Könnte ein Zug das Gegengleis kreuzen, [...]
Inwiefern "könnte"?
Beim Lesen der Beschreibung von Linie 41 musste ich gleich an deren praktische Anwendung im Fall der Linien 37 und 38 an der Kreuzung Spitalgasse # Währinger Straße denken - dort kreuzen stadtauswärts fahrende Züge dieser beiden Linien das Gegengleis im Normalfall bekanntlich nicht (wobei die Möglichkeit dazu ja sehr wohl bestünde). Geht es in diesem Fall nicht eher um ein Begegnungsverbot im Gleisbogen?
Wenn man jetzt aber stattdessen einen 5er oder 33er pro Fahrtrichtung nimmt, sehe ich diesfalls den Sinn der Linksweichenregel nicht ganz (sofern ich den Artikel im Straßenbahnjournal-Wiki richtig verstanden habe) ...
(BTW: Sorry für's OT - bei Bedarf kann ja ausgeschnitten werden.)
Es geht nicht um ein Begegnungsverbot in der Kurve, sondern darum, dass man einen Zusammenstoß bei falsch gestellter Weiche verhindern will.
Beispiel 1.
Linie 37/38. Wenn man alle anderen Regel jetzt aus Acht lassen. dann befindet sich der Zug der Stadtauswärts fährt vor der Linksweiche und muss warten Würde er versehntlich die Weiche in die Gerade stellen und wegfahren, dann wurde er gesehen von seiner Fahrtroute nach links über das Gegengleis abbiegen. Bedingt von anderen Regel die dort noch gültig sind und die vor der Linksweichenregel kommen, hat jedoch der stadtauswärts fahrende Zug Vorrang.
Beispiel 2.
Linie 5/33. Hier steht der Zug in Richtung Josefstädter Straße vor der Linksweiche. Denn theoretisch könnte er nach links in die Währigner Straße abbiegen und hat daher Nachrang. Nur auch hier greift vorher noch eine andere Regel, so das meistens auch wieder der Zug vor der Linksweiche zuerst fährt.
Du siehst, die Linksweichenregel ist offensichtlich so einfach zu verstehen, wie die Abseitsregel beim Fußball