Straßenbahn Wien > Zukunftsperspektiven

Verlängerung Linie 18 zum Stadion

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sebabua:
Wie wärs mit einer Schleife um das Stadion ;D

haidi:

--- Zitat von: coolharry am 11. September 2013, 14:28:49 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 10. September 2013, 21:03:19 ---Denn allen Sportlern sollte mal  die STVFO vorgehalten werden. Die Hauptallee hat gegenüber der Meiereistraße NACHRANG. Einzig Fußgänger, die den Zebrastreifen benutzen haben Vorrang gagenüber der Meiereistraße.

--- Ende Zitat ---
Bevor hier noch weiter über den Vorrang von Fußgängern lamentiert wird, wird Klingelfee wohl Radfahrer gemeint haben.
--- Ende Zitat ---

Unter gewissen Umständen könntest du Recht haben, das wird aber eine Frage für das Spiel - der Erzherzog wird geprüft.

coolharry:

--- Zitat von: haidi am 10. Oktober 2013, 18:53:20 ---
--- Zitat von: coolharry am 11. September 2013, 14:28:49 ---
--- Zitat von: Klingelfee am 10. September 2013, 21:03:19 ---Denn allen Sportlern sollte mal  die STVFO vorgehalten werden. Die Hauptallee hat gegenüber der Meiereistraße NACHRANG. Einzig Fußgänger, die den Zebrastreifen benutzen haben Vorrang gagenüber der Meiereistraße.

--- Ende Zitat ---
Bevor hier noch weiter über den Vorrang von Fußgängern lamentiert wird, wird Klingelfee wohl Radfahrer gemeint haben.
--- Ende Zitat ---

Unter gewissen Umständen könntest du Recht haben, das wird aber eine Frage für das Spiel - der Erzherzog wird geprüft.

--- Ende Zitat ---

Würdest du das näher ausführen oder bleibst du bei der Meinung das einfach alle in der Hauptallee, ungeachtet was sie tun, Vorrang haben?

Sie haben es nur einfach nicht. Radfahrer (oder auch ander Fahrzeugbeweger die lt. STVO Fahrzeuge sind) haben im Zuge der Hauptallee Nachrang. Zumindest zeigen es diese fast 1,5m großen Nachrangtafeln (Vorranggebentafeln) auf beiden Seiten an.
Und Fußgänger haben lt. STVO die Zebrastreifen zu benutzen weil diese innerhalb dieser 25m Grenze liegen.

95B:
Gegenüber einem Läufer, der auf der Fahrbahn der Hauptallee daherkommt, besteht implizite Wartepflicht, da dieser aus dem Vertrauensgrundsatz fällt.

Ferry:

--- Zitat von: 95B am 11. Oktober 2013, 09:21:39 ---Gegenüber einem Läufer, der auf der Fahrbahn der Hauptallee daherkommt, besteht implizite Wartepflicht, da dieser aus dem Vertrauensgrundsatz fällt.

--- Ende Zitat ---
Wieso? Ein Läufer ist weder ein Betrunkener noch ein Kleinkind, und aufpassen, wo er hinrennt, muss er auch (er ist also weder abgelenkt noch in seiner Wahrnehmung beeinträchtigt).

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