Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)  (Gelesen 1364727 mal)

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Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2940 am: 25. Oktober 2016, 14:19:55 »

Das aktuelle (absichtlichte) Überfahren des Ausfahrsignals der Station Tscherttegasse (Signal 220) ist mittels Betriebsanweisung geregelt. Erst wenn das Gleis 2 der Station Am Schöpfwerk frei ist darf man den Zug abfertigen und das rotzeigende Signal überfahren.

Rotlicht oder ein ausgefallenes Rotsignal darfst du aber nur über ausdrückliche Anweisung überfahren, nicht z.B. grundsätzlich per Erlaubnis durch Dienstauftrag in Eigenregie!

Also was jetzt? Das ist doch jetzt ein Widerspruch!
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95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2941 am: 25. Oktober 2016, 14:30:53 »
Das aktuelle (absichtlichte) Überfahren des Ausfahrsignals der Station Tscherttegasse (Signal 220) ist mittels Betriebsanweisung geregelt. Erst wenn das Gleis 2 der Station Am Schöpfwerk frei ist darf man den Zug abfertigen und das rotzeigende Signal überfahren.

Das Ungültigkeitssignal (weißes Kreuz) am Signal 220 ist gemäß SV-U6 §17 angebracht. Die SV-U6 ist von der zuständigen Behörde genehmigt.

Rotlicht oder ein ausgefallenes Rotsignal darfst du aber nur über ausdrückliche Anweisung überfahren, nicht z.B. grundsätzlich per Erlaubnis durch Dienstauftrag in Eigenregie!
Also was jetzt? Das ist doch jetzt ein Widerspruch!

Kein Widerspruch. Das Signal zeigt ja nicht Halt, da es als ungültig gekennzeichnet ist. Die Betriebsanweisung sagt halt zusätzlich, dass man mit der Ausfahrt aus der Station warten soll, bis das darauffolgende Signal einen Freibegriff zeigt.
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Hubi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2942 am: 25. Oktober 2016, 17:44:35 »
Zitat
Das aktuelle (absichtlichte) Überfahren des Ausfahrsignals der Station Tscherttegasse (Signal 220) ist mittels Betriebsanweisung geregelt. Erst wenn das Gleis 2 der Station Am Schöpfwerk frei ist darf man den Zug abfertigen und das rotzeigende Signal überfahren.

Jetzt mal eine blöde Frage: Was macht ein Fahrer bei dichtem Nebel, wenn er NICHT bis zur Station Am Schöpfwerk sieht?

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2943 am: 25. Oktober 2016, 18:13:41 »
Zitat
Das aktuelle (absichtlichte) Überfahren des Ausfahrsignals der Station Tscherttegasse (Signal 220) ist mittels Betriebsanweisung geregelt. Erst wenn das Gleis 2 der Station Am Schöpfwerk frei ist darf man den Zug abfertigen und das rotzeigende Signal überfahren.

Jetzt mal eine blöde Frage: Was macht ein Fahrer bei dichtem Nebel, wenn er NICHT bis zur Station Am Schöpfwerk sieht?

Dann funkt er hoffentlich an, und läßt sich vom Stellwerker eine Streckenfreimeldung geben. Sprich der Stellwerker meldet ihn, dass die Abschnitte vor ihm nicht besetzt sind.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Stellwerker

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2944 am: 25. Oktober 2016, 20:17:17 »
Kein Widerspruch. Das Signal zeigt ja nicht Halt, da es als ungültig gekennzeichnet ist. Die Betriebsanweisung sagt halt zusätzlich, dass man mit der Ausfahrt aus der Station warten soll, bis das darauffolgende Signal einen Freibegriff zeigt.

So, nochmals die Erklärung welches Signal dort was zeigt, da es hier offenbar widersprüchliche Vorstellungen gibt. Außerdem hab ich gemerkt, daß in meinem Posting von gestern eine falsche Signalnummer angegeben ist. Werde diese gleich korrigieren.

In der Station Tscherttegasse Gleis 2 ist das Ausfahrsignal mit der Nummer 220. Dieses ist stellwerksseitig gesperrt und zeigt dauernd rot und der dazugehörende Gleismagnet ist scharf, das Signal vor der Weichenanlage zwischen Tscherttegasse und Am Schöpfwerk hat die Nummer 218 und dieses ist finster, mit dem Ungültigkeitskreuz gekennzeichnet und der Gleismagnet ist funktionslos. Das Ausfahrsignal Am Schöpfwerk Gleis 2 trägt die Nummer 418 und ist ein funktionierendes Blocksignal.

Die zu dieser Situation gehörende Betriebsanweisung erlaubt jedem U6-Fahrpersonal das selbstständige Überbrücken des Empfangsmagneten am Zug durch Drücken der gelben Freigabetaste beim Signal 220 in der Station Tscherttegasse sobald er sich augenscheinlich vom Freisein des Gleis 2 in der Station Am Schöpfwerk überzeugt hat. Damit erspart man sich das dauernde Anfunken oder Anrufen der Leitstelle oder des Ortsstellwerks Rößlergasse (wenn dieses besetzt ist). Sollte es wirklich mal dichten Nebel geben wie von Hubi geschrieben, dann wird sich das Fahrpersonal wie von Klingelfee beschrieben per Funk oder Telefon in der Leitstelle oder am Ortsstellwerk Rößlergasse melden (wenn dieses besetzt ist) und sich die Fahrerlaubnis einholen. Durch das Überbrücken des Empfangsmagneten am Zug ist die Geschwindigkeit auf 25km/h begrenzt. Hier gilt dann fahren auf Sicht, Weichenstellungen beachten, Achten auf eventuelle Vorderzüge. Das Signal 218 spielt bei der Fahrt in Richtung Am Schöpfwerk keine Rolle, es existiert für den Betrieb quasi nicht. Nach der Vorbeifahrt am Signal 418 wird durch das "Löschauge" die V25-Beschränkung am Zug (hoffentlich) gelöscht und der Zug kann wieder mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit geführt werden.

Sollte irgendwer der Meinung sein, daß die Wiener Linien durch diese temporäre Regelung gegen irgendwelche Verordnungen oder Gesetze verstoßen dann zeigt doch bitte die Wiener Linien an. Oder meldet einfach jeden Fahrer der das rotzeigende Signal 220 überfährt dem Kundendienst.

h 3004

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2945 am: 25. Oktober 2016, 20:31:12 »
Nur eine naive, aber provokante Frage: Warum muß denn das alles dort so sein? Kann es nicht einen normalen Betriebsablauf (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung, Betriebsanweisung, Fahren auf Sicht oder Funk) geben?  (Die Antwort kann ich mir denken).

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2946 am: 25. Oktober 2016, 20:42:37 »
Ist die Beschränkung nach Betätigen der gelben Freigabe nicht 15 km/h? Zumindest zu Zeiten der E6 war es definitiv so.
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Stellwerker

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2947 am: 25. Oktober 2016, 21:04:31 »
@ h 3004

Da es sein kann daß sich die Weichen im Gleis 2 von selber besetzen, würde das Signal 220 und 218 auf rot fallen. Ein knapp vor dem Signal 218 befindlicher Zug oder ein gerade bei Signal 220 befindlicher Zug würden hier nicht mehr rechtzeitig vor dem Signal zum Stehen gebracht werden können und würden durch den scharfen Gleismagneten zwangsgebremst. Und wer schon mal eine Zwangseinbremsung als Fahrgast in der U6 mitgemacht hat weiß daß sowas alles andere als angenehm ist. Daher wurde die aktuell gültige Vorgangsweise gewählt.

@ 95B

Ja, das war damals so, aber nach dem Ausscheiden der E6 wurden die T umgebaut und können beim Drücken der gelben Freigabetaste 25km/h fahren. Wenn ein scharfer Gleismagnet überfahren und der Zug zwangsgebremst wird, so ist nach Drücken der roten Lösetaste die Geschwindigkeit weiterhin 15km/h.

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2948 am: 25. Oktober 2016, 21:32:09 »

Sollte irgendwer der Meinung sein, daß die Wiener Linien durch diese temporäre Regelung gegen irgendwelche Verordnungen oder Gesetze verstoßen dann zeigt doch bitte die Wiener Linien an. Oder meldet einfach jeden Fahrer der das rotzeigende Signal 220 überfährt dem Kundendienst.
Zitat von: StrabVO1999
§ 54. Signale

(14) Am Hauptsignal H 0 darf nur auf besonderen Auftrag vorbeigefahren werden.

Ich würde sagen, dass die generelle Erlaubnis nach eigenem Augenschein das Signal zu überfahren nicht dem Gesetzestext entspricht!


Ein Skandal an sich ist es ja, dass ein defektes Signal nicht umgehend repariert wird! Und eigentlich unverständlich, dass man nicht imstande  ist, bis zum Zeitpunkt der Instandsetzung des Signals für eine rechtskonforme Vorgangsweise zu sorgen. Wäre echt interessant, was das Arbeitsinspektorat dazu sagt. Sollte es zu einem Vorfall kommen wird das garantiert für alle befassten und beteiligten zu äußerst unangenehmen Folgen führen.

Aber mich geht's nix an, ich muss meinen Kopf ja nicht hinhalten (und außerdem gibt es bekanntlich eh haufenweise g'scheitere Leute)!  8)
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2949 am: 25. Oktober 2016, 21:37:56 »
Lesen bildet. Es ist nirgends von einem defekten Signal die Rede.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2950 am: 25. Oktober 2016, 21:43:43 »
Lesen bildet. Es ist nirgends von einem defekten Signal die Rede.

Es ist generell vom Überfahren eines Halt zeigenden Signals die Rede, was die gegenständliche Situation natürlich inkludiert.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2951 am: 25. Oktober 2016, 21:48:57 »
Ein Signal, das, aus welchem Grund auch immer, nicht auf Frei schaltbar ist und deshalb per Auftrag bei Rot überfahren werden muss, kann wohl nur als defekt gewertet werden. Auch wenn das Ding an sich keinen technischen Schaden hat, sondern die Ursache für die Fehlsteuerung wo anders liegt! Es funktioniert nicht so, wie es vorschriftskonform funktionieren sollte, also ist es defekt, gestört oder sonstwas, aber sicher nicht in Ordnung.

Was nützt mir mein Auto, wenn es zwar an sich funktionieren würde, aber leider nicht anspringt!?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2952 am: 25. Oktober 2016, 22:04:19 »
Nochmals langsam für hema zum Mitschreiben. Das Signal 220 in der Station Tscherttegasse ist stellwerksseitig gesperrt und zeigt daher dauernd rot. Dieses Signal an sich ist in Ordnung, würde das mit den Besetzungen bei den Weichen nicht auftreten könnte es auch grün zeigen. Und um das erneute Anhalten und Überbrücken des scharfen Gleismagneten zu umgehen wurde das funktionierende Signal 218 auf Dauer dieses Zustands außer Betrieb genommen, mit dem Ungültigkeitskreuz versehen und der Gleismagnet deaktiviert.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2953 am: 25. Oktober 2016, 22:08:08 »
Die Betriebsanweisung kann kaum als besonderer Auftrag gewertet werden, wie ihn das Gesetz vorsieht. Ob das Signal nun wegen eines Defekts nicht auf Frei geht oder wegen einer entsprechenden Schaltung im Stellwerk, ist dafür ohne Belang.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (U-Bahn)
« Antwort #2954 am: 25. Oktober 2016, 23:34:59 »
Nochmals langsam für hema zum Mitschreiben.
Danke für deine Mühen!  ::)

Mir kommt vor, du bist in gewisser Weise genauso betriebsblind, wie du es der Klingelfee vorgeworfen hast! Ich verstehe sehr gut, was du sagen willst und was da vorgeht, aber du willst nicht einsehen, dass das Vorgehen deiner Brötchengeber nicht (ganz) gesetzeskonform ist. Das ist bei dem Verein leider schon seit Jahrzehnten gängige Praxis, weil man der Meinung ist, so groß und wichtig zu sein, dass man sich unter Deckung des roten Rathauses halt seine eigenen Gesetze macht und ansonst die beiden Grundsätze gelten lässt "Wo (erwartungsgemäß) kein Kläger, da kein Richter!" und "Im Fall des Falles beißen sowieso den Kleinsten die Hunde!" - das Bauernopfer fliegt dann halt raus, die Oberen waschen die Hände in Unschuld.



Sollte es dort zu einem Vorfall kommen (der Teufel schläft nicht!), bin ich überzeugt, dass der Richter da zumindest Grobe Fahrlässigkeit aufs Tapet bringen wird!
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