Solange man ohne großen Grund auf einer Neubaustrecke Eigenkreuzungen einbaut, gibts überhaupt kein Argument gegen Schnürstellen, die eine Linie ermöglichen würden!
Außerdem schreibt die StrabVO (§ 52) vor:
(4) Auf zweigleisigen Strecken ist im Regelfall rechts zu fahren. Das bedeutet also, dass man für das im Linksverkehr befahrene Stück eine Ausnahme nach § 63 benötigt:
(1) Die Behörde kann im Einzelfall andere als in dieser Verordnung vorgeschriebene Vorkehrungen zulassen, wenn den Erfordernissen der Sicherheit und Ordnung des Betriebes zumindest in demselben Maße Rechnung getragen wird.Wenn man also für so etwas Ausnahmebewilligungen einholt, gibt es überhaupt kein Argument, dies für andere betriebliche Sonderfälle nicht ebenfalls zu versuchen. (Damit beziehe ich mich jetzt nicht direkt auf den 13er, sondern vielmehr auf die üblichen Einwände à la "Des hamma no nia... do kunnt jo a jeda..." etc.)