Straßenbahn Wien > Beschleunigungsmaßnahmen

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Werner1981:

--- Zitat von: Linie 360 am 03. Oktober 2016, 22:33:52 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 03. Oktober 2016, 22:27:45 ---
--- Zitat von: hema am 03. Oktober 2016, 22:17:04 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 03. Oktober 2016, 12:39:24 ---
Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.

--- Ende Zitat ---
Okay, du musst es ja wissen!  ::)

Nur, warum beauftragen die WiLi dann nicht den Toman oder gleich den rathauseigenen Abschlepptrupp? Die gibt es und hoffentlich haben die auch eine Bewilligung für ihren Betrieb!

--- Ende Zitat ---

Nur dass sie den Toman nur dann beauftragen, wenn ein Fahrzeug behindert auf dem Gelände der WL stehen. Wie es auch ein jeder Grundstückeigentümer machen darf. Und dass der Abschleppdienst der MA48 tätig werden darf, muss eine Anzeige bei der MA67 aufliegen. Und diese Anzeigen dürfen von speziell geschulten Mitarbeiter der WL ausgestellt werden

--- Ende Zitat ---
Es wiehert der Amtsschimmel der sozialistischen Einheitspartei der Dr.-Michael-Häupl Stadt mal wieder ganz laut... :ugvm:

--- Ende Zitat ---

Naja, aber das irgendein Unternehmen einfach so auf öffentlichen Grund in Eigenregie abschleppen kann wie es ihm gerade paßt (womöglich auch noch mit eigenen Abschleppfahrzeugen)...
Dann könnte sich der BILLA auch Abschleppfahrzeuge kaufen und verparkte Ladezonen freimachen...

W_E_St:

--- Zitat von: Werner1981 am 03. Oktober 2016, 22:47:27 ---
--- Zitat von: Linie 360 am 03. Oktober 2016, 22:33:52 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 03. Oktober 2016, 22:27:45 ---
--- Zitat von: hema am 03. Oktober 2016, 22:17:04 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 03. Oktober 2016, 12:39:24 ---
Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.

--- Ende Zitat ---
Okay, du musst es ja wissen!  ::)

Nur, warum beauftragen die WiLi dann nicht den Toman oder gleich den rathauseigenen Abschlepptrupp? Die gibt es und hoffentlich haben die auch eine Bewilligung für ihren Betrieb!

--- Ende Zitat ---

Nur dass sie den Toman nur dann beauftragen, wenn ein Fahrzeug behindert auf dem Gelände der WL stehen. Wie es auch ein jeder Grundstückeigentümer machen darf. Und dass der Abschleppdienst der MA48 tätig werden darf, muss eine Anzeige bei der MA67 aufliegen. Und diese Anzeigen dürfen von speziell geschulten Mitarbeiter der WL ausgestellt werden

--- Ende Zitat ---
Es wiehert der Amtsschimmel der sozialistischen Einheitspartei der Dr.-Michael-Häupl Stadt mal wieder ganz laut... :ugvm:

--- Ende Zitat ---

Naja, aber das irgendein Unternehmen einfach so auf öffentlichen Grund in Eigenregie abschleppen kann wie es ihm gerade paßt (womöglich auch noch mit eigenen Abschleppfahrzeugen)...
Dann könnte sich der BILLA auch Abschleppfahrzeuge kaufen und verparkte Ladezonen freimachen...

--- Ende Zitat ---

Seit wann ist der Billa ein Eisenbahnunternehmen? Ich zitiere nochmals StVO §89a


--- Zitat ---(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters,
der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im Abs. 2
genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen.
--- Ende Zitat ---

Die Einhaltung von Gesetzen auch zu erzwingen ist vor allem im Bereich Straßenverkehr leider nicht nur in Wien unerwünscht. Wenn die Bestrafung von Geschwindigkeitsüberschreitungen Schikane ist, müsste eine verantwortungsvolle Politik die Änderung der Gesetze beantragen und nicht - wie beispielsweise bei der ÖVP Salzburg gerade vorgekommen - die Ahndung der Verstöße verhindern wollen!

Klingelfee:

--- Zitat von: hema am 03. Oktober 2016, 22:43:49 ---Liebe Klingelfee, du bist hoffentlich nicht böse, wenn ich weniger auf die Weisheiten gebe, die du von deiner Mutter WiLi eingesogen hast, sondern mehr auf die Weisheiten, welche in Gesetzen stehen!


Man beachte vor allem die rot eingefärbte Passage im Absatz 3!

--- Zitat von: StVO ---§ 89a. Entfernung von Hindernissen.
(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters,
der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im Abs. 2
genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen.
Dies gilt insbesondere auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für unaufschiebbare
Verkehrsbeschränkungen nach § 44b Abs. 1.

--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---

Danke für den Gesetzestextes.

Es ist aber Fakt, dass die WL nur Fahrzeuge entfernen düren, die entweder auf eigenen Grund stehen oder sich entgegen der STVO handeln. Bei eigengrund darf man Fahrzeuge von Privatfirmen ortsferändern lassen, auf öffentlicher Fläche nur mit Anzeigenformular der MA67.

Und ich gebe zu, meine Ausbildung ist schon einige Zeit her. Aber damals war es eben Fakt, dass die WL KEINE eigene Abschleppflotte haben darf, da ihnen dafür die Konzession für verkerhswidrig abgestellten Fahrzeuge fehlt und auch keine dafür bekommt.

Und ich glaube auch kaum, dass ein Abschleppauto rentabel ist, da ein Auto auch schon mal 2 Stunden eingesetzt ist, bis sie das nächste Auto greifen können. Und was mache ich mit dem Auto, wenn keine falschparker vorhanden sind

Wiener Schwelle:

--- Zitat von: Klingelfee am 03. Oktober 2016, 22:27:45 ---
--- Zitat von: hema am 03. Oktober 2016, 22:17:04 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 03. Oktober 2016, 12:39:24 ---
Das wollen die WL schon lange. Nur bekommen sie dafür keine Bewilligung.

--- Ende Zitat ---
Okay, du musst es ja wissen!  ::)

Nur, warum beauftragen die WiLi dann nicht den Toman oder gleich den rathauseigenen Abschlepptrupp? Die gibt es und hoffentlich haben die auch eine Bewilligung für ihren Betrieb!

--- Ende Zitat ---

Nur dass sie den Toman nur dann beauftragen, wenn ein Fahrzeug behindert auf dem Gelände der WL stehen. Wie es auch ein jeder Grundstückeigentümer machen darf. Und dass der Abschleppdienst der MA48 tätig werden darf, muss eine Anzeige bei der MA67 aufliegen. Und diese Anzeigen dürfen von speziell geschulten Mitarbeiter der WL ausgestellt werden

--- Ende Zitat ---
Aber auch von Organen der Polizei und MA48 selbst!

Mod-Edit: Zitate repariert - bitte also etwas mehr Sorgfalt beim Posten walten lassen.

mike1163:
Gibt es neuerdings für den 41er in der Gersthofer Straße (FR Schottentor) eine zweite Phase um zur Haltestelle Gersthof zu kommen? Ich hab jetzt schon 2x einen 41er direkt bevor die Phase Wallrißstraße/Gentzgasse begann abbiegen sehen.

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