahrbahn, und Radfahrer am Gehsteig, strafen würden?

Absurd ist der Umstand, dass jede Straße über eine Fahrbahn zu verfügen hat.
WEr sagt das?
StVO § 2 (1)

                              

1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
1a. .....   
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;

Da finde ich nichts, was ein Fahrbahn verlangt.
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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #144 am: 27. November 2021, 10:41:04 »
Wenn man wegen jeden Fehlverhaltens aus dem Vertrauensgrundsatz fallen würde, könnten wir den Rest der StVO gleich vergessen.
Es ist aber so, es kümmern sich nur wenige darum was in den meisten Fällen folgenlos bleibt, wenn aber was passiert, dann erklärt einem der Richter schon den Vertrauensgrundsatz
Man fält aber nicht wegen eines einfachen Fehlverhaltens, z.B. Gehens auf der leeren Fahrbahn oder Falschparkens aus dem Vertrauensgrundsatz, sondern nur Personen "aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten."


Um genau zu sein, besteht ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge und ein Fahrverbot für Motorfahrräder https://goo.gl/maps/sHvpEGMdrXWES5dc8
Es besteht ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge (so heißt das Schild), also auch für andere motorisierte Fahrzeuge, wie z.B. Mopeds, im Prinzip also ein allgemeines Fahrverbot ausgenommen Fahrräder.
Im Prinzip hast du recht, aber du ignorierst wieder das gesondert ausgeschilderte Fahrverbot für Motorfahrräder, von dem ich nicht weiß, welchen Sinn es heutzutage macht, diese Fahrzeugkategorie habe ich schon seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen.

Und mal im ernst: Ich bin froh, dass die Hauptallee anscheinend ein selbstorganisierendes System sind. Wäre es nicht absurd, wenn dort Polizisten die Fußgänger auf der Fahrbahn, und Radfahrer am Gehsteig, strafen würden?

Absurd ist der Umstand, dass jede Straße über eine Fahrbahn zu verfügen hat.
WEr sagt das?
StVO § 2 (1)

                              

1. Straße: eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen;
1a. .....   
2. Fahrbahn: der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße;

Da finde ich nichts, was ein Fahrbahn verlangt.

Aber ein Gehsteig ist Teil einer Straße, sonst wäre er kein Gehsteig, sondern ein Gehweg.

10.
Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße;
11.
Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;

Ergo weiß ich nicht, wie es eine Straße ohne Fahrbahn geben kann.

haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #145 am: 27. November 2021, 12:29:32 »
Wenn man wegen jeden Fehlverhaltens aus dem Vertrauensgrundsatz fallen würde, könnten wir den Rest der StVO gleich vergessen.
Es ist aber so, es kümmern sich nur wenige darum was in den meisten Fällen folgenlos bleibt, wenn aber was passiert, dann erklärt einem der Richter schon den Vertrauensgrundsatz
Man fält aber nicht wegen eines einfachen Fehlverhaltens, z.B. Gehens auf der leeren Fahrbahn oder Falschparkens aus dem Vertrauensgrundsatz, sondern nur Personen "aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten."
Wenn eine Person in einer Straße neben dem Gehsteig geht, dann sehe ich das schon als augefälliges Gehabe und werde beim Vorbeifahren Geschwindigkeit vermindern und Abstand erhöhen.
Um genau zu sein, besteht ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge und ein Fahrverbot für Motorfahrräder https://goo.gl/maps/sHvpEGMdrXWES5dc8
Es besteht ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge (so heißt das Schild), also auch für andere motorisierte Fahrzeuge, wie z.B. Mopeds, im Prinzip also ein allgemeines Fahrverbot ausgenommen Fahrräder.
Im Prinzip hast du recht, aber du ignorierst wieder das gesondert ausgeschilderte Fahrverbot für Motorfahrräder, von dem ich nicht weiß, welchen Sinn es heutzutage macht, diese Fahrzeugkategorie habe ich schon seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Ach geh - die sieht man zu tausenden herumfahren, die meisten haben halt keinerlei Ähnlichkeit mit dem berühmten Polizei- und Postlermoped, seitdem ein Moped (Motorfahrrad) keine Pedale mehr haben muss. Sehen halt aus wie kleine Motorroller.

Aber ein Gehsteig ist Teil einer Straße, sonst wäre er kein Gehsteig, sondern ein Gehweg.

10.
Gehsteig: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße;
11.
Gehweg: ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg;

Ergo weiß ich nicht, wie es eine Straße ohne Fahrbahn geben kann.
Hast gwonnen, zahlst an Liter :)
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Katana

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #146 am: 27. November 2021, 13:19:13 »
Wenn man wegen jeden Fehlverhaltens aus dem Vertrauensgrundsatz fallen würde, könnten wir den Rest der StVO gleich vergessen.
Es ist aber so, es kümmern sich nur wenige darum was in den meisten Fällen folgenlos bleibt, wenn aber was passiert, dann erklärt einem der Richter schon den Vertrauensgrundsatz
Man fält aber nicht wegen eines einfachen Fehlverhaltens, z.B. Gehens auf der leeren Fahrbahn oder Falschparkens aus dem Vertrauensgrundsatz, sondern nur Personen "aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten."
Wenn eine Person in einer Straße neben dem Gehsteig geht, dann sehe ich das schon als augefälliges Gehabe und werde beim Vorbeifahren Geschwindigkeit vermindern und Abstand erhöhen.
Wenn ich mit dem Auto unterwegs bin und ein Fußgänger wechselt wegen mir von der leeren Fahrbahn auf den schmalen Gehsteig, hat er sich zwar bis dahin fehlverhalten, ist sich aber dessen offenbar bewusst und keine Gefahr mehr und ich kann ihm vertrauen.


Um genau zu sein, besteht ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge und ein Fahrverbot für Motorfahrräder https://goo.gl/maps/sHvpEGMdrXWES5dc8
Es besteht ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge (so heißt das Schild), also auch für andere motorisierte Fahrzeuge, wie z.B. Mopeds, im Prinzip also ein allgemeines Fahrverbot ausgenommen Fahrräder.
Im Prinzip hast du recht, aber du ignorierst wieder das gesondert ausgeschilderte Fahrverbot für Motorfahrräder, von dem ich nicht weiß, welchen Sinn es heutzutage macht, diese Fahrzeugkategorie habe ich schon seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen.
Ach geh - die sieht man zu tausenden herumfahren, die meisten haben halt keinerlei Ähnlichkeit mit dem berühmten Polizei- und Postlermoped, seitdem ein Moped (Motorfahrrad) keine Pedale mehr haben muss. Sehen halt aus wie kleine Motorroller.
Ich wäre nicht auf die Idee gekommen, dass ein herkömmliches Moped ein Motorfahrrad und kein Kraftfahrzeug ist.

Aus dem Kraftfahrgesetz § 2.

1.
Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;

14.
Motorfahrrad ein Kraftrad (Z 4) mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, dessen Antriebsmotor, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 hat, oder ein Fahrzeug der Klasse L1e (leichtes zweirädriges Kraftfahrzeug) im Sinne der Begriffsbestimmung gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013;

Es ist zu hinterfragen, ob das Anbringen der Verbotszeichen Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge und Fahrverbot für Motorfahrräder an der gleichen Stange sinnvoll ist, wenn das Moped definitionsgemäß ein Kfz ist.

haidi

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #147 am: 27. November 2021, 14:11:44 »
Ein Moped ist ein Motorfahrrad und ein Kraftfahrzeug, genau so wie Omnibus oder ein LKW, die im §2 ebenfalls noch extra angeführt sind. Moped ist der landläufige Ausdruck.
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Hauptbahnhof

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #148 am: 27. November 2021, 16:02:48 »
Nach erfolgter Verlängerung des 18ers könnte der 77A endlich von der Schlachthausgasse in Richtung Gasometer verlängert werden. Dort entstehen gerade drei Türme, die dringend eine öffentliche Anbindung bräuchten.

Linie5

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Re: Verlängerung Linie 18 zum Stadion
« Antwort #149 am: 27. November 2021, 16:48:57 »
Nach erfolgter Verlängerung des 18ers könnte der 77A endlich von der Schlachthausgasse in Richtung Gasometer verlängert werden. Dort entstehen gerade drei Türme, die dringend eine öffentliche Anbindung bräuchten.
Die Stationen Gasometer und Zippererstraße (via Hyblerpark) sind fußläufig erreichbar. 😉