Schade, sehr schade.
Ich halte das allgemein für keine gute Idee: Egal, wie sehr man mit etwas unzufrieden ist, es ist – solange gewisse Grenzen nicht überschritten werden – immer besser, die Situation von innen zu beeinflussen als sich total abzuwenden. Zweiteres ist im Endeffekt nur ein Verlust für beide Seiten.
Natürlich gibt es verschiedene Wahrnehmungen – und besonders überspitzte. Ich nehme mich ja da auch nicht aus und ecke dort und da an, wenn es um ältere Fahrzeuge gibt. Aber gerade deswegen ist es ja auch wichtig, dass auch die andere Meinung da steht.
Nur: Wo da für jeden die Grenze ist, muss man selber entscheiden. Schade, dass du deine Toleranzschwelle so niedrig setzt
Die Regelung, dass nur eingeloggte User Bildanhänge lesen können, kann ich nachvollziehen. So kursiert ein historisches Motiv oft in mehreren Bilderarchiven oder websites und es lässt sich gar nicht so leicht der korrekte Urheber/ Autor eruieren.
Ich kann die Regelung auch gut nachvollziehen, aber gerade der Grund, den du erwähnst, spricht meiner Meinung dagegen: Schließlich ist es gerade aufgrund der Nicht-Öffentlichkeit der Bilder hier nicht zurückverfolgbar, wenn Fotos von hier "Füße bekommen" und irgendwo ohne Nennung auftauchen. Wenn sie sichtbar wären, wären sie deutlich einfacher nachverfolgbar.
Aber leider, der Gesetzgeber zwingt halt dazu.
@ öffi-dude-> Im EBFÖ tun sich Kläger, obwohl überall das gleich Recht gilt, etwas schwerer, weil dort ein "Winkeladvokat" tätig ist, der sich mit den dazugehörigen Gesetzen sehr gut auskennt!
Es gilt eben nicht überall das gleiche Recht, sondern es kommt darauf an, wo der Domaininhaber seinen Sitz hat und wo der Server steht. Mit einer einfachen Whois-Abfrage wirst du auch dahinter kommen, wie das EBFÖ es geregelt hat. Darum kann man schwer die Rahmenbedingungen vergleichen und das EBFÖ tut sich halt einfacher mit dem Übernehmen von Pressemeldungen dgl.…