Der Abstand beim Überholen innerorts ist mit 1,5m klar geregelt, außerorts 2m
Deswegen finde ich die Mehrzweckstreifen( Selbstmörderstreifen:)) eher als Gefahr für Fahrradfahrer, weil die Linie für viele Autofahrer die Grenze signalisiert, der Mindestabstand aber dadurch definitiv nicht gegeben ist.
Im dem Fall bei der Barawitzkagasse muss man zugeben, es ist dort vom Platz einfach nicht anders möglich, man müsste ein Fahrradverbot aufstellen, nur dann würde man den einen oder anderen auf den Radhighway bekommen. So weit ist er auch nicht entfernt.
Radfahrer müssen sich auch ein wenig den Gegebenheiten anpassen, das ist eben nicht immer der direkte Weg.