Das Fazit scheint zu sein: jeder 24xx braucht einen 28xx im Linienbetrieb, ist das korrekt so? Beim Verschub in den Bahnhöfen ist es aber anscheinend egal, da ist auch Alleinfahrt möglich (stromlose Abschnitte sind aber wie wir von den Ux wissen manchmal länger als 2 V, also irgendwie ist das nicht ganz logisch, oder gilt diese Regel innerhalb von Betriebsbahnhöfen nicht?). Und sobald jeder 24xx einen 28xx hat, kann man sie beliebig mit anderen Paaren und v-Steuerwägen kombinieren.