Solange es einen "Bestandsschutz" für frühere städtebauliche Verbrechen wie Gürtel, Tangente und Co. gibt, ist eine UVP für "harmlose" neue Projekte aber sowieso ein schlechter Witz.
Und die Durchführung einer UVP ändert nichts am "Drüberfahren" über alle Einwände. Siehe z.B. Gütertransittrasse "Hauptbahnhof", wo der medizinische Gutachter explizit eine Güterzugumfahrung Wiens als Voraussetzung genannt hat.