Autor Thema: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022  (Gelesen 97449 mal)

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38ger

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #615 am: 18. Dezember 2023, 14:17:18 »
Also zur Zivilkontrolle, da passt der Name Spitzeldienst schon wirklich ganz gut! Mit dem Auto mit 32 Sachen in der 30er-Zone von der Polizei geblitzt ist das garantiert noch in der Messtoleranz. Bei der Fahrt über eine Weiche mit maximal 16 statt 15 km/h hast garantiert eine Beanstandung und ein Gespräch mit dem Teamleiter! Auch wenn das Signal nachdem man den Hebel bereits nach vorne gelegt hat noch von frei auf gesperrt springen sollte hast garantiert eine Beanstandung und ein Teamleitergespräch. Das ganze hat schon wirklich was fast saddistisches bei manchen Zivilkontrollen - und zwar mit einer Strenge, wie es sie bei der Polizei kaum gibt!
Das ist eigentlich das Allererste was es nicht mehr in der Form geben dürfte, wenn man ohnehin schon ein schlechtes Betriebsklima UND einen Mitarbeitermangel hat im Fahrdienst!

hema

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #616 am: 18. Dezember 2023, 14:35:28 »
Ausserdem sind diese Überprüfungsfahrten vom Gesetz vorgeschrieben . . . .
Von welchem Gesetz?   ???
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

contra

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #617 am: 18. Dezember 2023, 17:00:07 »
Zitat
Ja es gibt auch bei den WL Personal, das sehr schlechte Deutschkenntnisse hat. Mittlerweile brauchst du aber gewisse Deutschkenntnisse, dass du bei den WL anfangen kannst.

Um einen Deutschkurs besuchen zu dürfen?

Zitat
Das es eine interne Revision braucht ist vollkommen klar.

Ist gerade in Arbeit, man strukturiert gerade die Abteilungen zu Tode um.

haidi

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #618 am: 18. Dezember 2023, 17:19:10 »
Also zur Zivilkontrolle, da passt der Name Spitzeldienst schon wirklich ganz gut! Mit dem Auto mit 32 Sachen in der 30er-Zone von der Polizei geblitzt ist das garantiert noch in der Messtoleranz. Bei der Fahrt über eine Weiche mit maximal 16 statt 15 km/h hast garantiert eine Beanstandung und ein Gespräch mit dem Teamleiter! Auch wenn das Signal nachdem man den Hebel bereits nach vorne gelegt hat noch von frei auf gesperrt springen sollte hast garantiert eine Beanstandung und ein Teamleitergespräch. Das ganze hat schon wirklich was fast saddistisches bei manchen Zivilkontrollen - und zwar mit einer Strenge, wie es sie bei der Polizei kaum gibt!
Das ist eigentlich das Allererste was es nicht mehr in der Form geben dürfte, wenn man ohnehin schon ein schlechtes Betriebsklima UND einen Mitarbeitermangel hat im Fahrdienst!
Haben die Spitzel geeichte Laserpistolen? Da gilt dann die 3 km/h Toleranz, weil die Eichung halt nur auf diese Genauigkeit geht.
Schauen die Spitzel am Tachoblatt bzw. im Speicher nach? Wenn das System geeicht ist (und zwar jedes Fahrzeug einzeln), dann gilt die 3 km/h Toleranz oder was der Hersteller halt sagt, aber der wird eher darüber als darunter sein.
Man kann beim geblitzt werden das Eichprotokoll einsehen. Das sollte man bei den Beanstandungen auch verlangen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #619 am: 18. Dezember 2023, 17:51:04 »
Also zur Zivilkontrolle, da passt der Name Spitzeldienst schon wirklich ganz gut! Mit dem Auto mit 32 Sachen in der 30er-Zone von der Polizei geblitzt ist das garantiert noch in der Messtoleranz. Bei der Fahrt über eine Weiche mit maximal 16 statt 15 km/h hast garantiert eine Beanstandung und ein Gespräch mit dem Teamleiter! Auch wenn das Signal nachdem man den Hebel bereits nach vorne gelegt hat noch von frei auf gesperrt springen sollte hast garantiert eine Beanstandung und ein Teamleitergespräch. Das ganze hat schon wirklich was fast saddistisches bei manchen Zivilkontrollen - und zwar mit einer Strenge, wie es sie bei der Polizei kaum gibt!
Das ist eigentlich das Allererste was es nicht mehr in der Form geben dürfte, wenn man ohnehin schon ein schlechtes Betriebsklima UND einen Mitarbeitermangel hat im Fahrdienst!
Haben die Spitzel geeichte Laserpistolen? Da gilt dann die 3 km/h Toleranz, weil die Eichung halt nur auf diese Genauigkeit geht.
Schauen die Spitzel am Tachoblatt bzw. im Speicher nach? Wenn das System geeicht ist (und zwar jedes Fahrzeug einzeln), dann gilt die 3 km/h Toleranz oder was der Hersteller halt sagt, aber der wird eher darüber als darunter sein.
Man kann beim geblitzt werden das Eichprotokoll einsehen. Das sollte man bei den Beanstandungen auch verlangen.

Solche Beanstandungen kommen, wenn nur nach Auswertung von den Darec, bzw Lenkerkarten. Und diese Beanstandung kommt nicht von der Zivilkontrolle, sondern von der eigenen Dienststelle. So wie alle Beanstandungen. Denn ob eine Beanstandung auch in den Mitarbeiterakt eingetragen wird und es zu irgendwelchen Konsequenzen führt oder nicht ist ausschließlich Sache der jeweiligen Dienststelle. Die Zivilkontrolle zeigt nur die Verfehlung auf. Und wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von einem Zivilkontrollor festgestellt wird, wird dies ausschließlich durch ablesen des Tachos Festgestellt. Und es werden mWn nur jene Überschreitungen gemeldet, die eindeutig erkennbar sind  (>5 km/h).

Auch die springenden Signal sind mWn nur Latrinengerüchte
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

38ger

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #620 am: 18. Dezember 2023, 19:36:35 »
Also zur Zivilkontrolle, da passt der Name Spitzeldienst schon wirklich ganz gut! Mit dem Auto mit 32 Sachen in der 30er-Zone von der Polizei geblitzt ist das garantiert noch in der Messtoleranz. Bei der Fahrt über eine Weiche mit maximal 16 statt 15 km/h hast garantiert eine Beanstandung und ein Gespräch mit dem Teamleiter! Auch wenn das Signal nachdem man den Hebel bereits nach vorne gelegt hat noch von frei auf gesperrt springen sollte hast garantiert eine Beanstandung und ein Teamleitergespräch. Das ganze hat schon wirklich was fast saddistisches bei manchen Zivilkontrollen - und zwar mit einer Strenge, wie es sie bei der Polizei kaum gibt!
Das ist eigentlich das Allererste was es nicht mehr in der Form geben dürfte, wenn man ohnehin schon ein schlechtes Betriebsklima UND einen Mitarbeitermangel hat im Fahrdienst!
Haben die Spitzel geeichte Laserpistolen? Da gilt dann die 3 km/h Toleranz, weil die Eichung halt nur auf diese Genauigkeit geht.
Schauen die Spitzel am Tachoblatt bzw. im Speicher nach? Wenn das System geeicht ist (und zwar jedes Fahrzeug einzeln), dann gilt die 3 km/h Toleranz oder was der Hersteller halt sagt, aber der wird eher darüber als darunter sein.
Man kann beim geblitzt werden das Eichprotokoll einsehen. Das sollte man bei den Beanstandungen auch verlangen.

Solche Beanstandungen kommen, wenn nur nach Auswertung von den Darec, bzw Lenkerkarten. Und diese Beanstandung kommt nicht von der Zivilkontrolle, sondern von der eigenen Dienststelle. So wie alle Beanstandungen. Denn ob eine Beanstandung auch in den Mitarbeiterakt eingetragen wird und es zu irgendwelchen Konsequenzen führt oder nicht ist ausschließlich Sache der jeweiligen Dienststelle. Die Zivilkontrolle zeigt nur die Verfehlung auf. Und wenn eine Geschwindigkeitsüberschreitung von einem Zivilkontrollor festgestellt wird, wird dies ausschließlich durch ablesen des Tachos Festgestellt. Und es werden mWn nur jene Überschreitungen gemeldet, die eindeutig erkennbar sind  (>5 km/h).

Auch die springenden Signal sind mWn nur Latrinengerüchte

Ich versichere Dir, dass es sich dabei weder nur um ein Gerücht handelt, noch dass Geschwindigkeitsübertretungen erst ab 5, 4, 3 oder 2 km/h gemeldet werden, sondern sobald diese auf dem Tacho für den ZKler als solche erkennbar ist - und sei es nur für zwei/drei Sekunden!
Wenn Du keinerlei derartige Erfahrungen hast, dann eventuell weil ein anderes Gerücht stimmt, nämlich dass ZKler besonders gerne junge Fahrer kontrollieren und ganz selten ältere, da letztere aufgrund von Pragmatisierung ohnehin kein Konsequenzen zu spüren bekommen aufgrund von kleineren Verstößen und auch bei etwas größeren kaum Konsequenzen folgen.

Franzi5

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #621 am: 18. Dezember 2023, 22:04:45 »
Zitat
Auch die springenden Signal sind mWn nur Latrinengerüchte

Sind sie nicht.

Zitat
Ich versichere Dir, dass es sich dabei weder nur um ein Gerücht handelt, noch dass Geschwindigkeitsübertretungen erst ab 5, 4, 3 oder 2 km/h gemeldet werden, sondern sobald diese auf dem Tacho für den ZKler als solche erkennbar ist - und sei es nur für zwei/drei Sekunden!

Definitiv.

Zitat
Wenn Du keinerlei derartige Erfahrungen hast, dann eventuell weil ein anderes Gerücht stimmt, nämlich dass ZKler besonders gerne junge Fahrer kontrollieren und ganz selten ältere, da letztere aufgrund von Pragmatisierung ohnehin kein Konsequenzen zu spüren bekommen aufgrund von kleineren Verstößen und auch bei etwas größeren kaum Konsequenzen folgen.

Zum Teil richtig. Der/die "Emil" überlegt sich, sofern er nicht auf jemanden angesetzt ist, sehr wohl, wen er beanstandet und wie sehr die dann zu erwartende Resonanz vom Gegenüber ist. Bei groben Verstößen wird beanstandet, egal wer am Bock sitzt. Aber bei leichten Vergehen messen auch diese Herrschaften mit zweierlei Maß und gehen sehr wohl den dann doch etwas "leichteren" Weg.

Hauptbahnhof

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #622 am: 06. März 2024, 17:19:58 »
Es gibt jetzt politischen Druck von den Grünen in Währing (BV-Partei) wegen der ausgedünnten Intervalle: KLICK

Klingelfee

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #623 am: 06. März 2024, 19:06:12 »
Es gibt jetzt politischen Druck von den Grünen in Währing (BV-Partei) wegen der ausgedünnten Intervalle: KLICK

Un du glaubst wirklich, dass auf Grund dieser Forderung ein dichterer Intervall kommt? Wenn alle Forderungen der politischen Fraktionen von den Öffis umgesetzt worden wäre, dann würde das Netz ganz anders ausschauen. Denn die Forderung ist schön und gut, aber die Finanzierung ist eine andere Sache.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Schienenchaos

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #624 am: 06. März 2024, 19:40:39 »
Es gibt jetzt politischen Druck von den Grünen in Währing (BV-Partei) wegen der ausgedünnten Intervalle: KLICK

Un du glaubst wirklich, dass auf Grund dieser Forderung ein dichterer Intervall kommt? Wenn alle Forderungen der politischen Fraktionen von den Öffis umgesetzt worden wäre, dann würde das Netz ganz anders ausschauen. Denn die Forderung ist schön und gut, aber die Finanzierung ist eine andere Sache.

Wie hat die Finanzierung der dichteren Intervalle bis November 2022 funktioniert? Seither gab es mWn keinen neuen Finanzierungsvertrag.

Katana

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #625 am: 06. März 2024, 22:49:29 »
Es gibt jetzt politischen Druck von den Grünen in Währing (BV-Partei) wegen der ausgedünnten Intervalle: KLICK

Un du glaubst wirklich, dass ...
Wie kommst du zur Annahme, dass der User Hauptbahnhof etwas glaubt? Ich sehe nur, dass er uns über eine Forderung der Währinger Grünen informiert.

Klingelfee

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #626 am: 07. März 2024, 04:41:40 »
Es gibt jetzt politischen Druck von den Grünen in Währing (BV-Partei) wegen der ausgedünnten Intervalle: KLICK

Un du glaubst wirklich, dass ...
Wie kommst du zur Annahme, dass der User Hauptbahnhof etwas glaubt? Ich sehe nur, dass er uns über eine Forderung der Währinger Grünen informiert.

Und ich habe halt zum Ausdruck gebracht, dass die Grünen Währing diesbezüglich beschliessen können, was sie wollen. Denn die WL gehen da nach ihren Fahrgastzählungen und entscheiden dann, ob eine Linie verdichtet wird oder nicht. Aber Beschlüsse von bezirksparteien, verändern da gar nichts.
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MK

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #627 am: 07. März 2024, 05:10:12 »
Warum dürfen die WL das selbst entscheiden? Sollte das nicht derjenige entscheiden, der es bezahlt, auf der Basis der erhobenen und veröffentlichten Fahrgastzahlen?
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

Katana

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #628 am: 07. März 2024, 06:07:46 »
Es gibt jetzt politischen Druck von den Grünen in Währing (BV-Partei) wegen der ausgedünnten Intervalle: KLICK

Un du glaubst wirklich, dass ...
Wie kommst du zur Annahme, dass der User Hauptbahnhof etwas glaubt? Ich sehe nur, dass er uns über eine Forderung der Währinger Grünen informiert.

Und ich habe halt zum Ausdruck gebracht, dass die Grünen Währing diesbezüglich beschliessen können, was sie wollen. ...
Das hast du auch geschrieben. Aber die Einleitung "Und du glaubst ..." war trotzdem falsch, weil du damit die Forderung dem User Hauptbahnhof zugeschrieben hast. Korrekt wäre gewesen, wenn du geschrieben hättest "Und die glauben ..." Nicht nur, dass du den Falschen angesprochen hast, ist die Formulierung unnötig angriffig.

60er

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Re: Intervallverlängerung wegen Personalmangels ab 3. November 2022
« Antwort #629 am: 07. März 2024, 09:09:28 »
Wie hat die Finanzierung der dichteren Intervalle bis November 2022 funktioniert? Seither gab es mWn keinen neuen Finanzierungsvertrag.
Sie hat funktioniert, als die Personalsituation weniger angespannt war. Also eigentlich seit den Coronajahren schon nicht mehr.