Autor Thema: Tramwaytag 2020  (Gelesen 18128 mal)

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Ferry

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Re: Tramwaytag 2020
« Antwort #30 am: 26. März 2020, 09:42:07 »
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?

Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.

Aha. Diese Interpretation ist mir neu. Nach meinem Stand muss jeder Fahrer mindestens einmal pro Quartal mindestens 10 km fahren (und mindestens alle zwei Jahre U-Strab, damit die U-Strab-Berechtigung nicht verloren geht). Aber wann das im Quartal passiert, spielt keine Rolle.

Aber sehen wir mal, wie sich die Dinge weiter entwickeln...

Also ich kann mir nur vorstellen, dass es bei den Museumsvereine genauso so ist, wie im Fahrdienst. Und da sind es auf der Schiene 180 Tage, beim Bus 365 Tage und die USTRAB 730 Tage und bei Bus muss ein Mitarbeiter eine ganze Schicht und auf der Schiene mindestens eine 4 Stunden Schicht fahren, dass dies gilt.

Das Quartalfahren mit 10 km gilt nur mehr für Instruktore. Aber auch hier heißt es einmal in 3 Monaten und nicht einmal im Quartal.

Und unabhängig von der Qualifikation beginnt der Countdown. Immer bei der letzten Fahrt neu zum zählen an.

OK, nehme ich zur Kenntnis. Und nur zur Klarstellung: mit Fahrer habe ich die Fahrer der Vereine gemeint, also jene Mitarbeiter, die die Berechtigung haben, die vereinseigenen Fahrzeuge zu fahren. Möglicherweise gelten für WL-Fahrer, die diese Funktion ja berufsmäßig ausüben, andere Regeln.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Klingelfee

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Re: Tramwaytag 2020
« Antwort #31 am: 26. März 2020, 09:56:18 »
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?

Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.

Aha. Diese Interpretation ist mir neu. Nach meinem Stand muss jeder Fahrer mindestens einmal pro Quartal mindestens 10 km fahren (und mindestens alle zwei Jahre U-Strab, damit die U-Strab-Berechtigung nicht verloren geht). Aber wann das im Quartal passiert, spielt keine Rolle.

Aber sehen wir mal, wie sich die Dinge weiter entwickeln...

Also ich kann mir nur vorstellen, dass es bei den Museumsvereine genauso so ist, wie im Fahrdienst. Und da sind es auf der Schiene 180 Tage, beim Bus 365 Tage und die USTRAB 730 Tage und bei Bus muss ein Mitarbeiter eine ganze Schicht und auf der Schiene mindestens eine 4 Stunden Schicht fahren, dass dies gilt.

Das Quartalfahren mit 10 km gilt nur mehr für Instruktore. Aber auch hier heißt es einmal in 3 Monaten und nicht einmal im Quartal.

Und unabhängig von der Qualifikation beginnt der Countdown. Immer bei der letzten Fahrt neu zum zählen an.

OK, nehme ich zur Kenntnis. Und nur zur Klarstellung: mit Fahrer habe ich die Fahrer der Vereine gemeint, also jene Mitarbeiter, die die Berechtigung haben, die vereinseigenen Fahrzeuge zu fahren. Möglicherweise gelten für WL-Fahrer, die diese Funktion ja berufsmäßig ausüben, andere Regeln.

Nein, denn diese sind genauso in den der Vorschrift zur Erhalt der Fahrberechtigung geregelt. Aber wie ich schon erwähnt habe. Ich glaube kaum, dass sich auch nur ein Vereinsfahrer um die Fahrberechtigung sorgen machen muss, wenn er jetzt über seine Frist drüber kommt. Da wird es sicherlich entweder eine automatische Verlängerung der Berechtigung geben oder aber er muss halt einmal eine Fahrt unter Begleitung machen. Schließlich sind ja unter den Mitglieder genügend (Ex)Mitarbeiter der Schulungsabteilung, bzw auch Mitarbeiter aus der Führungsetage der WL, die schon dafür schauen werden, dass die Fahrberechtigungen nicht ablaufen.

Aber vielleicht kann der eine oder andere Fahrer von WTM, bzw VEF dazu etwas sagen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Klingelfee

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Re: Tramwaytag 2020
« Antwort #32 am: 26. März 2020, 13:36:32 »
@Ferry: Asche über mein Haupt:

ich habe die Bedingungen der Betriebsfahrer auf die Museumsfahrer umgelegt. Mittlerweile habe ich von eine WTM-Fahrer die Bestätigung bekommen, dass die Fahrberechtigung auf das Quartal aufgehängt ist.

Aber auch er ist der Meinung, dass sollte einen Museumsfahrer auf Grund der Corona-Krise ablaufen, so wird es sicherlich eine Möglichkeit geben, dass er diese ohne Prüfung verlängern kann.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

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Re: Tramwaytag 2020
« Antwort #33 am: 26. März 2020, 18:29:36 »
Aber auch er ist der Meinung, dass sollte einen Museumsfahrer auf Grund der Corona-Krise ablaufen, so wird es sicherlich eine Möglichkeit geben, dass er diese ohne Prüfung verlängern kann.
Davon ist mMn auszugehen, funktioniert ja bei normalen Fahrern aus, die über ihre 6 Monate kommen, da werden dann zwischen 3 & 6 Lehrfahrtage anberaumt und schon ist wieder alles okay.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr