Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)  (Gelesen 1354876 mal)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4305 am: 07. April 2021, 05:16:46 »

Es muss unbedingt vermieden werden, dass das eine Busdiskussion wird, deswegen möchte ich hier einen Vergleich zum Ulf ziehen.

Ich möchte dazu einmal annehmen, dass sich Fahrgäste im Bus und in der Straßenbahn gleich verhalten, solange das Fahrzeug in der Haltestelle steht.

Ich bin jahrelang mit der Straßenbahn und damit auch mit dem Ulf auf den SL 25 und 26 nach Floridsdorf gefahren. Natürlich blockiert bei starkem Andrang da manchmal einer unwissend eine Tür.

Die Türen der Mercedes-Busse sind ebenfalls elektrische Schiebetüren. Fahrgäste haben anscheinend das Verhalten, bei offener Tür den Türbereich freizuhalten, jedoch sich knapp vor dem Ende des Schließvorgangs wieder Richtung Tür zu begeben. Bei den Bussen führt das zum Reversieren der Tür. Beim Ulf, wo ich den Fahrgästen das gleiche Verhalten unterstelle, liegen die Lichtschranken anscheinend anders als beim Bus, dort passiert das nicht.

Der Busfahrer kann zwar manuell einen Schließvorgang einleiten, das merkt man, weil sich oft direkt nach dem Einsteigen des Fahrgastes die Tür schließt. Allerdings stets mit Lichtschrankenüberwachung, der o.g. Vorgang am Ende des Schließvorganges bleibt aufrecht. Also kein zentrales Schließen. Auch kein zentrales Einzelschließen.

Und mit dem Hinweis, dass auch bei den T die Lichtschranken nachträglich näher an das Türblatt verlegt worden sind, hoffe ich, den Bus-Anteil in diesem Beitrag unter 50% gedrückt zu haben und gleichzeitig auf die U-Bahn Bezug genommen zu haben.  ;)

Das Problem ist, dass ein Flexity keine optische Überprüfungsmöglichkeit hat, einzelne Türen zu kontrollieren, ob der Türbereich frei ist. Am ULF habe ich wenigstens eine Anzeige, welche Türe nicht zugeht.

Und man kann mich noch etliche Male auf den Dienstauftrag bezüglich Abfertigung hinweisen. Fakt ist auch, das in diesem Dienstauftrag drinnen steht, dass es eigenes Ermessen, des Fahrers ist, ob er Abfertigt oder nicht, wenn der Sicherheitsbereich nicht frei ist. Und wenn sich dann ein Fahrgast verletzt, weil er von einer schließenden Türe getroffen wurde, dann steht der Fahrer vor Gericht. Daher kann ich nur wiederholen. Das Unternehmen kann diesbezüglich noch etliche Aufträge schreiben. Wenn ich nicht verantworten kann, dass ich die Türen nicht schießen kann, dann werde ich es auch nicht tun.
[/quote]

Der letzte Satz ist wieder ein Klassiker...

contra

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4306 am: 07. April 2021, 05:25:21 »
Zitat
Das Problem ist, dass ein Flexity keine optische Überprüfungsmöglichkeit hat, einzelne Türen zu kontrollieren, ob der Türbereich frei ist. Am ULF habe ich wenigstens eine Anzeige, welche Türe nicht zugeht.

Am Flexity kann ich mir jede Tür mit den Innenkameras aufschalten und zusätzlich sehe ich auch wahlweise am linken Bildschirm ob und wo eine Tür offen ist!

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4307 am: 07. April 2021, 06:10:30 »
Zitat
Das Problem ist, dass ein Flexity keine optische Überprüfungsmöglichkeit hat, einzelne Türen zu kontrollieren, ob der Türbereich frei ist. Am ULF habe ich wenigstens eine Anzeige, welche Türe nicht zugeht.

Am Flexity kann ich mir jede Tür mit den Innenkameras aufschalten und zusätzlich sehe ich auch wahlweise am linken Bildschirm ob und wo eine Tür offen ist!

Danke für die Info, ich hatte ursprünglich andere Info's und noch keine Einschulung am Flexity
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4308 am: 07. April 2021, 16:24:17 »
Der letzte Satz ist wieder ein Klassiker...

Klassiker hin oder her: Zentrales Schließen setze ich nur auf einer einzigen Type bzw. Linie ein: T und T1 auf Linie U6 und da nur, wenn unbedingt erforderlich. Da gibt es nur einen markanten Punkt in beiden FR: Station Westbahnhof, ev. auch Meidling/ Philadelphiabrücke in FR I.
Und noch eins: Ich setze mich von mir aus nicht selbst unnötig der Gefahr einer Vorladung/ Anklage vor einem Gericht oder einer Beschwerde aus. Denn wenn es wirklich hart auf hart geht, steht der Bedienstete am Fahrzeug alleine vor dem Kadi. Es wird dir - Dienstauftrag hin oder her - von niemandem geholfen. Du bist am Fahrzeug "Freiwild", sowohl fürs Unternehmen als auch für den Fahrgast...   Trotzdem liebe ich meinen Job seit Jahrzehnten.

Im Oberflächenverkehr verwende ich sowohl am Bus als auch Bim die Vorlöschung in bestimmten Haltestellen, ein zentrales Schließen bringt im Oberflächenverkehr nichts. Wenn ich dem Abfahrtszeitpunkt sehr nahe bin, beobachte ich z.B. in der Hst. Schottentor/Hohenstaufengasse die vor mir liegende Ampelanlage (das hat man im Gefühl) und fahre der Signalisierung Dieser entsprechend aus der Hst. aus um in einem Zug von dieser Hst. wegzukommen. Es bringt mir wesentlich mehr, wenn ich die Ampelschaltungen kenne und so kann entweder Zeit gewinnen oder Zeit verlieren um an einem bestimmten Ort pünktlich zu sein. Und dieser Ort ist die Endstelle einer Linie. Und wenn ich verkehrsbedingt zwei drei Minuten später dort ankommen sollte, habe ich noch immer die im Fahrplan eingearbeitete Ausgleichszeit um wieder pünktlich in die Tour zu fahren.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4309 am: 07. April 2021, 16:33:35 »
Im Oberflächenverkehr verwende ich sowohl am Bus als auch Bim die Vorlöschung in bestimmten Haltestellen, ein zentrales Schließen bringt im Oberflächenverkehr nichts.
Im Prinzip glaube ich, dass man ein zentrales Schließen überhaupt nicht braucht, Vorlöschung reicht. Es wäre dazu nur notwendig, die Zulaufverzögerung auf 0 zu setzen, d.h. die Tür schließt sich, sobald der Lichtschranken frei ist. Erweiterung wäre, das Türreversieren abzuschalten: Wenn gelöscht ist, stoppt die Tür zwar bei Lichtschrankenkontakt, reversiert aber nicht. Ginge auch auf den E[1|2].

Die ÖBB-Dostos machen es so: Zwar ohne Lichtschranken, aber bei einer Behinderung des Türzulufs geht die Tür ein paar Zentimeter zurück, aber auch nicht mehr.

Und ich glaube auch, dass das blinde zentrale Schließen bei der ÖBB (4020) nicht notwendig ist. Ich meine nämlich, dass man einen 4020 auch auf der Stammstrecke mit gewöhnlicher Vorlöschung locker pünktlich aus der Haltestelle wegbringt.

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4310 am: 07. April 2021, 16:40:36 »
Im Prinzip glaube ich, dass man ein zentrales Schließen überhaupt nicht braucht, Vorlöschung reicht. Es wäre dazu nur notwendig, die Zulaufverzögerung auf 0 zu setzen, d.h. die Tür schließt sich, sobald der Lichtschranken frei ist...

Aber vielen hier im Forum geht es ohne diesem Faktor 'zentrales Schließen' viel zu langsam. Ich denke mir in so einem Fall immer: Was sind zwei oder drei Minuten gegen die Ewigkeit?
Ich möchte ja selbst zügig von A nach B kommen, so hab'  ich Spaß an meiner Arbeit. Eine Schleichfahrt möchte ich auch nicht, aber nervenaufreibend soll's halt auch nicht sein.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4311 am: 07. April 2021, 16:53:11 »
Es wird schon seine Gründe haben, warum zentrales Schließen weltweit verbreitet ist. ;) Und man hat nirgends zusätzliches Gerichtspersonal aufnehmen müssen, weil man den Heerscharen wegen absichtlichen Einzwickens angeklagter Straßenbahner nicht mehr Herr werden konnte.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4312 am: 07. April 2021, 16:55:54 »
Im Oberflächenverkehr verwende ich sowohl am Bus als auch Bim die Vorlöschung in bestimmten Haltestellen, ein zentrales Schließen bringt im Oberflächenverkehr nichts. Wenn ich dem Abfahrtszeitpunkt sehr nahe bin, beobachte ich z.B. in der Hst. Schottentor/Hohenstaufengasse die vor mir liegende Ampelanlage (das hat man im Gefühl) und fahre der Signalisierung Dieser entsprechend aus der Hst. aus um in einem Zug von dieser Hst. wegzukommen. Es bringt mir wesentlich mehr, wenn ich die Ampelschaltungen kenne und so kann entweder Zeit gewinnen oder Zeit verlieren um an einem bestimmten Ort pünktlich zu sein. Und dieser Ort ist die Endstelle einer Linie. Und wenn ich verkehrsbedingt zwei drei Minuten später dort ankommen sollte, habe ich noch immer die im Fahrplan eingearbeitete Ausgleichszeit um wieder pünktlich in die Tour zu fahren.
Genau dieser Zugang ist das Problem des Betriebs. In anderen Städten ist der Oberflächenverkehr eben nicht nur an einem bestimmten Ort pünktlich, sondern ist entlang der Gesamtstrecke verlässlich. Durch absoluten Vorrang, großen Eigentrassenanteil und eben zentrales Schließen, also pünktlichem Wegkommen an Haltestellen. Einfach einmal ein paar Tage in Zürich oder Strasbourg das bzw. die Tram nutzen. Irgendwann wird klar, dass der MIV und die Fahrgäste nur faule Ausreden sind, wenn man wollen würde.

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4313 am: 07. April 2021, 17:05:03 »
In anderen Städten ist der Oberflächenverkehr eben nicht nur an einem bestimmten Ort pünktlich, sondern ist entlang der Gesamtstrecke verlässlich. Durch absoluten Vorrang, großen Eigentrassenanteil und eben zentrales Schließen, also pünktlichem Wegkommen an Haltestellen.

Dafür kannst du aber keinen Bediensteten auf der Linie verantwortlich machen. Bürgermeister, Stadtrat, BV, Gewerkschaft, AK, WKÖ sind da anzusprechen für einen absoluten Vorrang, für großen Eigentrassenanteil. Wenn das alles vorhanden wäre, würde ich auch kein zentrales Schließen brauchen. All das hat man ja am deutlichsten bei der Linienführung und Fahrplangestaltung des 13A miterlebt, wer da aller mitredet und was dabei heraus kam. Die Führung, der Betriebsleiter, der Fahrplangestalter von den WL sind nur mehr ausführende Organe... Bei Zürich oder Strasbourg, auch Lyon, da bin ich voll und ganz bei dir, da gefällt mir selbst die Betriebs-Philosophie jedes einzelnen Betriebes. Selbst Linz ist da schon ein Vorzeigebetrieb. Aber schau dir genau an, welch Stellenwert  in jedem einzelnen Betrieb gelebt wird im Vergleich zu Wien. Fängt beim Fahrzeug an, hört beim Personal auf.

95B: Du weißt genau, wie in Wien der Hase läuft...

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4314 am: 07. April 2021, 18:15:02 »
Es wird schon seine Gründe haben, warum zentrales Schließen weltweit verbreitet ist. ;) Und man hat nirgends zusätzliches Gerichtspersonal aufnehmen müssen, weil man den Heerscharen wegen absichtlichen Einzwickens angeklagter Straßenbahner nicht mehr Herr werden konnte.
Ich überlege mir gerade, wie ich selbst als Fahrer mit dem zentralen Schließen umgehen würde. Ich weiß es nicht.

Ich war einmal als Fahrgast in einem E6-Zug in der Haltestelle Spittelau. Zentrales Schließen, Bing. Löschen. Fahrschalter betätigt, Zug fährt an. In genau dem Moment drückt zulaufender Fahrgast Tür ein. Türverriegelung schlägt erst beim Anfahren an, die Tür war anscheinend noch nicht verriegelt.

Als Fahrer wäre ich selbst versucht gewesen, mit dem vorhandenen Rollen bis in die Jägerstraße zu kommen und während der Fahrt neu abzufertigen. Der U6-Fahrer hat allerdings angehalten.

Aber ich hatte auch mal eine Diskussion mit einem Freund, der Busfahrer war (Vorsicht Busthema): Die letzte Generation Hochflurbusse konnte erst 2 Sekunden nach dem Schließen der letzten Tür losfahren, der senkrechte Lichtschranken an der Gummilippe war noch aktiv, man konnte so die bereits geschlossene Tür durch einen Griff von außen durch die Gummilippe wieder öffnen.

Mein Freund hat sich furchtbar aufgeregt, dass Fahrgäste das ab und zu machen, ich hab ihm gesagt, bleib am Gas und fahre weiter (damals wirkte die Anfahrsperre nur leicht auf die Bremse und überhaupt nicht auf das Gaspedal).

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4315 am: 07. April 2021, 20:32:01 »
Ich denke mir in so einem Fall immer: Was sind zwei oder drei Minuten gegen die Ewigkeit?
Ich möchte ja selbst zügig von A nach B kommen, so hab'  ich Spaß an meiner Arbeit. Eine Schleichfahrt möchte ich auch nicht, aber nervenaufreibend soll's halt auch nicht sein.
Und wieso hat man die Ansage mit der Aufforderung, der Türraum freizuhalten kreiert? Bzw. wieso wird sie benutzt? Richtig, weil es auch den Fahrern nicht egal ist, ob sie mit Verspätung unterwegs sind!

Im Oberflächenverkehr verwende ich sowohl am Bus als auch Bim die Vorlöschung in bestimmten Haltestellen, ein zentrales Schließen bringt im Oberflächenverkehr nichts. Wenn ich dem Abfahrtszeitpunkt sehr nahe bin, beobachte ich z.B. in der Hst. Schottentor/Hohenstaufengasse die vor mir liegende Ampelanlage (das hat man im Gefühl) und fahre der Signalisierung Dieser entsprechend aus der Hst. aus um in einem Zug von dieser Hst. wegzukommen. Es bringt mir wesentlich mehr, wenn ich die Ampelschaltungen kenne und so kann entweder Zeit gewinnen oder Zeit verlieren um an einem bestimmten Ort pünktlich zu sein. Und dieser Ort ist die Endstelle einer Linie. Und wenn ich verkehrsbedingt zwei drei Minuten später dort ankommen sollte, habe ich noch immer die im Fahrplan eingearbeitete Ausgleichszeit um wieder pünktlich in die Tour zu fahren.
Genau dieser Zugang ist das Problem des Betriebs. In anderen Städten ist der Oberflächenverkehr eben nicht nur an einem bestimmten Ort pünktlich, sondern ist entlang der Gesamtstrecke verlässlich. Durch [...] und eben zentrales Schließen, also pünktlichem Wegkommen an Haltestellen. [...]
:up:

Fakt ist auch, das in diesem Dienstauftrag drinnen steht, dass es eigenes Ermessen, des Fahrers ist, ob er Abfertigt oder nicht, wenn der Sicherheitsbereich nicht frei ist. Und wenn sich dann ein Fahrgast verletzt, weil er von einer schließenden Türe getroffen wurde, dann steht der Fahrer vor Gericht. Daher kann ich nur wiederholen. Das Unternehmen kann diesbezüglich noch etliche Aufträge schreiben. Wenn ich nicht verantworten kann, dass ich die Türen nicht schießen kann, dann werde ich es auch nicht tun.
Wenn mir mein Arbeitgeber ein Werkzeug gibt das von der Zulassungsbehörde freigegeben ist, also offenbar sicherheitsrelevante Normen erfüllt, würde ich es auch im Bedarfsfall (wenn ich schon Verspätung habe) dem Zweck entsprechend nutzen.
Wieso sollte sich ein Fahrgast beim Zentralen Schließen verletzen? Wenn sich doch zwischen den Lichtschranken "blinde" Bereiche befinden, wo ein Arm eingezwickt werden kann. Der wird erkannt und die Tür wird reversieren. Meinen persönlichen Beobachtungen zufolge würde übrigens das Zentralen Schließen in der Hälfte aller Fälle dann einzusetzen sein, wenn hilfsbereite Fahrgäste die hinterste Türe für Herbeieilende blockieren und deshalb eine Ampelphase verloren geht.
Und nur weil dich ein (über-)eifriger Anwalt vor den Richter bringt, heißt das noch lange nicht, dass du verurteilt wirst.

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4316 am: 29. April 2021, 19:10:14 »
Aus dem Straßenbahnstörungs-Thread:

Ich war einmal sehr verärgert, als ich einmal die U4 am Schottenring verlassen musste und mit dem D nach Norden fahren musste, weil angeblich ein Hund in den Tunnel gelaufen ist.

Ist die Aussage eines Fahrgastes "Hund ist im Tunnel" Grund genug, zur Stoßzeit die U4 lahmzulegen, oder wäre "Zurückbleiben bitte" die bessere Antwort? Wie ist das geregelt? Rein auf der Sachebene bzw. der dienstlichen Ebene.

Wenn ich trotz einer derartigen Aussage fahre oder fahren lasse und es zum Unfall kommt, würde es wohl zu einer Klage wegen Sachbeschädigung kommen. Möglicherweise würde der Betrieb länger stehen, weil möglicherweise der Wagen und vielleicht auch die Stromschiene beschädigt wird. An einen Unterwerks- und LZB-Ausfall will ich gar nicht denken. Kommt halt drauf an, wie groß der Hund ist. Bei den modernen kleinen könnte es bei der Klage bleiben, aber ein Schäfer oder Golden Retriever könnte mit seinen 30 kg schon einigen Schaden anrichten.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4317 am: 29. April 2021, 20:28:10 »
Ganz zu schweigen von dem medialen Shitstorm, der das Image des Verkehrsunternehmen schädigt.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4318 am: 29. April 2021, 21:13:58 »
Es bleibt aber die Frage: Kann ein Fahrgast mit einer Aussage den Betrieb lahmlegen? Ist so einer Aussage auf jeden Fall Glauben zu schenken?

Katana

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #4319 am: 29. April 2021, 22:03:57 »
Es wird sicher auch das Erscheinungsbild des Fahrgastes seine Glaubwürdigkeit beeinflussen. Aber wehe es passiert etwas, dann gibt es den von 95B weisgesagten Shitstorm.