Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)  (Gelesen 1364189 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16397
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1350 am: 16. Dezember 2013, 14:25:33 »
Es ist überhaupt ein weitverbreiteter Autofahrerirrtum, dass ausgefallenes/nicht leuchtendes Rotlicht automatisch "grün" bedeutet!



Es gab allerdings schon Urteile, wonach in Fällen 'offener Schranken', 'kein Rotlicht', 'Sichtbehinderung' usw. die Bahn schuldig gesprochen wurde. Man muss nur genug autoaffine Juristen (Richter, Anwälte) und Gutachter bei so einer Verhandlung haben, die alles rein aus der Lenkradperspektive betrachten und ausschließlich nach der (unzuständigen!) StVO bewerten oder die entsprechenden Vorschriften großzügig zurechtbiegen.  8)



Daraus dürfte auch das nun seit geraumer Zeit vorgeschriebene Anhalten der Züge entstanden sein, um Unfälle mit "blinden" Lenkern auf diese Art hintanzuhalten.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14516
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1351 am: 16. Dezember 2013, 14:31:38 »
Auch wenn Du schreibst, daß es Blödsinn ist, wir haben es in de Fahrschule noch genau so gelernt, wie es hema beschrieben hat. Ein offener Schranken bedeutet nicht, daß kein Zug kommen kann.
Hab ich auch gelernt, hab aber keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden.
Tatsache ist, dass das unter anderem auch aus den von mir angeführten Gründen nicht durchführbar ist, deshalb gibt es auch die Vorschrift, dass vor defekten Schranken auch das Schienenfahrzeug anzuhalten hat bzw. dass der Übergang anderweitig zu sichern ist.
Wieso sind denn schon vor vielen Jahrzehnten Schrankenwärter "mit der Leich gangen", wenn sie das Schließen des Schrankens vergessen haben und es zu einem Unfall gekommen ist.
Weiß jemand, wie die Geschichte in Ternitz ausgegangen ist, Schranken vor Ort von Technikern wegen Reparatur abgeschaltet, keine weiteren Maßnahmen gesetzt und Zug erfasst PKW.

Es gab allerdings schon Urteile, wonach in Fällen 'offener Schranken', 'kein Rotlicht', 'Sichtbehinderung' usw. die Bahn schuldig gesprochen wurde. Man muss nur genug autoaffine Juristen (Richter, Anwälte) und Gutachter bei so einer Verhandlung haben, die alles rein aus der Lenkradperspektive betrachten und ausschließlich nach der (unzuständigen!) StVO bewerten oder die entsprechenden Vorschriften großzügig zurechtbiegen.

Wie schon gesagt, waren vergessliche Schrankenwärter schon immer ein Fall für Gerichte. Solche Urteile würden doch von den Eisenbahnunternehmen bis in die letzte Instanz bekämpft werden, ich kann mir schwer vorstellen, dass Falschurteile mehrfach durchgehen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16397
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1352 am: 16. Dezember 2013, 14:42:27 »

Wie schon gesagt, waren vergessliche Schrankenwärter schon immer ein Fall für Gerichte. Solche Urteile würden doch von den Eisenbahnunternehmen bis in die letzte Instanz bekämpft werden, ich kann mir schwer vorstellen, dass Falschurteile mehrfach durchgehen.
Da geht bzw. ging es aber sicher vordringlich um grobe Fahrlässigkeit und Verletzung der Dienstpflicht und nicht um andere eisenbahnrechtliche Bestimmungen! Dass heute vieles anders gesehen wird, resultiert aus dem jahrelangen Trommeln der Autofahrer-Vertreter und der Reaktion einer autogeneigten Politik. Auch hat man sicher in der Führung der ÖBB genauso viel Verständnis für die "Probleme" der überforderten Autolenker, wie bei den WiLi(WVB), die sich ja auch in erster Linie den Kopf über die Befindlichkeiten der armen Autofahrer zerbrechen.  :(
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

schaffnerlos

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3171
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1353 am: 16. Dezember 2013, 15:00:47 »
Hab ich auch gelernt, hab aber keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden.

§ 97 Abs. 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV

Linie 41

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11667
    • In vollen Zügen
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1354 am: 16. Dezember 2013, 15:49:24 »
Ein offener Schranken bedeutet nicht, daß kein Zug kommen kann.
Ja, und zwar in exakt der gleichen Weise, wie eine grüne Ampel nicht bedeutet, daß von rechts kein Auto kommen kann. Schauen muß man halt immer.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14516
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1355 am: 16. Dezember 2013, 15:52:19 »
Hab ich auch gelernt, hab aber keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden.

§ 97 Abs. 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV
Zitat
(2) Die Straßenbenützer haben sich bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung durch Ausblick auf den Bahnkörper, soweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassen, und durch besoweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassensondere Achtsamkeit auf allfällige vom Schienenfahrzeug aus abgegebene akustische Signale nach beiden Richtungen der Bahn zu überzeugen, ob ein gefahrloses Übersetzen der Eisenbahnkreuzung möglich ist oder ob sie vor der Eisenbahnkreuzung anzuhalten haben.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

luki32

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 5240
  • Bösuser
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1356 am: 16. Dezember 2013, 15:57:14 »
Ein offener Schranken bedeutet nicht, daß kein Zug kommen kann.
Ja, und zwar in exakt der gleichen Weise, wie eine grüne Ampel nicht bedeutet, daß von rechts kein Auto kommen kann. Schauen muß man halt immer.

Na eben nicht, sonst würde ja ein Grünlicht leuchten.

mfg
Luki
Vorsicht, Bösuser!
Militanter Gegner der Germanisierung der österreichischen Sprache!

E2

  • Gast
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1357 am: 16. Dezember 2013, 17:00:25 »
Hab ich auch gelernt, hab aber keine gesetzliche Grundlage dafür gefunden.

§ 97 Abs. 2 Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 - EisbKrV
Zitat
(2) Die Straßenbenützer haben sich bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung durch Ausblick auf den Bahnkörper, soweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassen, und durch besoweit dies die örtlichen Verhältnisse zulassensondere Achtsamkeit auf allfällige vom Schienenfahrzeug aus abgegebene akustische Signale nach beiden Richtungen der Bahn zu überzeugen, ob ein gefahrloses Übersetzen der Eisenbahnkreuzung möglich ist oder ob sie vor der Eisenbahnkreuzung anzuhalten haben.

Jojo, und warum so kompliziert?
An JEDER technisch oder anders gesicherten EK ist auch noch das Andreaskreuz - capisto?

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14516
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1358 am: 16. Dezember 2013, 17:06:52 »
An so mancher technisch gesicherten Eisenbahnkreuzung stehst schon mehr oder weniger im Gleisbereich,  bis du siehst, ob da ein Zug kommt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

normalbuerger

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1150
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1359 am: 17. Dezember 2013, 10:27:16 »
Auf welchen Eisenbahnkreuzungen passieren denn die meisten Unfälle? Auf den Heimatstrecken, die Autofahrer sind Ortskundig, "da kommt ja eh nix" und dann passiert es schon. Sogar bei rot leuchtender Ampelanlage fahren sie drüber, "weil ja eh noch nix kommt". Das Problem ist ja noch von früher, da stand man doch noch einige Minuten bis der Zug dann wirklich kam, heute schaltet die Anlage kurz vor eintreffen des Zuges um, die Leute wissen noch von früher, "Ah rot, da kann ich noch schnell drüber fahren". Bei einer Stoptafel wird grundsätzlich nicht angehalten, eben wiederum das gleiche denken"kommt ja eh nix" gerade auf Nebenstrecken wo nur alle heiligen Zeiten was fährt ist es ja besonders schlimm, die Leute wissen das nix fährt, ja und dann fährt doch etwas!
Bin der Meinung, eine Eisenbahnkreuzung ist so wie jede andere Kreuzung auch, man hat sich selbst zu vergewissern ob was kommt oder nicht, ich kenne keine Kreuzung auf der Straße wo Schranken montiert sind, da bleiben die Autos auch stehen. Wenn eine Ampel gelb blinkt schauen sie auch alle und es passiert nix.
Bei einem defekt der Anlage ist es schon gut das der Zug seine Fahrt etwas langsamer gestaltet, denn dies stellt eine schwierige Situation dar, aber bei ordnungsgemäßem Betrieb der Anlage gibt keine Ausrede.

N1

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2190
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1360 am: 19. Dezember 2013, 16:30:08 »
Um ca. 15 Uhr gab es auf der U4 eine gröbere Störung. Der Zug, in dem ich saß (FR Heiligenstadt), blieb in den Stationen Karlsplatz und Stadtpark jeweils besonders lange stehen und wurde schließlich bis Friedensbrücke kurzgeführt (auf den letzten Metern im Gleiswechselbetrieb).
"Der Raum, wo das stattfand, ist ziemlich groß."
Hans Rauscher

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1361 am: 19. Dezember 2013, 17:30:46 »
Um ca. 15 Uhr gab es auf der U4 eine gröbere Störung. Der Zug, in dem ich saß (FR Heiligenstadt), blieb in den Stationen Karlsplatz und Stadtpark jeweils besonders lange stehen und wurde schließlich bis Friedensbrücke kurzgeführt (auf den letzten Metern im Gleiswechselbetrieb).
Fahrgastinformation war übrigens genau null (außer das Schneidaphon mit den unregelmäßigen Zugsfolgen, was ohnehin ein Blinder sah, denn die Station war schwarz vor Leuten) und Displays zeigten völlige Fantasiezeiten bzw. Richtung Heiligenstadt gar nix mehr an.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

23A

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 294
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1362 am: 20. Dezember 2013, 13:09:53 »
Um ca. 15 Uhr gab es auf der U4 eine gröbere Störung. Der Zug, in dem ich saß (FR Heiligenstadt), blieb in den Stationen Karlsplatz und Stadtpark jeweils besonders lange stehen und wurde schließlich bis Friedensbrücke kurzgeführt (auf den letzten Metern im Gleiswechselbetrieb).

Grund war ein Idiot, der sich auf den Gleisen aufgehalten hat und einen U11-Silberpfeilzug zur Notbremsung gezwungen hat ( Bereich Magaretengürtel.) Danach angeblich Stromabschaltung bis Schwedenplatz (!), Aufenthalt des Zuges ca 14 Min. Die Intervalle kamen durcheinander und die Gleise hat der Typ auch nicht so schnell   verlassen... :fp: :bh:


Linie 58

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1459
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1363 am: 20. Dezember 2013, 17:16:36 »
Und da muss der Tfzf die Prozedur durchziehen, auch wenn er bei der Annäherung sehen kann, dass alle Schranken in Endlage sind?
Der Tfzf. bekommt am EK-Signal angezeigt, daß die Schrankenanlage einen Fehler hat, da würde ich meinen ist das die in der Vorschrift vorgegebene Vorgangsweise. Außerdem ist der Zeitpunkt, wo der Tfzf. erkennen kann, daß der Schranken geschlossen ist, vermutlich eh schon fast der Anhaltepunkt.

Grundsätzlich Zustimmung - allerdings bekommt der Tfzf in diesem Fall kein EK-Überwachungssignal zu Gesicht, weil es das dort einfach nicht gibt.  ;)

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14516
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #1364 am: 20. Dezember 2013, 20:43:34 »
Und da muss der Tfzf die Prozedur durchziehen, auch wenn er bei der Annäherung sehen kann, dass alle Schranken in Endlage sind?
Der Tfzf. bekommt am EK-Signal angezeigt, daß die Schrankenanlage einen Fehler hat, da würde ich meinen ist das die in der Vorschrift vorgegebene Vorgangsweise. Außerdem ist der Zeitpunkt, wo der Tfzf. erkennen kann, daß der Schranken geschlossen ist, vermutlich eh schon fast der Anhaltepunkt.

Grundsätzlich Zustimmung - allerdings bekommt der Tfzf in diesem Fall kein EK-Überwachungssignal zu Gesicht, weil es das dort einfach nicht gibt.  ;)
D.h. er muss einen (schriflichen) Befehl bekommen haben.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.