Gerade die Unterschiede zwischen den Wohngebieten sollten durch Raumordnungsmaßnamen ausgeglichen werden. In der Zwischenkriegszeit und danach hat man Gemeindebauten direkt in Grinzig gebaut, damit es etwas besser wird.
Das wäre in Hietzing genauso super gewesen. Das hat aber gar nichts mit dem Thema zu tun.
Es stellt sich nur die Frage: Was war zuerst da, die Bewohner oder die Bahn. In diesem Fall die Bahn. Und dass sich dort Bewohner angesiedelt haben, ist deren Problem. Und nachdem die Bahn dort seit mehr als 100 Jahren fährt, gibt es niemanden, der bereits vor dem Bahnbau dort gelebt hat.
In der heutigen Zeit müsste man überhaupt umgedenken. Beim Bahnbau, als wichtigste Verkehrsprojekte sollten nach dem grundsätzlichen Beschluss (mit Bedarfsprüfung) und der Planung ohne weitere Prüfung und rasch gebaut werden können. Wenn man sich die Verfahren heute ansieht, dann wäre die Semmeringbahn (Ghegastrecke) wahrscheinlich noch immer nicht fertiggestellt. Ich frage mich überhaupt, warum man bei einer Renovierung einer Strecke, auch in dieser Form durch faktischen Neubau, neue Genehmigungen braucht.
Das mit den Gemeindebauten
wäre nicht nur super gewesen sondern
ist in Hietzing auch super gewesen: Siedlung Lockerwiese beispielsweise, die Werkbundsiedlung als Zeichen für neues, innovatives Bauen ist ein gutes Beispiel für kommunalen Wohnbau. Dazu weitere Gemeindebauten aus der Urzeit des kommunalen Wohnbaus, wie z.B. in der Speisinger Straße (1929: Wanda Linzer-Hof mit dem leider zerstörten, architektonisch interessanten Cafe Speising), aber auch aus der Nachkriegszeit: z.B. Gemeindebauten rund um den Montecuccoliplatz, Auhofstraße. Der kleinste Gemeindebau steht übrigens in Hietzing!
Die Tatsache, dass vor vielen, vielen Jahren die Bahn da war, rechtfertigt nicht, bauliche Veränderungen rund um die Bahn, ja sogar neue Bahnstrecken anzudenken und zu planen. Sonst würden wir auf einer mehr als hundertjährigen Infrastruktur leben. Bahnlärm ist nuneinmal ein Thema (ebenso wie Lärm im motorisierten Verkehr). Und abhilfe schaffen darf nicht verboten sein.
Die langen Verfahren sind vielleicht Ausdruck dessen, dass man seinerzeit einfach über die Köpfe hinweg entschieden hat.