Autor Thema: Geplante Bauarbeiten 2014  (Gelesen 48356 mal)

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #105 am: 24. August 2014, 16:07:37 »
Es wird übrigens ein nicht befahrbares Kap. Die Haltestelleninsel nimmt dort dann wohl mehr als die halbe Straßenbreite ein. :o
Sehr sinnvoll, dann stehen die Autofahrer wieder am Gleis herum. ::)
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

95B

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #106 am: 24. August 2014, 18:42:35 »
Es wird übrigens ein nicht befahrbares Kap. Die Haltestelleninsel nimmt dort dann wohl mehr als die halbe Straßenbreite ein. :o
Sehr sinnvoll, dann stehen die Autofahrer wieder am Gleis herum. ::)

Ist denn der Verkehr in der Schöffelgasse sooo stark? ???
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #107 am: 24. August 2014, 18:47:18 »
Ist denn der Verkehr in der Schöffelgasse sooo stark? ???

Ist der Fahrgastandrang in dieser Haltestelle sooo riesig?

Sinn seh ich nicht wirklich dahinter, an dieser Stelle.

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #108 am: 24. August 2014, 19:26:46 »
Sinn seh ich nicht wirklich dahinter, an dieser Stelle.

Niveaugleicher Einstieg! :lamp:
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #109 am: 24. August 2014, 21:06:40 »
Und das geht mit einem befahrbaren Kap nicht?
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #110 am: 24. August 2014, 22:56:04 »
Bei einem nicht befahrbaren Kap ist der anrainende Grundeigentümer für die Schneeräumung bis zur Bahnsteigkante zuständig.
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hema

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #111 am: 25. August 2014, 01:11:06 »
Bei einem nicht befahrbaren Kap ist der anrainende Grundeigentümer für die Schneeräumung bis zur Bahnsteigkante zuständig.
Das tut sowieso keiner. Und die Haltestelle dort ist sowieso absolut entbehrlich!  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #112 am: 25. August 2014, 05:28:31 »
Bei einem nicht befahrbaren Kap ist der anrainende Grundeigentümer für die Schneeräumung bis zur Bahnsteigkante zuständig.

Wirklich?

Zitat
In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen die Gehwege von Schnee geräumt sein und bei Glatteis bestreut werden. Dabei müssen zwei Drittel des Gehweges, jedenfalls aber mindestens 1,5 Meter, von Eis und Schnee frei sein.


Sinn seh ich nicht wirklich dahinter, an dieser Stelle.

Niveaugleicher Einstieg! :lamp:

Wiederhole: An dieser Stelle!

und

...die Haltestelle dort ist sowieso absolut entbehrlich!  ::)

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #113 am: 25. August 2014, 09:15:40 »
Sinn seh ich nicht wirklich dahinter, an dieser Stelle.

Niveaugleicher Einstieg! :lamp:

Wiederhole: An dieser Stelle!

und

...die Haltestelle dort ist sowieso absolut entbehrlich!  ::)

Für die WL steht die Existenz der Haltestelle außer Zweifel – aus dieser Sicht ist das Kap dann auch sinnvoll.
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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #114 am: 25. August 2014, 09:31:56 »
Es geht weniger um Kap als um überfahrbar oder nicht.
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95B

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #115 am: 25. August 2014, 09:38:09 »
Es geht weniger um Kap als um überfahrbar oder nicht.

Warum soll man es befahren können müssen? Dort ist weder so ein großes Verkehrsaufkommen, das so eine Maßnahme rechtfertigen würde, noch entsprechender Platzmangel.
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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #116 am: 25. August 2014, 09:45:18 »
Bei einem nicht befahrbaren Kap ist der anrainende Grundeigentümer für die Schneeräumung bis zur Bahnsteigkante zuständig.

Wirklich?

Zitat
In der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr müssen die Gehwege von Schnee geräumt sein und bei Glatteis bestreut werden. Dabei müssen zwei Drittel des Gehweges, jedenfalls aber mindestens 1,5 Meter, von Eis und Schnee frei sein.


Auf die Schnelle habe ich dieses PDF von der 48er gefunden - siehe Seite 4.
Mit welchem Gesetz oder welcher Verordnung das begründet wird, hab ich nicht gefunden.
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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #117 am: 25. August 2014, 09:54:05 »
Auf die Schnelle habe ich dieses PDF von der 48er gefunden - siehe Seite 4.
Mit welchem Gesetz oder welcher Verordnung das begründet wird, hab ich nicht gefunden.

https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/html/w5002600.htm – dort steht allerdings nur drinnen, dass die 1,5 Meter für Haltestellenbereiche nicht gelten. Somit gelten im Haltestellenbereich die 3 Meter aus der StVO.
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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #118 am: 25. August 2014, 10:13:21 »
Somit gelten im Haltestellenbereich die 3 Meter aus der StVO.

Na gut.

Dann wird halt der Gehsteig geräumt, der Kaps bleibt dort schneebedeckt.
Der Gehsteig ist dort ca. 3 Meter breit.


http://www.wien.gv.at/flaechenwidmung/public/start.aspx?lang=de-AT&bookmark=suM5RorqVUa1uVRDsvG4Qm0bkSLpeh8i2El7Ag-b-b

hema

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Re: Geplante Bauarbeiten 2014
« Antwort #119 am: 25. August 2014, 13:04:24 »
Bei einem nicht befahrbaren Kap ist der anrainende Grundeigentümer für die Schneeräumung bis zur Bahnsteigkante zuständig.

Wirklich?

Früher stand das so in der StVO (bis 2012?). In Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel musste vom Anrainer die gesamte Breite geräumt werden.



Jetzt ist aber in der StVO, soweit es um Gehsteige/Gehwege geht, von einer zu räumenden Breite generell nicht mehr die Rede. Da heißt es nur, befindet sich in weniger als 3 Meter Abstand zur Grundgrenze ein Gehsteig, ist der zu räumen! Nur in Fußgängerzonen und Wohnstraßen ohne Gehsteig beschränkt sich die Räumpflicht auf (mindestens) einen 1 m-Streifen entlang der Grundstückgrenze.
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