Ja. Konkret in Halle I die Gleise 1, 3 und 10, sowie in Halle II die Gleise 2 und 4.
Ich weise aber darauf hin, dass die "Vernichtung" von Abstellflächen einerseits der Schaffung von Fluchtwegen und damit dem Wohl der Arbeitnehmer und andererseits der Errichtung zeitgemäßer Revisionsstände für die neuen Fahrzeuggenerationen dient, also kein Willkür darstellt.