Wenn ich es sogar richtig verstanden habe, gibts sogar die Möglichkeit der Ablehnung eines Alkotests. Wird das allerdings gemacht, gibts zwei Möglichkeiten für diesen Tag, entweder derjenige meldet sich dann Krank oder erbittet um Urlaub oder aber er bekommt für diesen Tag nur den Grundlohn, sprich er wird für einen Tag in den Leichtdienst versetzt.
Dass man das Ablehnen kann, ist aber wohl nur möglich, wenn man noch nicht aufgestiegen ist. Sobald man während dem Fahrdienst den Alkotest ablehnt, muss das meiner Meinung nach dieselben Konsequenzen haben wie eine positiv festgestellte Alkoholisierung.
Ja das Ablehnen geht natürlich nur vorm Aufsteigen.
Irgendwas habe ich aber gelesen, dass nur mehr die Polizei bei Fahrern, die schon auf dem Fahrzeug sitzen, einen Vortest machen dürfen und da gibts zwar die Möglichkeit des Ablehnens, derjenige wird dann aber einem Arzt zugeführt um eine Blutprobe zu veranlassen und bis zur endgültigen Klärung, bedingt durch die Ablehnung, wird der Fahrer ebenfalls in den Leichtdienst versetzt.
Ich weiß nicht wie schnell da Österreich ist, in Deutschland dauert ein Bluttest, bis man ein gerichtsfestes Ergebnis bekommt, 7-10Tage.
Diese Zeit wäre der Fahrer dann logischerweise erstmal vom Fahrdienst abgezogen und verliert somit bis zu 1/3 seiner Zulagen in diesem Monat.