Autor Thema: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr  (Gelesen 313347 mal)

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darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #510 am: 12. April 2020, 10:31:50 »
Die Pickerln sind alle unnötig, denn niemand wird sein Verhalten an einem Aufkleber ausrichten.
Das Essverbot-Pickerl hat aber sogar rechtliche Relevanz, denn Essen ist nur in "gekennzeichneten Fahrzeugen" verboten.

Sehe ich es richtig, dass das Verbot, öffentliche Verkehrsmittel für Fahrten zum Spazierengehen zu verwenden, mit Dienstag fällt?  § 4 der bisherigen Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, der dies verboten hat, wird mittels Änderung der Verordnung durch einen neuen Text ersetzt, der diesen Benützungsgrund nicht mehr ausschließt.
Das ist wiederum Interpretationssache, denn die Ausnahme zum Spazierengehen beschränkt sich auch in der am Dienstag gültigen Fassung auf "öffentliche Orte im Freien". In einem öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht "im Freien" und erst recht nicht, wenn du dorthin nur gehen kannst, indem du geschlossene Räume wie beispielsweise Aufnahmegebäude von U-Bahn-Stationen betrittst. Vielleicht darf man mit dem GM 100 fahren oder mit einem M auf dem Trittbrett … ;)

haidi

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #511 am: 12. April 2020, 10:48:39 »
Sehe ich es richtig, dass das Verbot, öffentliche Verkehrsmittel für Fahrten zum Spazierengehen zu verwenden, mit Dienstag fällt?  § 4 der bisherigen Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, der dies verboten hat, wird mittels Änderung der Verordnung durch einen neuen Text ersetzt, der diesen Benützungsgrund nicht mehr ausschließt.
Das ist wiederum Interpretationssache, denn die Ausnahme zum Spazierengehen beschränkt sich auch in der am Dienstag gültigen Fassung auf "öffentliche Orte im Freien". In einem öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht "im Freien" und erst recht nicht, wenn du dorthin nur gehen kannst, indem du geschlossene Räume wie beispielsweise Aufnahmegebäude von U-Bahn-Stationen betrittst. Vielleicht darf man mit dem GM 100 fahren oder mit einem M auf dem Trittbrett … ;)
Ist eine Interpretationssache wenn ich im ersten Bezirk wohne und im  Dehnepark spazieren gehen will.
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t12700

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #512 am: 12. April 2020, 11:19:11 »
Sehe ich es richtig, dass das Verbot, öffentliche Verkehrsmittel für Fahrten zum Spazierengehen zu verwenden, mit Dienstag fällt?  § 4 der bisherigen Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, der dies verboten hat, wird mittels Änderung der Verordnung durch einen neuen Text ersetzt, der diesen Benützungsgrund nicht mehr ausschließt.
Ich denke, dass das mit der Öffnung der Geschäfte und Baumärkte zu tun hat. Ein Besuch beim Obi oder Libro gehört sicher nicht zur Erfüllung der Grundbedürfnisse, und somit war diese Lockerung wohl notwendig.

LG t12700

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #513 am: 12. April 2020, 12:17:40 »
Sehe ich es richtig, dass das Verbot, öffentliche Verkehrsmittel für Fahrten zum Spazierengehen zu verwenden, mit Dienstag fällt?  § 4 der bisherigen Verordnung gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, der dies verboten hat, wird mittels Änderung der Verordnung durch einen neuen Text ersetzt, der diesen Benützungsgrund nicht mehr ausschließt.
Ich denke, dass das mit der Öffnung der Geschäfte und Baumärkte zu tun hat. Ein Besuch beim Obi oder Libro gehört sicher nicht zur Erfüllung der Grundbedürfnisse, und somit war diese Lockerung wohl notwendig.

LG t12700
Naja, nein, denn das ist eine separate neue Ausnahme, für die man ohnehin sehr wohl öffentliche Verkehrsmittel verwenden darf:

zum Erwerb von Waren oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96/2020 idgF;

benkda01

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #514 am: 12. April 2020, 18:45:45 »
Das ist wiederum Interpretationssache, denn die Ausnahme zum Spazierengehen beschränkt sich auch in der am Dienstag gültigen Fassung auf "öffentliche Orte im Freien". In einem öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht "im Freien" und erst recht nicht, wenn du dorthin nur gehen kannst, indem du geschlossene Räume wie beispielsweise Aufnahmegebäude von U-Bahn-Stationen betrittst. Vielleicht darf man mit dem GM 100 fahren oder mit einem M auf dem Trittbrett … ;)
Könnte man die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht als "Inanspruchnahme von Dienstleistungen" gemäß § 2 Z 3a der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes interpretieren? In dem Satz wird ja auch explizit auf die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 verwiesen, die in § 2 Abs. 1 Z 17 explizit öffentliche Verkehrsmittel als Ausnahme vom Verbot des Betretens des Kundenbereichs von Dienstleistungsunternehmen zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen anführt. Unter dieser Interpretation würde die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht unter die Ausnahme in § 2 Z 5, sondern unter die in § 2 Z 3a fallen, wodurch die Beschränkung mit "im Freien" nicht relevant wäre.

Diese langen Namen der Verordnungen sind leicht mühsam... :-X

darkweasel

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #515 am: 12. April 2020, 19:54:38 »
Diese langen Namen der Verordnungen sind leicht mühsam... :-X
Ja, und wenn du sowas postest, wäre es hilfreich, auch einen Link darauf zu setzen, worauf du dich beziehst; ich mach das einmal: Vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, Fassung vom 14.04.2020

Das kann man definitiv so lesen, allerdings ist für die meisten Leute das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln eher selten Selbstzweck, also weiß ich nicht, ob ein Gericht das auch so auslegen würde. Definitiv etwas, das eigentlich der Verordnungsgeber klarstellen müsste.

Landstraße

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #516 am: 19. April 2020, 22:15:47 »
Müssen derzeit eigentlich alle Haltestellen eingehalten werden um den Fahrgästen das Haltewunschdrücken zu ersparen? Ich konnte nämlich beobachten, dass Züge relativ oft bei einer Freiphase stehenbleiben ohne dass jemand an der Haltestelle steht und niemand aussteigt.

Gast1090

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #517 am: 19. April 2020, 23:27:59 »
Müssen derzeit eigentlich alle Haltestellen eingehalten werden um den Fahrgästen das Haltewunschdrücken zu ersparen? Ich konnte nämlich beobachten, dass Züge relativ oft bei einer Freiphase stehenbleiben ohne dass jemand an der Haltestelle steht und niemand aussteigt.

Ja, wie soll denn der Fahrer im vorhinein wissen, daß niemand aussteigen will, wenn die Fahrgäste, sich darauf verlassend, daß der Zug eh stehenbleibt und sich die Türen automatisch öffnen, keinen Haltewunsch bekanntgeben? Es ist halt nicht jedermanns Sache, einen womöglich Virenkontaminierten Druckknopf anzutatschen. 

Kanitzgasse

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #518 am: 19. April 2020, 23:45:00 »
Auch ich habe es so wahrgenommen, dass in jeder Haltestelle stehen geblieben wird. Kommuniziert wird von den Wiener Linien aber etwas anderes:

Automatisches Öffnen der Türen: Bei den durchgängigen U-Bahn-Zügen auf den Linien U1 bis U4 und bei allen U6-Zügen werden die Türen automatisch geöffnet. Bei Niederflurstraßenbahnen und Bussen werden die Türen automatisch geöffnet, wenn im Fahrzeug ein Haltewunsch bekanntgegeben wurde (Knopf drücken) oder wenn sich in der Haltestelle Fahrgäste befinden.

Quelle: https://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/programView.do?programId=5200304

Gast1090

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #519 am: 20. April 2020, 00:11:32 »
...... Bei Niederflurstraßenbahnen und Bussen werden die Türen automatisch geöffnet, wenn im Fahrzeug ein Haltewunsch bekanntgegeben wurde (Knopf drücken) ......

Quelle: https://www.wienerlinien.at/eportal3/ep/programView.do?programId=5200304

Das ist aber keine Corona-bedingte Änderung; das war ja immer schon so, daß, wenn man zeitgerecht einen Haltewunsch bekanntgegeben hat, in der Regel der Zug dann auch an der nächsten Haltestelle stehenblieb und sich die Tür öffnete, ohne daß man nochmals drücken mußte .....

95B

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #520 am: 20. April 2020, 00:53:31 »
Müssen derzeit eigentlich alle Haltestellen eingehalten werden um den Fahrgästen das Haltewunschdrücken zu ersparen? Ich konnte nämlich beobachten, dass Züge relativ oft bei einer Freiphase stehenbleiben ohne dass jemand an der Haltestelle steht und niemand aussteigt.

Das kann auch daran liegen, dass es bei dem geringen Fahrgastaufkommen nicht zu einer Verfrühung kommt. Einen Dienstauftrag, überall stehenzubleiben, gibt es nicht.
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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #521 am: 20. April 2020, 09:41:21 »
Danke für die Infos. Das klingt schlüssig. Interessant war nämlich auch dass stehengeblieben wurde, Ampel grün, niemand steigt ein, ich als einziger Fahrgast nicht aus und die Türen bleiben geschlossen.

@Gast1090: Ja, das funktionierte immer schon so. Auch wenn ich mich frage, warum hier explizit Niederflurstraßenbahnen genannt werden; das geht doch bei Hochflurern genau so, oder?

t12700

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #522 am: 20. April 2020, 09:47:17 »
Worin liegt eigentlich das Problem, dass man einfach bei jeder Station stehen bleibt und bei allen Typen, wo das auch möglich ist (T, T1, V, A, A1, B, B1, D und bei allen Bussen) alle Türen durch den Fahrer automatisch geöffnet werden (natürlich mit entsprechendem Dienstauftrag. Bei der U-Bahn macht man das ja so, wieso nicht auch bei der Straßenbahn? Man will offensichtlich einfach nicht, anders kann ich mir das nicht erklären!

LG t12700

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #523 am: 20. April 2020, 10:31:08 »
Mancherorts würde das den Verkehr unnötig behindern, vermute ich.

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Re: Coronavirus und die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr
« Antwort #524 am: 20. April 2020, 10:44:19 »
Worin liegt eigentlich das Problem, dass man einfach bei jeder Station stehen bleibt und bei allen Typen, wo das auch möglich ist (T, T1, V, A, A1, B, B1, D und bei allen Bussen) alle Türen durch den Fahrer automatisch geöffnet werden (natürlich mit entsprechendem Dienstauftrag. Bei der U-Bahn macht man das ja so, wieso nicht auch bei der Straßenbahn? Man will offensichtlich einfach nicht, anders kann ich mir das nicht erklären!

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