Es ist wohl ein Unterschied, ob ein Verkehrszeichen beabsichtigt verändert worden ist (Aufgelassen-Kreuz oder mit roten Klebeband von der Straßenverwaltung ausgekreuzt), ob es durch Alter und Verwitterung unkenntlich geworden ist oder ob sie durch Vandalismus leicht verändert, aber nicht unkenntlich gemacht wurde.
Und wie definiert sich eine Haltestelle?
Ich würde sagen: Ein Ort, der zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen in öffentliche Verkehrsmittel dient, was bei einer auch vorübergehend aufgelassenen Haltestelle wohl nicht der Fall ist.
Hannes