Tramwayforum
Allgemeines => Veranstaltungen => Thema gestartet von: Operator am 11. Oktober 2019, 10:07:25
-
Dieser findet kommendes Jahr am 9.Mai 2020 am Bahnhof Speising statt!
-
... hoffentlich gut abgesichert gegen lästiges Publikum! >:D
-
Na viele wird es dort eh nicht geben können, weil einen kleineren Bahnhof hätte man eh nicht finden können :fp:
-
Dafür könnte es eventuell fotogene Zubringerfahrten auf 60/62 geben. Schau ma mal....
-
Dieser findet kommendes Jahr am 9.Mai 2020 am Bahnhof Speising statt!
Quelle? Ned bös sein, dass ich frage, aber dass der Termin über ein halbes Jahr im Voraus bekanntgegeben wird, ist doch ziemlich ungewöhnlich.
Und wenn es Zubringerfahrten geben sollte, dann wohl nicht als 60/62, weil der dort bekanntlich nie vorbeigekommen ist.
-
Dieser findet kommendes Jahr am 9.Mai 2020 am Bahnhof Speising statt!
Quelle? Ned bös sein, dass ich frage, aber dass der Termin über ein halbes Jahr im Voraus bekanntgegeben wird, ist doch ziemlich ungewöhnlich.
Wiener Linien, Abt. Gue.
-
Na viele wird es dort eh nicht geben können, weil einen kleineren Bahnhof hätte man eh nicht finden können :fp:
Ob man einen kleinen Bahnhof nimmt oder von einem größeren nur einen kleinen Bereich "bespielt" und den Rest mit rot-weißem Bandl absperrt, wie in den letzten Jahren üblich, ist auch schon wurscht.
-
Dafür könnte es eventuell fotogene Zubringerfahrten auf 60/62 geben. Schau ma mal....
Zubringerzüge nur mit weißer Scheibe oder dem Logo des betreffenden Vereines als Liniensignal. C:-)
-
Es wird gemunkelt, dass der Amerikaner in Speising ausgestellt wird. Angeblich wird er zur Zeit hergerichtet. Weiß jemand mehr von dem Gerücht?
-
Es wird gemunkelt, dass der Amerikaner in Speising ausgestellt wird. Angeblich wird er zur Zeit hergerichtet. Weiß jemand mehr von dem Gerücht?
Dessen Bezug zu Speising ist weniger als dürftig. ::) Aber klarerweise ist jede Aufarbeitung zu begrüßen!
-
Laut einigen ex Kollegen soll der Tramwaytag in den Herbst verschoben werden. Ob dies stimmt weiß ich nicht.
-
Laut einigen ex Kollegen soll der Tramwaytag in den Herbst verschoben werden. Ob dies stimmt weiß ich nicht.
Kann ich bestätigen, ist aber noch zu 99 %. Also abwarten, wie sich die Situation entwickelt.
-
Wäre sicherlich eine gute Entscheidung … :up:
-
Gibt es vielleicht ein Datum, das im Raum steht?
-
Wäre sicherlich eine gute Entscheidung … :up:
Wird wohl sowieso durch den Gesetzgeber entschieden.
Gibt es vielleicht ein Datum, das im Raum steht?
42 (https://de.wikipedia.org/wiki/42_(Antwort)) >:D Alles andere wäre Kaffeesudlesen.
-
Gibt es vielleicht ein Datum, das im Raum steht?
Ich denke das wird verkündet, wenn es eine Entscheidung gibt.
LG t12700
-
Wäre sicherlich eine gute Entscheidung … :up:
Vermutlich werden die jetzt beschlossenen Maßnahmen ohnehin viele Monate in Kraft bleiben. Da werden die WL gar keine Möglichkeit haben Veranstaltungen stattfinden zu lassen!
-
Auch die Tram-EM wird auf irgendwann im Spätsommer/Frühherbst verschoben.
-
Der Tramwaytag am 9. Mai 2020 ist heute abgesagt worden!!!!!!
-
Soeben ist das Mail gekommen, dass der Tramwaytag 2020 am 9. Mai nicht stattfindet. Ob dieser verschoben wird oder ersatzlos abgesagt wird kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht definiert werden.
-
Somit ist davon auszugehen, dass mindestens bis dahin auch keine Oldtimer Sonderzüge gefahren werden (dürfen)... Schwere Zeiten für die beiden Vereine!
-
Warum ??
Ein Oldtimerzug hat nicht unbedingt mit einer angemieteten Kundenfahrt zu tun - auch wenn diese sicherlich weniger werden in dieser Zeit
-
Somit ist davon auszugehen, dass mindestens bis dahin auch keine Oldtimer Sonderzüge gefahren werden (dürfen)... Schwere Zeiten für die beiden Vereine!
Ja, weil bis auf wenige Ausnahmen auch keine aktiven Mitarbeiter der Vereine Zutritt in das Gelände von ERB haben!
Falls die Coronamaßnahmen noch länger dauern wird's wirklich kritisch->Stichwort Quartalsfahrten...
-
Was sind Quartalsfahrten? Geht es da um die Fahrberechtigung? Falls ja, diese sollte man ja mit den gegebenen Verhaltensregeln ohne Fahrgäste durchführen können.
-
Was sind Quartalsfahrten? Geht es da um die Fahrberechtigung? Falls ja, diese sollte man ja mit den gegebenen Verhaltensregeln ohne Fahrgäste durchführen können.
Quartalsfahrten bedeutet, dass man alle 3 Monate fahren muss, da sonst die Fahrberechtigung abläuft. Die meisten fahren viel öfters.
Das gibt es im übrigen auf für Betriebsfahrer, da ist die Frist 6 Monate. Aber es wird sicherlich da dann eine Ausnahmegenehmigung geben. Bei den KFZ-Neulingen gibt es sie ja schon. Denn die müssen ja Ansich 12 Monate nach der Führerscheinprüfung ein Fahrsicherheitstraining machen. Und da diese derzeit nicht angeboten werden, können sie diese dann machen, wenn sie wieder angeboten werden.
-
Somit ist davon auszugehen, dass mindestens bis dahin auch keine Oldtimer Sonderzüge gefahren werden (dürfen)... Schwere Zeiten für die beiden Vereine!
Ja, weil bis auf wenige Ausnahmen auch keine aktiven Mitarbeiter der Vereine Zutritt in das Gelände von ERB haben!
Einerseits das, und andererseits sind von Seiten der WL zur Zeit bis auf Widerruf sämtliche Ausfahrten (auch solche, die schon bestellt waren) untersagt. Wobei anzunehmen ist, dass diese zwischenzeitlich wohl auch storniert worden wären...
Bzgl. Quartalsfahrten: da ist ja bis Ende Juni Zeit. Unter der Annahme, dass bis dahin wieder Ausfahrten möglich sein werden, muss halt zwischen Erdberg und Schweizergartenschleife solange gependelt werden, bis alle Fahrer ihre Fahrt gemacht haben. Kostet den Vereinen natürlich Geld, weil es nichts einbringt, aber die Gleisnutzungspauschale dennoch entrichtet werden muss.
Als die Vereine noch in Speising untergebracht waren, kann ich mich an solche Fahrten zwischen Speising und Lainz erinnern.
-
Somit ist davon auszugehen, dass mindestens bis dahin auch keine Oldtimer Sonderzüge gefahren werden (dürfen)... Schwere Zeiten für die beiden Vereine!
Ja, weil bis auf wenige Ausnahmen auch keine aktiven Mitarbeiter der Vereine Zutritt in das Gelände von ERB haben!
Einerseits das, und andererseits sind von Seiten der WL zur Zeit bis auf Widerruf sämtliche Ausfahrten (auch solche, die schon bestellt waren) untersagt. Wobei anzunehmen ist, dass diese zwischenzeitlich wohl auch storniert worden wären...
snip –
Dann ist es klar ...
-
Somit ist davon auszugehen, dass mindestens bis dahin auch keine Oldtimer Sonderzüge gefahren werden (dürfen)... Schwere Zeiten für die beiden Vereine!
Ja, weil bis auf wenige Ausnahmen auch keine aktiven Mitarbeiter der Vereine Zutritt in das Gelände von ERB haben!
Bzgl. Quartalsfahrten: da ist ja bis Ende Juni Zeit. Unter der Annahme, dass bis dahin wieder Ausfahrten möglich sein werden, muss halt zwischen Erdberg und Schweizergartenschleife solange gependelt werden, bis alle Fahrer ihre Fahrt gemacht haben. Kostet den Vereinen natürlich Geld, weil es nichts einbringt, aber die Gleisnutzungspauschale dennoch entrichtet werden muss.
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?
Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.
Aber wie gesagt. Da wird es sicherlich auch eine Ausnahmegenehmigung geben, da sogar Führerscheinneulige auch für ihre verpflichtende Weiterbildung schon einen automatischen Aufschub haben.
-
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?
Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.
Aha. Diese Interpretation ist mir neu. Nach meinem Stand muss jeder Fahrer mindestens einmal pro Quartal mindestens 10 km fahren (und mindestens alle zwei Jahre U-Strab, damit die U-Strab-Berechtigung nicht verloren geht). Aber wann das im Quartal passiert, spielt keine Rolle.
Aber sehen wir mal, wie sich die Dinge weiter entwickeln...
-
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?
Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.
Aha. Diese Interpretation ist mir neu. Nach meinem Stand muss jeder Fahrer mindestens einmal pro Quartal mindestens 10 km fahren (und mindestens alle zwei Jahre U-Strab, damit die U-Strab-Berechtigung nicht verloren geht). Aber wann das im Quartal passiert, spielt keine Rolle.
Aber sehen wir mal, wie sich die Dinge weiter entwickeln...
Also ich kann mir nur vorstellen, dass es bei den Museumsvereine genauso so ist, wie im Fahrdienst. Und da sind es auf der Schiene 180 Tage, beim Bus 365 Tage und die USTRAB 730 Tage und bei Bus muss ein Mitarbeiter eine ganze Schicht und auf der Schiene mindestens eine 4 Stunden Schicht fahren, dass dies gilt.
Das Quartalfahren mit 10 km gilt nur mehr für Instruktore. Aber auch hier heißt es einmal in 3 Monaten und nicht einmal im Quartal.
Und unabhängig von der Qualifikation beginnt der Countdown. Immer bei der letzten Fahrt neu zum zählen an.
-
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?
Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.
Aha. Diese Interpretation ist mir neu. Nach meinem Stand muss jeder Fahrer mindestens einmal pro Quartal mindestens 10 km fahren (und mindestens alle zwei Jahre U-Strab, damit die U-Strab-Berechtigung nicht verloren geht). Aber wann das im Quartal passiert, spielt keine Rolle.
Aber sehen wir mal, wie sich die Dinge weiter entwickeln...
Also ich kann mir nur vorstellen, dass es bei den Museumsvereine genauso so ist, wie im Fahrdienst. Und da sind es auf der Schiene 180 Tage, beim Bus 365 Tage und die USTRAB 730 Tage und bei Bus muss ein Mitarbeiter eine ganze Schicht und auf der Schiene mindestens eine 4 Stunden Schicht fahren, dass dies gilt.
Das Quartalfahren mit 10 km gilt nur mehr für Instruktore. Aber auch hier heißt es einmal in 3 Monaten und nicht einmal im Quartal.
Und unabhängig von der Qualifikation beginnt der Countdown. Immer bei der letzten Fahrt neu zum zählen an.
OK, nehme ich zur Kenntnis. Und nur zur Klarstellung: mit Fahrer habe ich die Fahrer der Vereine gemeint, also jene Mitarbeiter, die die Berechtigung haben, die vereinseigenen Fahrzeuge zu fahren. Möglicherweise gelten für WL-Fahrer, die diese Funktion ja berufsmäßig ausüben, andere Regeln.
-
Wie kommst du drauf, dass für die Quartalfahrten bis Ende Juni Zeit ist?
Es wird einige Mitglieder geben, die jetzt schon keine Fahrberechtigung mehr haben. Den Quartalfahrt ist ein falsche Ausdruck. Sondern es ist eine 90 Tage Regelung. Bedeutet zwischen 2 Ausfahrten dürfen nicht mehr als 90 Tage sein.
Aha. Diese Interpretation ist mir neu. Nach meinem Stand muss jeder Fahrer mindestens einmal pro Quartal mindestens 10 km fahren (und mindestens alle zwei Jahre U-Strab, damit die U-Strab-Berechtigung nicht verloren geht). Aber wann das im Quartal passiert, spielt keine Rolle.
Aber sehen wir mal, wie sich die Dinge weiter entwickeln...
Also ich kann mir nur vorstellen, dass es bei den Museumsvereine genauso so ist, wie im Fahrdienst. Und da sind es auf der Schiene 180 Tage, beim Bus 365 Tage und die USTRAB 730 Tage und bei Bus muss ein Mitarbeiter eine ganze Schicht und auf der Schiene mindestens eine 4 Stunden Schicht fahren, dass dies gilt.
Das Quartalfahren mit 10 km gilt nur mehr für Instruktore. Aber auch hier heißt es einmal in 3 Monaten und nicht einmal im Quartal.
Und unabhängig von der Qualifikation beginnt der Countdown. Immer bei der letzten Fahrt neu zum zählen an.
OK, nehme ich zur Kenntnis. Und nur zur Klarstellung: mit Fahrer habe ich die Fahrer der Vereine gemeint, also jene Mitarbeiter, die die Berechtigung haben, die vereinseigenen Fahrzeuge zu fahren. Möglicherweise gelten für WL-Fahrer, die diese Funktion ja berufsmäßig ausüben, andere Regeln.
Nein, denn diese sind genauso in den der Vorschrift zur Erhalt der Fahrberechtigung geregelt. Aber wie ich schon erwähnt habe. Ich glaube kaum, dass sich auch nur ein Vereinsfahrer um die Fahrberechtigung sorgen machen muss, wenn er jetzt über seine Frist drüber kommt. Da wird es sicherlich entweder eine automatische Verlängerung der Berechtigung geben oder aber er muss halt einmal eine Fahrt unter Begleitung machen. Schließlich sind ja unter den Mitglieder genügend (Ex)Mitarbeiter der Schulungsabteilung, bzw auch Mitarbeiter aus der Führungsetage der WL, die schon dafür schauen werden, dass die Fahrberechtigungen nicht ablaufen.
Aber vielleicht kann der eine oder andere Fahrer von WTM, bzw VEF dazu etwas sagen.
-
@Ferry: Asche über mein Haupt:
ich habe die Bedingungen der Betriebsfahrer auf die Museumsfahrer umgelegt. Mittlerweile habe ich von eine WTM-Fahrer die Bestätigung bekommen, dass die Fahrberechtigung auf das Quartal aufgehängt ist.
Aber auch er ist der Meinung, dass sollte einen Museumsfahrer auf Grund der Corona-Krise ablaufen, so wird es sicherlich eine Möglichkeit geben, dass er diese ohne Prüfung verlängern kann.
-
Aber auch er ist der Meinung, dass sollte einen Museumsfahrer auf Grund der Corona-Krise ablaufen, so wird es sicherlich eine Möglichkeit geben, dass er diese ohne Prüfung verlängern kann.
Davon ist mMn auszugehen, funktioniert ja bei normalen Fahrern aus, die über ihre 6 Monate kommen, da werden dann zwischen 3 & 6 Lehrfahrtage anberaumt und schon ist wieder alles okay.