Tramwayforum
Öffentlicher Verkehr national und international => Verkehrspolitik => Thema gestartet von: 68er am 17. Dezember 2021, 10:34:26
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Die Wiener Linien haben (erstinstanzlich) einen Prozess verloren, der sie einige Millionen kosten wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211217_OTS0029/wiener-linien-wegen-ungleichbehandlung-beim-semesterticketpreis-erstinstanzlich-zur-zahlung-verurteilt
Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens könnten wegen ihrer Benachteiligung beim Semesterticketpreis EUR 375 pro Ticket zurückbekommen.
Nachdem nicht davon auszugehen ist, dass das Geld bei PR und Social Media eingespart wird, bedeutet das wohl den weiteren Verfall des Gleisnetzes und die Streichung jeglicher Ausbaupläne.
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Noch weiß man nicht, welche Summe die WL insgesamt zurückzahlen müssen.
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Noch weiß man nicht, welche Summe die WL insgesamt zurückzahlen müssen.
Ist ja logisch, nachdem es noch kein letztinstanzliches Urteil gibt. ;)
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Die Wiener Linien haben (erstinstanzlich) einen Prozess verloren, der sie einige Millionen kosten wird: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211217_OTS0029/wiener-linien-wegen-ungleichbehandlung-beim-semesterticketpreis-erstinstanzlich-zur-zahlung-verurteilt
Studierende mit Hauptwohnsitz außerhalb Wiens könnten wegen ihrer Benachteiligung beim Semesterticketpreis EUR 375 pro Ticket zurückbekommen.
Dann muss das Semesterticket von der Gemeinde/dem Land Wien ausgegeben werden. Die dürfen
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Was dürfen die?
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Die Stadt bzw. das Land darf ein Semesterticket für in Wien huptwohnsitzhabende Studenten ausgeben ohne der Gefahr einer Ungleichbehandlung
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Die saubere Lösung wäre analog zum Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/semesterticket-1/): Das Semesterticket kostet für alle den gleichen, höheren Preis und Wiener/-innen können sich den Differenzbetrag über das Magistratische Bezirksamt zurückholen.
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Die saubere Lösung wäre analog zum Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/semesterticket-1/): Das Semesterticket kostet für alle den gleichen, höheren Preis und Wiener/-innen können sich den Differenzbetrag über das Magistratische Bezirksamt zurückholen.
Ist das nicht eh schon auch in Wien so für niederösterreichische und burgenländische Studenten? War jedenfalls nach meiner Erinnerung einmal so, dass diese Länder diesen Differenzbetrag zurückerstattet haben.
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Ja, als Student aus NÖ krieg ich 100€ vom Land für das Semesterticket. Relativ einfach hier zu beantragen: https://www.noel.gv.at/noe/Jugend/foerd_Semesterticket.html (https://www.noel.gv.at/noe/Jugend/foerd_Semesterticket.html)
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Ich würde einfach allen unter 18 ein kostenloses und Studenten ein stark vergünstigtes Klimaticket zukommen lassen. Das wäre österreichweit gültig und eine hervorragende Werbemaßnahme für den öffentlichen Verkehr.
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Die saubere Lösung wäre analog zum Burgenland (https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/semesterticket-1/): Das Semesterticket kostet für alle den gleichen, höheren Preis und Wiener/-innen können sich den Differenzbetrag über das Magistratische Bezirksamt zurückholen.
Na ich weiß nicht... Die BRD ist damit bei der EU eingefahren mit ihrem Mautmodell (CSU-Scheuer gats verbockt, oder?)
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Na ich weiß nicht... Die BRD ist damit bei der EU eingefahren mit ihrem Mautmodell (CSU-Scheuer gats verbockt, oder?)
Nun ja, die Ermäßigung der deutschen KFZ-Steuer um einen bestimmten Mautbeitrag verbunden mit der Einhebung desselben Mautbeitrags für alle (also Deutsche und Ausländer) wäre schon EU-rechtskonform gewesen.
Gescheitert ist das daran, dass der Mautbeitrag für alle Deutschen verpflichtend gewesen wäre.
Hätten zahlreiche Deutsche, die weitab von jeder Autobahn wohnen, sich freuen können, in Zukunft viel weniger KFZ-Steuer zahlen zu müssen, wäre das kein Problem gewesen. Aber wenn Deutsche, die nie und nimmer auf eine Autobahn kommen, Autobahngebühr zahlen müssen, dann ist es eben doch keine Autobahngebühr, sondern eben in Summe eine KFZ-Steuer.
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Gescheitert ist das daran, dass der Mautbeitrag für alle Deutschen verpflichtend gewesen wäre.
Hast du dafür eine Quelle? Das finde ich nämlich interessant, es wurde in den Medien aber nie so dargestellt. Bislang hab ich diese Gerichtsentscheidung juristisch ziemlich zweifelhaft gefunden, schließlich kann ja jedes Land eine Vignettenpflicht einführen und seine Kfz-Steuer auf jeden Betrag, den es will, setzen, aber wenn das der ausschlaggebende Grund war, dann könnte das meine Analyse ändern.
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Na ich weiß nicht... Die BRD ist damit bei der EU eingefahren mit ihrem Mautmodell (CSU-Scheuer gats verbockt, oder?)
Nun ja, die Ermäßigung der deutschen KFZ-Steuer um einen bestimmten Mautbeitrag verbunden mit der Einhebung desselben Mautbeitrags für alle (also Deutsche und Ausländer) wäre schon EU-rechtskonform gewesen.
Gescheitert ist das daran, dass der Mautbeitrag für alle Deutschen verpflichtend gewesen wäre.
Hätten zahlreiche Deutsche, die weitab von jeder Autobahn wohnen, sich freuen können, in Zukunft viel weniger KFZ-Steuer zahlen zu müssen, wäre das kein Problem gewesen. Aber wenn Deutsche, die nie und nimmer auf eine Autobahn kommen, Autobahngebühr zahlen müssen, dann ist es eben doch keine Autobahngebühr, sondern eben in Summe eine KFZ-Steuer.
Nein, gerichtlich unterbunden wurde die Zusatzeinnahme zulasten der Ausländer.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/deutsche-pkw-maut-verstoesst-gegen-europaeisches-recht-a-1272944.html
Die Luxemburger Richter führten nun an, die Abgabe sei diskriminierend, weil ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eugh-kippt-deutsche-pkw-maut-fluch-der-bayerischen-extrawurst-a-1273054.html
"Infrastrukturabgabe" sollte die Maut heißen. Ehrlicher war aber der Name, den die CSU dem Projekt im Wahlkampf gegeben hatte: "Ausländer-Maut". Das haben die EuGH-Richter durchschaut.
Die Idee einer Maut für Alle war offenbar kein Thema vor dem EuGH.
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesrechnungshof-fordert-pkw-maut-fuer-alle-a-1277314.html
Die CSU wollte eine Pkw-Maut einführen, bei der letztendlich nur Ausländer zahlen, der Europäische Gerichtshof hat das unterbunden. In den vergangenen Jahren sind jedoch bereits Millionen in die Vorbereitungen zur Mauterhebung geflossen. Der Bundesrechnungshof hat sich deshalb für die Einführung einer Pkw-Maut für alle ausgesprochen und argumentiert dabei auch mit Klimaschutz-Aspekten.
Wobei hier nicht klar ist, ob alle Bürger oder alle Autofahrer gemeint sind. Bei den deutschen Rundfunkgebühren ist es meines Wissens so, dass sie eine Haushaltsabgabe, unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten sind. Auch das war meiner Erinnerung nach vor ein paar Jahren ein Thema vor einem deutschen Gericht.
Edit zur Rundfunkgebühr:
https://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfunkbeitrag-europaeischer-gerichtshof-entscheidet-rechtmaessigkeit-a-1243489.html Der 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag ist konform mit dem EU-Recht. Das urteilten Richter am Europäischen Gerichtshof am Donnerstag. Der Beitrag stelle demzufolge keine unerlaubte staatliche Beihilfe dar.
[...]
Die Fragestellung stand im Raum, nachdem die Rundfunkgebühr im Jahr 2013 umgestellt worden war. Sie hieß fortan Rundfunkbeitrag und wurde pro Wohnung erhoben, nicht mehr wie zuvor pro Empfangsgerät.
[...]
Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, die Rundfunkgebühr sei verfassungsgemäß. [...]
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Aus den hier gebrachten Quellen lese ich heraus, dass eine Benachteiligung der Ausländer laut Gericht verboten ist. Diese liegt aber vor, wenn die Deutschen die Maut verpflichtend zahlen müssen.
Maut ist etwas, wo ich mich entscheiden kann, ob ich zahle oder das Fahren an der bemauteten Stelle unterlasse - wie beim österreichischen Autobahnpickerl.
Wenn es aber für die Deutschen eine Pflichtmaut ist, unabhängig davon, ob sie die bemauteten Straßen befahren oder nicht, so geht das halt nicht als Maut durch. Und damit wird es zu einer verbotenen Ausländermaut.
Hast du dafür eine Quelle? Das finde ich nämlich interessant, es wurde in den Medien aber nie so dargestellt. Bislang hab ich diese Gerichtsentscheidung juristisch ziemlich zweifelhaft gefunden, schließlich kann ja jedes Land eine Vignettenpflicht einführen und seine Kfz-Steuer auf jeden Betrag, den es will, setzen, aber wenn das der ausschlaggebende Grund war, dann könnte das meine Analyse ändern.
Der Standard (https://www.derstandard.at/story/2000105039955/europaeischer-gerichtshof-faellt-urteil-zu-deutscher-pkw-maut) schreibt:
"Geplant war, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos dann eine Jahresmaut hätten zahlen müssen."
Als weitere Quelle gebe ich einfach die Situation in Österreich an. Dort können sich alle aussuchen, ob sie zahlen wollen oder nicht.
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Der Standard (https://www.derstandard.at/story/2000105039955/europaeischer-gerichtshof-faellt-urteil-zu-deutscher-pkw-maut) schreibt:
"Geplant war, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos dann eine Jahresmaut hätten zahlen müssen."
Als weitere Quelle gebe ich einfach die Situation in Österreich an. Dort können sich alle aussuchen, ob sie zahlen wollen oder nicht.
OK, danke, das hatte ich bislang noch nie so gelesen bzw. verstanden. Das hier (https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=215105&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1) scheint das tatsächliche Urteil zu sein, ich hab es jetzt noch nicht durchgelesen, werde das aber nun tun.
So lernt man im Tramwayforum also noch etwas über EU-Recht bezüglich Autobahnmaut. :up:
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Aus den hier gebrachten Quellen lese ich heraus, dass eine Benachteiligung der Ausländer laut Gericht verboten ist. Diese liegt aber vor, wenn die Deutschen die Maut verpflichtend zahlen müssen.
Maut ist etwas, wo ich mich entscheiden kann, ob ich zahle oder das Fahren an der bemauteten Stelle unterlasse - wie beim österreichischen Autobahnpickerl.
Wenn es aber für die Deutschen eine Pflichtmaut ist, unabhängig davon, ob sie die bemauteten Straßen befahren oder nicht, so geht das halt nicht als Maut durch. Und damit wird es zu einer verbotenen Ausländermaut.
Hast du dafür eine Quelle? Das finde ich nämlich interessant, es wurde in den Medien aber nie so dargestellt. Bislang hab ich diese Gerichtsentscheidung juristisch ziemlich zweifelhaft gefunden, schließlich kann ja jedes Land eine Vignettenpflicht einführen und seine Kfz-Steuer auf jeden Betrag, den es will, setzen, aber wenn das der ausschlaggebende Grund war, dann könnte das meine Analyse ändern.
Der Standard (https://www.derstandard.at/story/2000105039955/europaeischer-gerichtshof-faellt-urteil-zu-deutscher-pkw-maut) schreibt:
"Geplant war, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos dann eine Jahresmaut hätten zahlen müssen."
Als weitere Quelle gebe ich einfach die Situation in Österreich an. Dort können sich alle aussuchen, ob sie zahlen wollen oder nicht.
Erstens ist es unlogisch, wenn die Bemautung der Deutschen eine Benachteiligung der Ausländer darstellen würde, und zweitens stünde die Pflichtmaut im Widerspruch zur (danach abgesagten) Einführung von sauteuren Mautsystemen auf den Autobahnen https://www.derstandard.at/story/2000123700921/verkehrsminister-scheuer-ohne-reue-im-deutschen-maut-ausschuss
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Erstens ist es unlogisch, wenn die Bemautung der Deutschen eine Benachteiligung der Ausländer darstellen würde, und zweitens stünde die Pflichtmaut im Widerspruch zur (danach abgesagten) Einführung von sauteuren Mautsystemen auf den Autobahnen https://www.derstandard.at/story/2000123700921/verkehrsminister-scheuer-ohne-reue-im-deutschen-maut-ausschuss
Vorgesehen war, dass die deutsche KFZ-Steuer zu einer Autobahnmaut umgedeutet werden sollte. Hätten die Deutschen eine zusätzliche allgemeine Mautabgabe eingeführt, hätte der EuGH möglicherweise anders entschieden. Es ging dem deutschen Verkehrsminister ja darum, auf die Matschkerei deutscher Autofahrer wegen der österreichischen Vignette zu reagieren.
Die Einführung eines technischen Mautsystems auf den deutschen Autobahnen hat er nicht durchgebracht, weil das politisch nicht opportun ist.
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Erstens ist es unlogisch, wenn die Bemautung der Deutschen eine Benachteiligung der Ausländer darstellen würde,
Die Bemautung der Deutschen als Pflicht ist eben keine Bemautung, sondern eine KFZ-Steuer, auch wenn man diese KFZ-Steuer Maut nennt (oder Infrastrukturbeitrag, wie ich in den hier gebrachten Quellen gelesen habe).
Damit bleibt nur mehr die Maut für Ausländer, und das will der EuGH halt nicht.
und zweitens stünde die Pflichtmaut im Widerspruch zur (danach abgesagten) Einführung von sauteuren Mautsystemen auf den Autobahnen https://www.derstandard.at/story/2000123700921/verkehrsminister-scheuer-ohne-reue-im-deutschen-maut-ausschuss
Geht es da nicht um die LKW-Maut?
Interessieren würde mich da eher die Sache mit dem Semesterticket. Warum will man da unbedingt einen bestimmten Personenkreis bevorzugen und halst sich so jede Menge Schwierigkeiten auf?
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Interessieren würde mich da eher die Sache mit dem Semesterticket. Warum will man da unbedingt einen bestimmten Personenkreis bevorzugen und halst sich so jede Menge Schwierigkeiten auf?
Weil Wien damit zusätzliche Hauptwohnsitze lukrieren könnte.
Weil Wien damit "Wahlwerbung" machen will.
Meiner Ansicht nach kommt es auf die Art der Ausgabe des Semestertickets an. Die WL dürfen meiner Meinung nach Wiener nicht bevorzugen, Wien selbst darf durchaus für Wiener Bürger ein Semesterticket bezahlen.
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Geht es da nicht um die LKW-Maut?
Nein, da ging es um die PKW-Maut. LKW-Maut mit automatisierter Erfassung über Kamerasysteme (Toll Collect) gibt es in Deutschland schon seit 2005.
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Interessieren würde mich da eher die Sache mit dem Semesterticket. Warum will man da unbedingt einen bestimmten Personenkreis bevorzugen und halst sich so jede Menge Schwierigkeiten auf?
Weil Wien damit zusätzliche Hauptwohnsitze lukrieren könnte.
Weil Wien damit "Wahlwerbung" machen will.
Meiner Ansicht nach kommt es auf die Art der Ausgabe des Semestertickets an. Die WL dürfen meiner Meinung nach Wiener nicht bevorzugen, Wien selbst darf durchaus für Wiener Bürger ein Semesterticket bezahlen.
Also ein Stadt-Wien-Ticket, das dann von den Wiener Linien, ÖBB, etc. als gültiges Ticket anerkannt wird.
Hoffentlich sind die Zeiten vorbei, wo man solch ein Stadt-Wien-Ticket nur mit dem richtigen Parteibuch bekommt; zumindest war das früher bei Gemeindewohnungen so - und niemand wäre damals auf die Idee gekommen, das einzuklagen.
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Meiner Ansicht nach kommt es auf die Art der Ausgabe des Semestertickets an. Die WL dürfen meiner Meinung nach Wiener nicht bevorzugen, Wien selbst darf durchaus für Wiener Bürger ein Semesterticket bezahlen.
Also ein Stadt-Wien-Ticket, das dann von den Wiener Linien, ÖBB, etc. als gültiges Ticket anerkannt wird.
Hoffentlich sind die Zeiten vorbei, wo man solch ein Stadt-Wien-Ticket nur mit dem richtigen Parteibuch bekommt; zumindest war das früher bei Gemeindewohnungen so - und niemand wäre damals auf die Idee gekommen, das einzuklagen.
Man kann es auch komplizieren, aber auch einfach an die in Wien hauptgemeldeten Studenten eine normale Netzkarte gratis ausgeben.