Autor Thema: Nachrücksignale USTRAB  (Gelesen 12146 mal)

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coolharry

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #15 am: 05. Dezember 2014, 12:06:02 »
Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

Klingelfee

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #16 am: 05. Dezember 2014, 12:32:16 »
Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?

Ich würde eher sagen, da hält sich jemand an die Signalvorschrift und macht noch nicht abgenommen und daher ungültige Signale auch für das Fahrpersonal als ungültig ersichtlich.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #17 am: 05. Dezember 2014, 14:07:20 »
Das bislang funktionslose 5. Lamperl wurde in der Nacht auf heute mit weißem Isolierbandl durchgestrichen.

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme?
Screenshot?
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Sabine Schienenbruch

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #18 am: 05. Dezember 2014, 15:04:21 »
Wäre ohne Ungultigkeitszeichen nicht das ganze Signal ungültig?

95B

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #19 am: 07. Dezember 2014, 11:27:24 »
Wäre ohne Ungultigkeitszeichen nicht das ganze Signal ungültig?

Im Prinzip ja, daher wurde das 5. Lamperl auch (verspätet) durchgestrichen. Nunmehr wurde übrigens bekannt, dass die Inbetriebnahme der neuen roten Lamperln Anfang 2015 geschehen soll. Am Matz und in der Kliebergasse wird die Zusatzfunktion durch das Ausfahrsignal aus Haltestellen mit Kreuzungsbereich übernommen, auch wenn die Anlage 2 in Betrieb ist. Allerdings frage ich mich, wie das in der Praxis aussehen soll. Wie kann der Fahrer bei Betrieb der Anlage 1 unterscheiden, ob sein Rot einem normalen Halt (Grundstellung Anlage 1) entspricht oder ob es den Begriff des vormaligen Doppelrot (Streckensperre in eine Richtung) darstellen soll?
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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #20 am: 07. Dezember 2014, 12:43:38 »
Wie kann der Fahrer bei Betrieb der Anlage 1 unterscheiden, ob sein Rot einem normalen Halt (Grundstellung Anlage 1) entspricht oder ob es den Begriff des vormaligen Doppelrot (Streckensperre in eine Richtung) darstellen soll?
Ist das so wichtig? Rot heißt "halt", da ist doch eher nebensächlich, warum es der Fall ist. Und wenn es die Bedeutung von Doppelrot haben soll, wird er schon früher oder später darüber informiert werden.
Was ich mich viel mehr frage: funktioniert das Rot (im Sinne von Doppelrot) dort dann auch bei defekter Anlage 1? ???
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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #21 am: 07. Dezember 2014, 15:22:41 »
Rot bedeutet bei beidem natürlich halt, nur ist die Handlung jeweils eine andere. :lamp:
Einfach Rot 90sec warten(eventuelle Zählkettenkorrektur) anschließend anfunken. Doppelrot unverzüglich anfunken und Anweisungen einholen.
"Grüß Gott"

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hema

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #22 am: 07. Dezember 2014, 16:33:28 »
Allgemeine Tunnelsperren werden normalerweise eh mit einem Gruppenruf angekündigt bzw. erklärt!  ;)
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Hubi

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #23 am: 07. Dezember 2014, 16:34:03 »
Zitat
Wie kann der Fahrer bei Betrieb der Anlage 1 unterscheiden, ob sein Rot einem normalen Halt (Grundstellung Anlage 1) entspricht oder ob es den Begriff des vormaligen Doppelrot (Streckensperre in eine Richtung) darstellen soll?

Entweder fehlt der Anmeldepfeil (im Sinne von Doppelrot), oder er geht zum Touchpanel und liest "Signal gesperrt".
Mehr kann ich mir im Moment auch nicht vorstellen.

Linie 41

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #24 am: 07. Dezember 2014, 18:22:20 »
Das kann ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein, daß der Fahrer zum Touchpanel latschen muß.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #25 am: 07. Dezember 2014, 18:41:19 »
Das kann ja wohl auch nicht Sinn der Sache sein, daß der Fahrer zum Touchpanel latschen muß.
Wie oft wird die Ustrab bzw. ein Abschnitt gesperrt, es erfolgt keine Verständigung per Gruppenruf und sein Zug steht in so einem Fall auf dem Matzleinsdorfer Platz oder bei der Kliebergasse! Damit kannst du ausrechnen, wie "häufig" ein Fahrer diesen vergeblichen Weg zum R-Kasterl machen muss. Einmal in zehn Jahren? ;)
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95B

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #26 am: 07. Dezember 2014, 20:42:28 »
Prinzipiell hast du Recht, aber mir geht es hier ums Prinzip, dass ein Signal eingeführt wird, das bei gleichem Signalbild unterschiedliche Bedeutungen samt unterschiedlicher Folgehandlungen haben kann.

Nehmen wir an, am Matz sei die Knöllrampe gesperrt. Ein 18er kommt daher, meldet sich ganz normal an, kriegt seine Freiphase und fährt. Direkt dahinter ist der 6er (der – Übungsannahme! – während des Gruppenrufs in einem Funkloch war :D) sich ebenfalls normal anmeldet und – wie immer beim Einfahren in den Haltestellenbereich – die Anlage 1 in der Grundstellung mit rotem Licht vorfindet.

Kommt nun ein Anmeldepfeil nach rechts oder kommt er nicht? In beiden Fällen wird der Fahrer das Übliche vermuten: Störung der Anlage 1. Also warten, Touchpanel etc.

Und das alles nur, weil sich irgendein Schlaumeier eingebildet hat, man müsse unbedingt die übrig gebliebenen Leuchten der alten Anlage-1-Signale einer weiteren Verwendung zuführen. ::)
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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #27 am: 08. Dezember 2014, 08:08:47 »
Ich finde es wieder einmal herrlich, über was ihr euch Sogen macht.

Zur Streckensperren und der Verständigung des Fahrpersonales.

Grundsätzlich wird das Fahrpersonal über eine Sperre via Funk verständig. Nur kann es ohne weiters sein, dass der Fahrer vom Gruppenruf nichts mitbekommt. Und sei es nur, weil der Fahrer zum Zeitpunkt des Gruppenruf, beim ein oder aussteigen behilflich ist.
Und was lernt der Fahrer, wenn er vor einemgesperrten Signal steht und er weis keinen Grund dafür?  Also ich mach dann den bequemen Weg und drücke nur das Knöpfchen Funk-VBi und frage nach. Ein U-Bahn Fahrer macht ja auch nichts anderes, wenn er vor einem gesperrten Signal steht und nicht frei bekommt.
Und wie ein Fahrer dann genau  zu handeln hat, wird sicherlich noch vor der Inbetriebnahme mittels Dienstauftrag bekannt gegeben.

@95B: zu deinem Schlusssatz - Da liegst du falsch, es darf nach einer Novellierung der allgemeinen Signalvorschrift keine 2 Signale für den gleichen Abschnitt aktiv nebeneinander mehr geben darf.
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95B

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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #28 am: 08. Dezember 2014, 09:20:32 »
@95B: zu deinem Schlusssatz - Da liegst du falsch, es darf nach einer Novellierung der allgemeinen Signalvorschrift keine 2 Signale für den gleichen Abschnitt aktiv nebeneinander mehr geben darf.

Aber der Komplex der Anlage 1 besteht doch allein schon aus einer Kombination dreier Signale. ;)
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Re: Nachrücksignale USTRAB
« Antwort #29 am: 08. Dezember 2014, 10:11:34 »
@95B: zu deinem Schlusssatz - Da liegst du falsch, es darf nach einer Novellierung der allgemeinen Signalvorschrift keine 2 Signale für den gleichen Abschnitt aktiv nebeneinander mehr geben darf.

Aber der Komplex der Anlage 1 besteht doch allein schon aus einer Kombination dreier Signale. ;)

Nur das die Anlage 1 nicht gegenteilige Anzeigen sondern ergänzende Signale hat. Und das ist eben das, was mit dem Signal jetzt korrigiert wird. Es darf nämlich nicht sein, das ein Signal Frei zeigt und ein zweites Signal halt. Das wird eben mit der 5 Lampe behoben. Nur wird die aus Gründen, die ich hier nicht verraten werde, nicht abgenommen. Nur soviel dazu, die WL haben mit der Verzögerung absolut nichts zu tun. Es liegt im Bereich der Behörde.
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