Autor Thema: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun  (Gelesen 45960 mal)

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #180 am: 08. März 2017, 11:59:26 »
Man darf auch nie vergessen, dass es in so einem Fall, wo weder Schäden (außer finanzielle) noch Verletzte zu beklagen waren, sicher nicht schlau wäre, zu hart zu bestrafen. Insbesondere wäre eine Gefängnisstrafe teurer für den Steuerzahler und darüber hinaus besteht die Gefahr, dass der Typ dort dann Leute kennenlernt, die ihm weniger harmlose Dinge "einreden". Also ist das schon gut so - gelernt hat er hoffentlich draus.
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Schienenfreak

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #181 am: 08. März 2017, 18:37:18 »
Man darf auch nie vergessen, dass es in so einem Fall, wo weder Schäden (außer finanzielle) noch Verletzte zu beklagen waren, sicher nicht schlau wäre, zu hart zu bestrafen. Insbesondere wäre eine Gefängnisstrafe teurer für den Steuerzahler und darüber hinaus besteht die Gefahr, dass der Typ dort dann Leute kennenlernt, die ihm weniger harmlose Dinge "einreden". Also ist das schon gut so - gelernt hat er hoffentlich draus.
Das ist ja das Dilemma hier.
Wenn er es jetzt wirklich gerlernt hat, dann ist es ja gut. Wenn nicht, dann wäre da eine Haftstrafe unumgänglich.

haidi

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #182 am: 08. März 2017, 19:51:41 »
Zum dritten Absatz: Mir ist das zu milde, weil ich generell der Meinung bin, dass im Strafrecht die Spezialprävention (Abschreckung des konkreten Täters und dadurch mögliche Abhaltung von weiteren Straftaten) wieder mehr forciert werden muss. Daher tendiere ich generell eher zu etwas höheren Strafen innerhalb des Strafrahmens.
Das mikt der Prävention ist ein Juristenholler - kein Mensch wird an so was denken, wenn er Blödsinn macht. Selbst die höchste Strafe schützt die USA nicht vor Mördern.
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diogenes

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #183 am: 09. März 2017, 04:27:37 »
Die Präventionswirkung liegt in der Kombo aus Strafe und (wahrscheinlichem) Erwischtwerden.
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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #184 am: 09. März 2017, 13:12:57 »
...Nachdem der laut Artikel bereits einmal verurteilt wurde, wäre hier mE eigentlich eine mindestens einjährige Haftstrafe fällig gewesen, wenn man ihn von weiteren Taten dieser Art wirksam abhalten will.

Da sieht man wieder völlig den Unterschied zum Auto wo fast alles als "Kavaliersdelikt" angesehen wird. Bissi Strafe zahlen wer keinen Deckel hat -
und passt schon...
Im Grunde ist bei jeder unbefugten Inbetriebnahme von einer Gefährdung auszugehen - sonst hätte man ja die Berechtigung dazu .... ;)
Aber das muss man einem Autofahrer erst mal klar machen....
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hema

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #185 am: 09. März 2017, 13:19:34 »

Im Grunde ist bei jeder unbefugten Inbetriebnahme von einer Gefährdung auszugehen - sonst hätte man ja die Berechtigung dazu .... ;)
Aber das muss man einem Autofahrer erst mal klar machen....
Wer sagt das? Ich kann etwas perfekt beherrschen und trotzdem keine behördliche Berechtigung dafür besitzen, es auch offiziell und erlaubterweise zu tun. Da entsteht dann keinerlei Gefahr, nur eine Überschreitung meiner Befugnisse!
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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #186 am: 09. März 2017, 15:20:49 »
Da sieht man wieder völlig den Unterschied zum Auto wo fast alles als "Kavaliersdelikt" angesehen wird. Bissi Strafe zahlen wer keinen Deckel hat - und passt schon...
Ich finde ja, dass bei Autofahren Delikte wie Rasen und fahren ohne Führerschein durchaus auch mit Gefängnisstrafen sowie Einzug des Fahrzeuges geahndet werden sollten.
Wenn man z.B. auf der Autobahn über 160 km/h, auf Bundesstraßen über 120 km/h und im Stadtgebiet über 70 km/h fährt, gehört der Führerschein sofort für 1 Monat entzogen - im Wiederholungsfall länger. Und wer noch schneller fährt (um 50/30/30 km/h zu schnell), dem gehört das Fahrzeug permanent abgenommen - und zugunsten von Verkehrssicherheitsprogrammen versteigert (natürlich darf dieses Fahrzeug nicht mehr auf dieselbe Person angemeldet werden, also ein "zurückkaufen" gehört verhindert). Es kann jedem mal passieren, dass er außerhalb des Ortsgebietes um 10 km/h zu schnell fährt - aber alle Übertretungen im von mir genannten Bereich erfordern meiner Meinung nach Vorsatz, daher sind drakonische Strafen hier auch keine "Gängelei".
Wobei ich es schon bemerkenswert finde, dass Autofahrer quasi durch die Bank der Ansicht sind, dass jeder, der nicht mindestens die erlaubte Höchstgeschwindigkeit am Tacho fährt, ein Langsamfahrer ist. Wenn man mit Tacho 140 auf der Autobahn wen überholt, passiert es ja nicht selten, dass von hinten einer mit Lichthupe zu drängeln beginnt. ::)
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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #187 am: 09. März 2017, 15:55:40 »
@ 4463-> Ich finde, daß die Geschwindigkeitsbegrenzungen den örtlichen und topographischen Gegebenheiten angepasst werden sollten!
Zum Beispiel könnte man auf der A5 bei trockenem Wetter ohne Probleme auch 160-180km/h fahren, denn diese Straße ist größtenteils schnurgerade und die Kurven sind extrem langgezogen)!
Dafür sollte man die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf so mancher Bundesstraße zu manchen Tageszeiten aufgrund von Wildwechsel auf 70km/h reduzieren!
Auch manche 30er Zone ist purer Schwachsinn und reine Schikane!
Wobei: Der größte Schwachsinn ist der Wechsel der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten alle paar Hundert Meter(hier ist die Straße von Mürzzuschlag nach Mürzsteg ein Paradebeispiel)!
Ich persönlich fahre gerne schnell, jedoch nur, wo es die Witterungsverhältnisse und die Umgebung zulassen!
Sprich: Bei Schulen fahre ich vor allem zu Schulbeginn bzw. Schulschluß keine 50km/h, da ich keinen Bock habe, ein Kind anzufahren!

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #188 am: 09. März 2017, 16:06:18 »
Also meiner Meinung nach sind 70 km/h im Stadtgebiet ein weitaus schwerwiegenderes Verbrechen als 160 km/h auf der Autobahn.

Auch wenn ich absolut kein Befürworter dafür bin, wird es schon Gründe geben, warum die fehlende Geschwindigkeitsbeschränkung in Deutschland nur auf Autobahnen zu finden ist....

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #189 am: 09. März 2017, 16:19:50 »
Es sagt ja niemand was gegen eine Flexibilisierung der Geschwindigkeiten. Aber dennoch gehören signifikante Übertretungen deutlich härter geahndet. Es kann nicht sein, dass eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit quasi überall im Land nur als Empfehlung - ja viel mehr als Richtgeschwindigkeit, die man (mindestens) fahren sollte - gesehen wird.
Wobei man schon im Auge behalten muss, dass Geschwindigkeiten jenseits der 150 km/h schon extrem hoch sind - insbesondere die potentiellen Unterschiede der Geschwindigkeit zu anderen Verkehrsteilnehmern (LKW!) und die Bremswege. Solange das Problem der Ablenkung durch Handy oder Infotainment im Auto nicht gelöst ist, sehe ich Geschwindigkeiten über 130 als wenig hilfreichen Beitrag zur Verkehrssicherheit an - insbesondere zumal der Zeitgewinn in keinem Verhältnis zum Risiko und Umweltschäden (dazu gehört auch Lärm) steht.
Ich wäre tendenziell eher dafür, 50/90/120 als Standard-Limits zu verordnen. Auf ausgewählten Autobahnabschnitten könnte man - verkehrs- (z.B. an Wochenenden und anderen Tagen mit LKW-Fahrverbot) und witterungsabhängig - vielleicht 150 erlauben (quasi als Legalisierung des derzeitigen ist-Zustandes bei passenden Bedingungen). Allerdings dann mit sehr engen Toleranzen (Section Control im betreffenden Abschnitt). Es sollte zudem klar sein, dass die Autobahn dazu dienen soll, Leute einen sicheren Weg von A nach B zu bieten. Leute, die mit ihrem Auto schnell fahren wollen, können gegen dies gegen Bezahlung jederzeit auf einschlägigen privaten Rennstrecken tun! :lamp:
Insgesamt gesehen steht der Aufwand und Nutzen einer selektiven Erhöhung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit wohl nicht dafür - wenn dies dann an vielleicht 50 Tagen im Jahr tatsächlich erlaubt ist. Das hat meines Wissens auch die Teststrecke auf der A10 in Kärnten gezeigt (die aber natürlich ein Ergebnis populistischer Politik war).
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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #190 am: 09. März 2017, 16:45:54 »
Zum dritten Absatz: Mir ist das zu milde, weil ich generell der Meinung bin, dass im Strafrecht die Spezialprävention (Abschreckung des konkreten Täters und dadurch mögliche Abhaltung von weiteren Straftaten) wieder mehr forciert werden muss. Daher tendiere ich generell eher zu etwas höheren Strafen innerhalb des Strafrahmens.
Mögliche Abhaltung? Die Radikalisierung vieler Jugendlicher passiert oft gerade erst im Gefängnis!

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #191 am: 09. März 2017, 16:47:34 »
Muhaha eine durchgehende Section Control mit Kameras an jeder Anschlussstelle wäre doch mal was!  >:D

Anrew Wiggin

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #192 am: 09. März 2017, 16:47:59 »

Da sieht man wieder völlig den Unterschied zum Auto wo fast alles als "Kavaliersdelikt" angesehen wird. Bissi Strafe zahlen wer keinen Deckel hat -
und passt schon...
Im Grunde ist bei jeder unbefugten Inbetriebnahme von einer Gefährdung auszugehen - sonst hätte man ja die Berechtigung dazu .... ;)
Aber das muss man einem Autofahrer erst mal klar machen....

Falsche Baustelle: beim Delikt "unbefugte Inbetriebnahme von Fahrzeugen" geht es NICHT um das Fahren ohne Führerschein, sondern das Fahren ohne Zustimmung des Fahrzeugeigentümers.

petestoeb

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #193 am: 09. März 2017, 19:22:20 »
Wie bei allen Diskussionen in letzter Zeit gibt es immer wieder Leute, die immer nur fordern: Einsperren - Höchststrafe.

Das ist einfach Unsinn.

Hier hätte eine BEDINGTE geringe Geldstrafe völlig ausgereicht. Es gibt hier nicht viel zu bestrafen, weil ja auch nichts passiert und auch kein matiereller Schaden entstanden ist. Eine bsoffene Gschicht halt, die gut ausgegangen ist. Und auch Gründe der Prävention sind Unsinn, da es nicht soviele Leute gibt, die unberechtigt so einen Schlüssel besitzen.

Schienenfreak

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Re: 21.1.2017: Zugsentführung Rodaun
« Antwort #194 am: 09. März 2017, 22:29:03 »


Hier hätte eine BEDINGTE geringe Geldstrafe völlig ausgereicht. Es gibt hier nicht viel zu bestrafen, weil ja auch nichts passiert und auch kein matiereller Schaden entstanden ist. Eine bsoffene Gschicht halt, die gut ausgegangen ist.
Wäre er noch nicht vorbestraft gewesen, vielleicht. So  aber nicht.