Drum ist ja bei Schrankenanlagen immer auch ein Andreaskreuz (und Rotlicht). Ist ein Schranken offen, müsste das Gleis eigentlich so gequert werden wie ein unbeschrankter Bahnübergang! Macht halt praktisch niemand, selbst Richter sprechen in so einem Fall meist der Bahn die (Teil-)Schuld zu.