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Zitat von: pTn am 28. Februar 2026, 06:37:01Zitat von: Klingelfee am 26. Februar 2026, 09:04:28Zitat von: Hbf am 26. Februar 2026, 08:07:41Man ist sich nicht ganz einig Und was ist da unklar? Der Gleisschaden ist im Gleis 1. Und somit kann man trotzdem in Gleis 2 fahrenDazu ein Bild, wenn auch ein schlechtes. Das Verhältnis Hinlangende zu Herumstehende ist aber ablesbar. (Dateianhang Link) Die Zuständigkeit der Stehenden kann anders sein, als der Hinlangenden
Zitat von: Klingelfee am 26. Februar 2026, 09:04:28Zitat von: Hbf am 26. Februar 2026, 08:07:41Man ist sich nicht ganz einig Und was ist da unklar? Der Gleisschaden ist im Gleis 1. Und somit kann man trotzdem in Gleis 2 fahrenDazu ein Bild, wenn auch ein schlechtes. Das Verhältnis Hinlangende zu Herumstehende ist aber ablesbar. (Dateianhang Link)
Zitat von: Hbf am 26. Februar 2026, 08:07:41Man ist sich nicht ganz einig Und was ist da unklar? Der Gleisschaden ist im Gleis 1. Und somit kann man trotzdem in Gleis 2 fahren
Man ist sich nicht ganz einig