Tramwayforum

Öffentlicher Verkehr national und international => Verkehrspolitik => Thema gestartet von: Werner1981 am 13. Februar 2017, 21:19:52

Titel: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: Werner1981 am 13. Februar 2017, 21:19:52
Laut einem Bericht der "Heute" gibt es ein Urteil des Verwaltungsgerichts, das eine 30er-Zone nicht gültig ist, wenn das Ende-Schild auf der linken Seite steht und auf der Rückseite sich kein Beginn-Schild für den Gegenverkehr befindet.

Das ist doch in Wien in Einbahnstraßen sehr oft der Fall! Somit sind zahlreiche 30er-Zonen in Wien ungültig!?  :o

http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/wetterverkehr/Lenker-zahlt-keine-Strafe-weil-30er-Zonen-Schild-links-steht;art85951,1398261 (http://m.heute.at/news/oesterreich/wien/wetterverkehr/Lenker-zahlt-keine-Strafe-weil-30er-Zonen-Schild-links-steht;art85951,1398261)
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: Linie 360 am 13. Februar 2017, 21:42:58
Es geschehen also doch noch Zeichen und Wunder :)!
Danke für den Link, denn dadurch hab ich zumindest vorübergehend freie Fahrt(ich fahre fast täglich mit dem Auto) :up:
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: benkda01 am 13. Februar 2017, 22:06:30
Es geschehen also doch noch Zeichen und Wunder :)!
Danke für den Link, denn dadurch hab ich zumindest vorübergehend freie Fahrt(ich fahre fast täglich mit dem Auto) :up:
:fp: :fp: :fp:
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: öffi-dude am 13. Februar 2017, 22:53:49
Bisschen weiterlesen, dann steht dort explizit:

Zitat
Laut § 48 der Straßenverkehrsordnung müssen Straßenverkehrszeichen grundsätzlich auf der rechten Straßenseite stehen. Ausnahme: Das Ende-Schild einer 30er-Zone kann auch links stehen, wenn es auf der Rückseite des für die Gegenrichtung befindlichen Zeichens angebracht ist (gilt nicht für Einbahnen wie Kundmann- und Marxergasse).

Edit: Grad gecheckt, dass du eh genau das meinst Werner. :D
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 14. Februar 2017, 01:53:12
Da müsste wer z.B. den ganzen sechsten Bezirk umrunden und alle Zu- und Abfahrten kontrollieren, um zu wissen, ob er dort 30 fahren muss oder schneller?  :o
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 95B am 14. Februar 2017, 08:57:24
Da müsste wer z.B. den ganzen sechsten Bezirk umrunden und alle Zu- und Abfahrten kontrollieren, um zu wissen, ob er dort 30 fahren muss oder schneller?  :o

Wenn er eine falsch angebrachte Tafel findet, darf er die Zone ignorieren. Das ist zwar logisch gesehen ein Unsinn, aber rechtlich gedeckt. Gesetze folgen nicht immer der Logik.

Auf der Tangente ist momentan auch ein Baustellen-60er ungültig ausgeschildert. Richtung Stadlau nach der Abfahrt zur A22 beginnt der 60er. Das rechte Temposchild ist allerdings durch eine gelbe Baustellentafel verdeckt, sodass es erst im letzten Moment sichtbar wird. Ist aber aus zwei Gründen wurscht: (1) Der 60er wird wenig später auf den Überkopfleuchtschildern nochmals angezeigt. (2) Auf der Tangente hält sich eh niemand an einen 60er, wenn keine mobile Section Control aufgebaut wird.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: benkda01 am 14. Februar 2017, 11:51:03
Da müsste wer z.B. den ganzen sechsten Bezirk umrunden und alle Zu- und Abfahrten kontrollieren, um zu wissen, ob er dort 30 fahren muss oder schneller?  :o
Die Absicht des Gesetzgebers ist aber auch bei einer falsch angebrachten Ende-Tafel eindeutig erkennbar. Somit fällt es für mich unter zwanghaftes Ausnützen von (Nicht-wirklich-)Gesetzeslücken, da jetzt groß recherchieren zu wollen, wo man denn eventuell recht bekäme, wenn man die 30er-Zone nicht einhält.

Nichtsdestotrotz ist natürlich die gesetzeskonforme Anbringung der Schilder schnellstmöglich zu veranlassen.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: luki32 am 14. Februar 2017, 11:57:45
Die Absicht des Gesetzgebers ist aber auch bei einer falsch angebrachten Ende-Tafel eindeutig erkennbar. Somit fällt es für mich unter zwanghaftes Ausnützen von (Nicht-wirklich-)Gesetzeslücken, da jetzt groß recherchieren zu wollen, wo man denn eventuell recht bekäme, wenn man die 30er-Zone nicht einhält.

Wie wir schon alle wissen kennen Verbrecher und Gesetzesübertreter die Gesetze am besten (siehe in die Politik) und nutzen sie am meisten aus!

mfG
Luki
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 14. Februar 2017, 14:00:22

Nichtsdestotrotz ist natürlich die gesetzeskonforme Anbringung der Schilder schnellstmöglich zu veranlassen.
Da sollten sie auch die zahlreichen Orte nicht vergessen, wo auf einem Ständer drei (oder mehr?) Tafeln angebracht sind. Wenn da auch noch bestrafte Autofahrer zu prozessieren anfangen, dann viel Spaß, liebe Gerichte!   >:D
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: haidi am 14. Februar 2017, 14:51:23
Da müsste wer z.B. den ganzen sechsten Bezirk umrunden und alle Zu- und Abfahrten kontrollieren, um zu wissen, ob er dort 30 fahren muss oder schneller?  :o
Die Absicht des Gesetzgebers ist aber auch bei einer falsch angebrachten Ende-Tafel eindeutig erkennbar. Somit fällt es für mich unter zwanghaftes Ausnützen von (Nicht-wirklich-)Gesetzeslücken, da jetzt groß recherchieren zu wollen, wo man denn eventuell recht bekäme, wenn man die 30er-Zone nicht einhält.
Der Gesetzgeber verlangt vom Autofahrer das penible Einhalten der Vorschriften - lassen wir einmal dahin gestellt, dass eine auch nur rudimentäre Überwachung der Einhaltung der Vorschriften nicht gegeben ist. Im Gegensatz dazu kann der Autofaher auch erwarten, dass die Behörde ihre Vorschriften einhält.
Dazu kommt noch die Frage - wo zieht man die Grenzen, ob ein  falsch aufgestelltes Verkehrszeichen noch gültig ist oder nicht?

Da sollten sie auch die zahlreichen Orte nicht vergessen, wo auf einem Ständer drei (oder mehr?) Tafeln angebracht sind. Wenn da auch noch bestrafte Autofahrer zu prozessieren anfangen, dann viel Spaß, liebe Gerichte!   >:D
Das Verbot des dritten Verkehrszeichens gilt nicht für Kurzparkzonen-Tafeln, Zusatztafeln (Tafeln, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen stehen) und für technische Hilfsmittel zur Üerwachung der Einhaltung der Parkzeit nach § 44 (4) StVO
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 14. Februar 2017, 17:00:42
Das Verbot des dritten Verkehrszeichens gilt nicht für Kurzparkzonen-Tafeln, Zusatztafeln (Tafeln, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen stehen) und für technische Hilfsmittel zur Üerwachung der Einhaltung der Parkzeit nach § 44 (4) StVO
Wo findest du das? Im § 48 der StVO steht dazu nur:
Zitat
(4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen,
Träger und dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht
1. für eine Kundmachung nach § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4,
2. für die Anbringung der Hinweiszeichen „Wegweiser“ sowie
3. für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in Zusammenhang
steht.
Die Anbringung sonstiger Beschriftungen, bildlicher Darstellungen, Tafeln oder dgl. auf derselben
Anbringungsvorrichtung bewirkt - unbeschadet der §§ 31 Abs. 2 und 53 Abs. 1 Z 17a - nicht die
Unwirksamkeit der Kundmachung einer Verordnung (§ 44 Abs. 1).
???




Das Urteil ist als Spruch eines Gerichtes zwar gültig, aber wohl eigentlich falsch, weil nicht dem Gesetz folgend, sondern nur dem "ums Eck denkend" eines gefinkelten Advokaten.


In der StVO steht dazu:
Zitat
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.

(2) Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn
anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt. Die zusätzliche Anbringung an
anderen Stellen ist zulässig.

. . . . wobei es heißt "sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt". Und siehe da:
Zitat
§ 52. Die Vorschriftszeichen

11b. „ENDE EINER ZONENBESCHRÄNKUNG“


Ein solches Zeichen zeigt das Ende einer Zonenbeschränkung an. Es kann auch auf der Rückseite
des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens (Z 11a) angebracht werden.
. . . . da ergibt sich doch aus dem Paragraphen 52 glatt, dass diese Zeichen auch an anderer Stelle angebracht werden können. Hätten halt weiterlesen sollen im Text, die MA und die Richter!   ;)
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 4498 am 14. Februar 2017, 17:42:33

In der StVO steht dazu:
Zitat
§ 48. Anbringung der Straßenverkehrszeichen.

(2) Die Straßenverkehrszeichen sind auf der rechten Straßenseite oder oberhalb der Fahrbahn
anzubringen, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt. Die zusätzliche Anbringung an
anderen Stellen ist zulässig.

. . . . wobei es heißt "sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt". Und siehe da:
Zitat
§ 52. Die Vorschriftszeichen

11b. „ENDE EINER ZONENBESCHRÄNKUNG“


Ein solches Zeichen zeigt das Ende einer Zonenbeschränkung an. Es kann auch auf der Rückseite
des für die Gegenrichtung geltenden Zeichens (Z 11a) angebracht werden.
. . . . da ergibt sich doch aus dem Paragraphen 52 glatt, dass diese Zeichen auch an anderer Stelle angebracht werden können. Hätten halt weiterlesen sollen im Text, die MA und die Richter!   ;)
Ja. Da steht aber nicht "links", sondern nur "auf der Rückseite des Zeichens (30km/h-Zone) für die Gegenrichtung".

Radfahranlagen werden bei 30km/h-Zonen so gut wie immer ignoriert. Wenn ein Radweg in eine Zone führt oder eine Einbahn für Fahrräder in der Gegenrichtung freigegeben ist: Die 30km/h-Tafel fehlt praktisch immer.

Dass für Fahrräder die 30km/h dann nicht gelten, ist klar. Ich frage mich, ob aber damit nicht ein genereller Kundmachungsmangel vorliegt, der die Zone für alle ungültig macht. Immerhin steht im vorliegenden Fall die falsche Tafel erst an der Ausfahrt, und das Falschstehen ist von der Einfahrt her nicht erkennbar.

Und für die von der Floridsdorfer Brücke kommenden Straßenbahn fehlt auch der 30er vor dem Franz-Jonas-Platz.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 14. Februar 2017, 18:11:37

Ja. Da steht aber nicht "links", sondern nur "auf der Rückseite des Zeichens (30km/h-Zone) für die Gegenrichtung".
Du darfst die Ende-Tafel an der Rückseite einer Anfang-Tafel anbringen. Punkt. Warum soll da noch "links" stehen? Wo die Anfang-Tafel (für die Gegenrichtung) stehen muss, ist ja eh definiert. Ist verstehend lesen so schwer, dass man immer irgend was hineininterpretieren muss?  ???


Zitat
Und für die von der Floridsdorfer Brücke kommenden Straßenbahn fehlt auch der 30er vor dem Franz-Jonas-Platz.
Und die Straßenbahn hat dort keine durch Straßenbahn-Signale vorgegebene Höchstgeschwindigkeit? StVO-Zeichen brauchst du nur dort, wo sie (auch) für den restlichen Fahrzeugverkehr Vorgaben machen sollen, also nicht dort, wo Autos gar nicht oder nicht in diese Richtung fahren dürfen.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 4498 am 14. Februar 2017, 19:46:40
quote author=hema link=topic=7502.msg256897#msg256897 date=1487092297]
Ja. Da steht aber nicht "links", sondern nur "auf der Rückseite des Zeichens (30km/h-Zone) für die Gegenrichtung".
Du darfst die Ende-Tafel an der Rückseite einer Anfang-Tafel anbringen. Punkt. Warum soll da noch "links" stehen? Wo die Anfang-Tafel (für die Gegenrichtung) stehen muss, ist ja eh definiert. Ist verstehend lesen so schwer, dass man immer irgend was hineininterpretieren muss?  ???
[/quote]
Das Anfang-Zeichen hat rechts zu stehen, und das tut es auch immer. Wenn auf der Rückseite nun das Ende-Zeichen (legal) angebracht ist, steht es links aus der Sicht des ankommenden Verkehrs.

Bei Einbahnen fehlt allerdings das Anfang-Zeichen, da ja niemand reinfahren darf. Und damit "bleibt" das Ende-Zeichen alleine am Mast (oder mit Einfahrt-Verboten). Und das ist illegal, sagt das Urteil.

Zitat
Und für die von der Floridsdorfer Brücke kommenden Straßenbahn fehlt auch der 30er vor dem Franz-Jonas-Platz.
Und die Straßenbahn hat dort keine durch Straßenbahn-Signale vorgegebene Höchstgeschwindigkeit?
Ich schau da nochmal genauer hin, aber meine Erinnerung aus den anderen Einfahrten (Schloßhoferstraße) sagt mir, dass da nur StVO-Beschilderung da ist.

StVO-Zeichen brauchst du nur dort, wo sie (auch) für den restlichen Fahrzeugverkehr Vorgaben machen sollen, also nicht dort, wo Autos gar nicht oder nicht in diese Richtung fahren dürfen.

Dann stelle ich mir die Frage, wieso auf der Brünner-Straße, der Wagramer Straße, der Floridsdorfer Hauptstraße und an einigen anderen Stellen der 60er für die Straßenbahn auch mit StVO-Tafeln ausgedrückt ist, obwohl das eine Vorgabe ist, die den restlichen Fahrzeugverkehr eh nicht betrifft.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: haidi am 14. Februar 2017, 20:00:25
Das Verbot des dritten Verkehrszeichens gilt nicht für Kurzparkzonen-Tafeln, Zusatztafeln (Tafeln, die im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Verkehrszeichen stehen) und für technische Hilfsmittel zur Üerwachung der Einhaltung der Parkzeit nach § 44 (4) StVO
Wo findest du das? Im § 48 der StVO steht dazu nur:
Zitat
(4) Auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen (wie Standsäulen, Rahmen,
Träger und dgl.) dürfen nicht mehr als zwei Straßenverkehrszeichen angebracht werden; dies gilt nicht
1. für eine Kundmachung nach § 25 Abs. 2 oder § 44 Abs. 4,
2. für die Anbringung der Hinweiszeichen „Wegweiser“ sowie
3. für die Anbringung von Straßenverkehrszeichen, deren Inhalt miteinander in Zusammenhang
steht.
Die Anbringung sonstiger Beschriftungen, bildlicher Darstellungen, Tafeln oder dgl. auf derselben
Anbringungsvorrichtung bewirkt - unbeschadet der §§ 31 Abs. 2 und 53 Abs. 1 Z 17a - nicht die
Unwirksamkeit der Kundmachung einer Verordnung (§ 44 Abs. 1).
???
Genau in dem Paragrafen, den du da zitiert hast (ok - ich habe Wegweiser außer
Acht gelassen).
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 14. Februar 2017, 21:57:46
Genau in dem Paragrafen, den du da zitiert hast (ok - ich habe Wegweiser außer
Acht gelassen).
Man darf auf einem Ständer mehr als zwei Kurzparkzonentafeln montieren, mir ging es aber um die Fälle, wo andere Zeichen im Dreierpack hängen oder zusätzlich zu Kurzparktafeln.


Es stehen aber sowieso viel zu viele Verkehrszeichen auf den Straßen rum!  :down:
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: haidi am 14. Februar 2017, 22:14:36
Interessante Interpretation, man darf also in diesem Fall - je nach Ansicht:
Mehr als 2 Kurparkzonentafeln anbringen
oder wenn eine Kurzparkzonentafel drauf montiert ist, insgesamt auch 10 oder mehr Verkehrszeichen anbringen  :)
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 14. Februar 2017, 22:44:20
Nein, handelt es sich um Kurzparkzonentafeln, kannst du beliebig viele an einem Ständer anbringen, bei anderen Zeichen nur zwei (ausgenommen im Gesetz genannte Ausnahmen).
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: petestoeb am 15. Februar 2017, 09:07:47
Ganz ehrlich, solche Meldungen sind eine Sauerei. So etwas sollte nicht passieren. Warum muss man alles so genau festlegen? Es sollte Scheixxegal sein, wo eine Tafel steht. Wer sie nicht beachtet, der so gefälligst brandeln. Wenn man hier die Gesetze radikal vereinfacht, könnten die dubiosen Winkeladvokaten der Autolobby keinen Ansatz finden.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 95B am 15. Februar 2017, 09:09:58
Ganz ehrlich, solche Meldungen sind eine Sauerei. So etwas sollte nicht passieren. Warum muss man alles so genau festlegen? Es sollte Scheixxegal sein, wo eine Tafel steht. Wer sie nicht beachtet, der so gefälligst brandeln. Wenn man hier die Gesetze radikal vereinfacht, könnten die dubiosen Winkeladvokaten der Autolobby keinen Ansatz finden.

Es gibt mit gutem Grund Gesetze, die so etwas – (nur!) auf den ersten Blick Banales – vorschreiben. Sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: moszkva tér am 15. Februar 2017, 10:18:59
Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.

Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 95B am 15. Februar 2017, 10:26:46
Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.

Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.

Das sind halt Leute, die es aufs Prinzip ankommen lassen. Würde ich einen Strafzettel wegen Übertretung der 30er-Zone kriegen, wäre es für mich bequemer, die Strafe zu zahlen, als gegen die falsche Beschilderung vorzugehen – allein der Zeitaufwand für das Verfassen der entsprechenden Schriftstücke "kostet" mehr als die Strafe.

Einfacher ist es allerdings, sich nicht erwischen zu lassen. Beispielsweise nie als letzter über eine gerade von Gelb auf Rot umschaltende Ampel fahren – wenn die Polizei auf Lauer liegt, fischt sie sich logischerweise den heraus, der als letzter die Haltelinie überquert hat. ;)
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: haidi am 15. Februar 2017, 12:24:34
Ob man einen Strafzettel wegen einer falschen Ausschilderung wirklich abwehren kann, hängt aber auch vom Ausmaß der Übertretung ab.

Ich erinnere mich an den Fall Rudi Vouk in Kärnten. Da hat der Vfgh damals entschieden, dass die Ortstafeln ohne slowenischer Bezeichnung zwar ungültig sind, die Strafe musste er aber dennoch zahlen.

Das sind halt Leute, die es aufs Prinzip ankommen lassen. Würde ich einen Strafzettel wegen Übertretung der 30er-Zone kriegen, wäre es für mich bequemer, die Strafe zu zahlen, als gegen die falsche Beschilderung vorzugehen – allein der Zeitaufwand für das Verfassen der entsprechenden Schriftstücke "kostet" mehr als die Strafe.
Dem Herrn Vouk ging es damals ja nicht darum, dass er mehr als 50 fahren darf, sondern dass es zu einem Urteil kommt wegen der falschen Ortstafeln und er hat das erreicht. Er hat übrigens Selbstanzeige erstattet, es ist daher nicht sicher, dass er wirklich zu schnell gefahren ist :)
Abgesehen davon macht es Spaß, gegen den großen Papa Staat zu gewinnen, da darf man ein bisserl Zeit investieren.
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.
Zitat
Einfacher ist es allerdings, sich nicht erwischen zu lassen. Beispielsweise nie als letzter über eine gerade von Gelb auf Rot umschaltende Ampel fahren – wenn die Polizei auf Lauer liegt, fischt sie sich logischerweise den heraus, der als letzter die Haltelinie überquert hat. ;)
Ich fahr nicht einmal als erster bei Gelb nach Grün in die Kreuzung, weil man damit die Linksabbieger behindert.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: luki32 am 15. Februar 2017, 12:33:45
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.

Das sind meine speziellen Freunde, die beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken.  ;)

mfG
Luki
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 95B am 15. Februar 2017, 12:51:58
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.

Das sind meine speziellen Freunde, die beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken.  ;)

mfG
Luki

Wenn der Kreisverkehr nicht allzu groß ist und du zügig bei der ersten Ausfahrt wieder raus fährst, bleibt dir oft gar nichts anderes übrig, als den Blinker schon vor der Einfahrt zu setzen. Was anderes ist es freilich, wenn andere Fahrzeuge im Kreisverkehr sind und du vor dem Einfahren warten musst – dann ist genügend Zeit, den Blinker erst nach der Einfahrt zu setzen.

Bei moderneren Autos erübrigt sich dieses Problem, da der Bordcomputer mindestens drei Mal blinkt.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: luki32 am 15. Februar 2017, 13:00:39
Wenn es von vornherein aussichtslos ist, dann schluck ich es halt - wie damals, als ich, weil kein Auto kam, mit so knapp 50 durch einen Kreisverkehr fuhr und bei der ersten Ausfahrt raus fuhr. Beim Einfahren den Blinker eingeschaltet, nach 1 Mal blinken hat er sich ausgeschaltet und bevor ich ihn wieder einschalten konnte, war ich schon wieder draußen. Die Polizei hab ich dort stehen gesehen und eine Anonymverfügung bekommen. Da hab ich dann frustriert, aber ohne Murren bezahlt.

Das sind meine speziellen Freunde, die beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken.  ;)

Wenn der Kreisverkehr nicht allzu groß ist und du zügig bei der ersten Ausfahrt wieder raus fährst, bleibt dir oft gar nichts anderes übrig, als den Blinker schon vor der Einfahrt zu setzen. Was anderes ist es freilich, wenn andere Fahrzeuge im Kreisverkehr sind und du vor dem Einfahren warten musst – dann ist genügend Zeit, den Blinker erst nach der Einfahrt zu setzen.

Bei moderneren Autos erübrigt sich dieses Problem, da der Bordcomputer mindestens drei Mal blinkt.

Na gut, dann erweitern wir es, die ganz speziellen sind dann die, die bei der Einfahrt links blinken oder bei der Einfahrt rechts blinken und den Blinker vor der Ausfahrt ausschalten.

mfG
Luki
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: 95B am 15. Februar 2017, 13:09:58
Na gut, dann erweitern wir es, die ganz speziellen sind dann die, die bei der Einfahrt links blinken oder bei der Einfahrt rechts blinken und den Blinker vor der Ausfahrt ausschalten.

Man muss schon froh sein, wenn die Leute irgendwas zsammblinken. Mit dem Smartphone in der Hand kommt man halt so schwer zum Blinkerhebel. Und de Leit segn eh, wo i hifoahr, um eine sattsam bekannte Ausrede ein wenig abzuwandeln.

Ganz lustig sind auch die, die meinen, dem abbiegenden Verlauf einer Vorrangstraße folgend nicht blinken zu müssen. Schade, dass ich nicht unverwundbar bin – ich könnte mir sonst jeden Tag ein neues Auto auf Kosten der gegnerischen Versicherung holen. :'(

Würde man all diese Verstöße entsprechend ahnden, würde sich die entsprechende Überwachungstruppe im Handumdrehen selbst finanzieren. Zudem sinken durch die gesteigerte Disziplin die Unfallzahlen (vgl. Section Control und Unfallzahlen im Kaisermühlentunnel, z. B. http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1452659/Weniger-Unfaelle-durch-Section-Control). Aber die vermehrte Überwachung des Individualverkehrs ist politisch nicht erwünscht. Die daraus resultierende höhere Anzahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden wird halt stillschweigend in Kauf genommen – des woar scho imma so.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: öffi-dude am 15. Februar 2017, 13:28:13
Du kannst doch nicht ernsthaft eine weitreichende Überwachung des Individualverkehrs verlangen, was bist du nur für ein Mensch!  >:D
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: coolharry am 15. Februar 2017, 13:40:47
Aber die vermehrte Überwachung des Individualverkehrs ist politisch nicht erwünscht. Die daraus resultierende höhere Anzahl an Verkehrsunfällen mit Personenschaden wird halt stillschweigend in Kauf genommen – des woar scho imma so.

Dann hätt man keinen Politiker/in mehr mit Führerschein.  >:D
Fürn Anfang wäre mir eine bessere und strengere Überwachung des ruhenden Verkehrs schon mal genug.  8)
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: haidi am 15. Februar 2017, 14:00:13
Das sind meine speziellen Freunde, die beim Einfahren in einen Kreisverkehr blinken.  ;)
Glaub mir, ich kann das, ich blinke beim Einfahren, also in dem Moment, in dem ich in den Kreisverkehr rein kommen, wenn ich die erste Ausfahrt raus will und nicht schon vor dem Einfahren. Mit 45 Jahren Fahrpraxis ist der Fahrstil normalerweise sehr verschlampt, aber nachdem ich bei beiden Kindern Übungsfahrer war, habe ich mich jedes Mal wieder genau eingearbeitet - man will ja keien Blödsinn lehren und inzwischen halte ich mich zu 99% an die StVO, nur auf der Autobahn gibt es halt ab und zu (so ein Mal im Jahr) eine Anonymverfügung.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: Rodauner am 15. Februar 2017, 14:05:50
Die StVO ist wahrscheinlich jenes Gesetz, das weltweit am häufigsten übertreten wird 8).
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 15. Februar 2017, 16:26:26
Schade, dass ich nicht unverwundbar bin – ich könnte mir sonst jeden Tag ein neues Auto auf Kosten der gegnerischen Versicherung holen. :'(

Da wäre ich vorsichtig, das kann eventuell danebengehen, je nach Argumenten des gegnerischen Rechtsverdrehers, Gutachters und der Bewertung durch den Richter! Das kann auch so ausgehen, dass der andere nur eine Strafe fürs Nichtblinken kriegt und du das (alleinige oder überwiegende) Verschulden des Unfalls wegen Vorrangverletzung. Zumindest halt, wenn der tatsächlich im Verlauf einer Vorrangstraße fährt und es nicht bloß um die Anzeige einer bevorrangten Fahrtrichtung an einer Kreuzung per Zusatztaferl geht.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: haidi am 15. Februar 2017, 17:10:55
Da wäre ich vorsichtig, das kann eventuell danebengehen, je nach Argumenten des gegnerischen Rechtsverdrehers, Gutachters und der Bewertung durch den Richter! Das kann auch so ausgehen, dass der andere nur eine Strafe fürs Nichtblinken kriegt und du das (alleinige oder überwiegende) Verschulden des Unfalls wegen Vorrangverletzung. Zumindest halt, wenn der tatsächlich im Verlauf einer Vorrangstraße fährt und es nicht bloß um die Anzeige einer bevorrangten Fahrtrichtung an einer Kreuzung per Zusatztaferl geht.
Der Unterschied ist für den Benachrangten nicht zu erkennen.
Was sicher eine Rolle spielt ist die Gestaltung der Kreuzung - wie die abbiegende Straße gestaltet ist, ob diese als Hauptfahrrichtung erkennbar ist.
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: hema am 15. Februar 2017, 18:41:44

Was sicher eine Rolle spielt . . . .
Mit diesen Worten sagst du selber aus, dass für den Ausgang eines Verfahrens eine große Unsicherheit besteht!  ;)
Titel: Re: 30er-Zonen ungültig
Beitrag von: daveuno am 19. Februar 2017, 16:59:06
Da gibts noch viel bessere Schmankerln für Wien.

Leider ist der Taxt lang geworden.

""Parken (Parkgebühr)""

Hast eine Strafe bekommen wegen hinterzieheung der Parkgebühr, und zahlst sie nicht weil Du sagtst du warst es nicht kann die Behörde MA67 brausen gehn. Warum? Die MA67 schickt immer Automatisch nach nichtbezahlen der Strafe eine Strafverfügung an den Zulassungsbesitzer, weil der wars ja laut ihrer Meinung. Das Verstößt gegen gültiges Recht, die Behörde müsste VOR beginn des Ermittelns (einleitung des Verfahrens Strafverfügung) über Lenkererherbung fragen wer wars, doch das wird nie gamacht.

Urteil:
BFG 24.5.2016, RV/7500488/2016
als Volltext
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.ENfindok110251TE

Auszug aus dem Text:

Das Bundesfinanzgericht vertritt die Ansicht, dass es sich bei
unerlaubtem Parken ohne Entrichtung von Parkgebühren bzw. ohne gut
lesbar angebrachten Parkkleber um ein Bagatelldelikt handelt, bei dem
das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Verfolgung nur gering
erscheint.

Die Erzwingung einer Lenkerauskunft im Strafverfahren widerspricht
nicht nur offenkundig dem gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK gewährleisteten
Recht, zu schweigen, um sich nicht selbst belasten zu müssen, sondern
steht außer Verhältnis zur geringen Bedeutung des verfolgten
Grunddeliktes (Verstoß gegen § 5 Abs. 3 Wiener
Pauschalierungsverordnung wegen gut lesbar angebrachtem Parkkleber).

""Markiergung von Mehrzweckstreifen""
(Benutzung mit anderen Verkehrsmitteln als dem Rad; Motorrad zb.)

Lauf STVO müssen Radwege und Mehrzweckstreifen durch die Worte Beginn und Ende gekennzeichnet sein. Ein Radsymbol alleine Reicht nicht aus. Das betrifft sehr sehr viele Mehrzweckstreifen in Wien.

Ein Auto hatte mitten auf dem Mehrzweckstreiden geparkt und bekam eine Strafe, Einwand gegen die Falsche Kundmachung und der Fahrer hat Rechtbekommen

Urteil:
VwSen-162001/8/Br/Ps vom 06.03.2007
als Volltext
http://www.uvs-ooe.gv.at/xchg/SID-CC8C40AA-BDA9BD80/hs.xsl/50569_DEU_HTML.htm

Das Ende eines Radfahrstreifens ist durch die Schriftzeichenmarkierung "Ende" (§ 20) anzuzeigen. Schriftzeichenmarkierungen dürfen nach § 20 leg.cit nur in weißer Farbe ausgeführt werden.

5.1. Gemäß § 45 Abs.1 Z1 VStG hat die Behörde u.a. von der Einleitung oder Fortführung eines Strafverfahrens abzusehen und die Einstellung zu verfügen, wenn die dem Beschuldigten zur Last gelegte Tat  keine Verwaltungsübertretung bildet.
Nachdem mangels ordnungsgemäß kundgemachter Verordnung das Abstellen des Fahrzeuges am vorgeworfenen Tatort keine Verwaltungsübertretung bildet, war in Stattgebung der Berufung das angefochtene Straferkenntnis zu beheben und das Verwaltungsstrafverfahren nach § 45 Abs.1 Z1 VStG einzustellen.

LG

David