Menschen - Auch wenn es ihr nicht glauben wollt, ist die U5 eine Verbesserung für die Menschen.
Das ist Deine persönliche Meinung, die ich selbstverständlich achte, aber diese ist eben subjektiv!
Wasser - Was soll das mit dem Wasser mitten in Wien? Das Argument lasse ich nicht gelten.
Du entscheidest aber nicht, ob das Argument gültig ist - ich natürlich auch nicht, aber im Gegensatz zum Semmering, wo der Wasserhaushalt auch ein Argument der Gegner war, kann eine Änderung der Grundwassersituation in der dicht verbauten Stadt sehr wohl Auswirkungen auf Gebäude haben!
Sach- und Kulturgüter - Auch hier frage ich mich welche Sach- und Kulturgüter. Die Regulierung etwäiliger Bauschäden wird in der Regel festgehalten.
Klar wird die Regulierung etwaiger Bauschäden festgehalten, aber es gibt auch unwiederbringliche Kulturgüter, die eine Trassenverlegung notwendig machen könnten (wobei ich annehme, dass in Wien darauf mittlerweile peinlich genau geachtet wird - zumindest nahm ich das bei jenen Besprechungen bezüglich U2/U5 so wahr, bei denen ich dabei war).
Und zu deiner Frage _ Die UVP ist für das Projekt eine entgültige Entscheidung. Oder meinst was meinst du. Dass man einen Bescheid ausstellt und in 20 Jahren prüft man, ob es nicht doch einen Schaden an der Natur gibt und wiederruft dadurch die UVP?
Nein, ich meinte, ob die UVP sich nur mit Auswirkungen des fertiggestellten Projekts beschäftigt oder aber auch mit Auswirkungen, die nur während der Bauzeit stattfinden (Lärm, Staub, etc.)
Das einzige was sein könnte, dass es auf Grund des UVP einen Baubescheid gibt, der aber in einer gewissen Zeit umgesetzt werden muss, sonst muss man das Verfahren neuerlich machen.
Baubescheide sind doch generell nur eine gewisse Zeit gültig, danach muss das Verfahren immer wiederholt werden.
Und selbst wenn es zu einen UVP-Verfahren kommt, kommt es immer noch darauf an, ob die Prüfung für die ganze Strecke gilt, oder nur für einzelne Streckenabschnitte. Oder auch mit welchen Gründen eine UVP durchgeführt werden muss. Kann sein, dass man dann nur die Bauabschnitte tauschen muss, oder dass man trotz Prüfung mit den Rohbaumaßnahmen beginnen kann, nur dann im Endausbau besondere Maßnahmen nachrüsten muss (spezielle Dämpfungsplatten zwischen Schwellen und Gleis zum Beispiel).
Jaja, diese Dämpfungsplatten hätte man bei der U2 im 2. Bezirk besser auch eingebaut (oder korrekt eingebaut?).
Aber warten wir einmal ab, ob der Einspruch/Beschwerde wirklich kommt. Ausserdem ist der eigentliche Baubeginn mWn sowieso erst 2018.
Vielleicht kommt so eine Beschwerde den Verantwortlichen ja garnicht so ungelegen? So könnte man das Budget entlasten, die Schuld für die Verzögerung aber von sich weisen.