Eigentlich sollte jetzt die Staatsanwaltschaft tätig werden, von der Zeitung die Herausgabe der Daten jener Personen verlangen, die ein Video geschickt haben, und diese wegen unterlassener Hilfeleistung belangen.
Unterlassene Hilfeleistung? Die werden sicher argumentieren, daß sie sich darauf verlassen hätten, daß diejenigen, die sich in unmittelbarer Nähe der Zugnotstopeinrichtung befinden, diese betätigen. Und es darüber hinaus verboten sei, selber zu dem Abgestürzten hinunterzusteigen, um ihm wieder nach oben zu helfen.
Also müßte man Diejenigen ausforschen, die tatenlos in der Nähe des Zugnotstopps standen. Und die werden dann wiederum sagen, sie seien so sehr mit ihren Smartphones beschäftigt gewesen, daß sie gar nicht bemerkt hätten, daß da Einer runtergefallen wäre.
Und ja, viele haben eine Scheu, den Griff zu ziehen, denn: Mißbrauch wird bestraft. Wenn also ein Abgestürzter sich wieder hochrappelt, auf den Bahnsteig klettert und in der Menge verschwindet, wie soll man dann nachweisen, daß man berechtigterweise den Griff gezogen hat?