Tramwayforum

Öffentlicher Verkehr national und international => Verkehrspolitik => Thema gestartet von: schaffnerlos am 09. August 2012, 12:19:57

Titel: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: schaffnerlos am 09. August 2012, 12:19:57
Ab 01.09.2012 werden die Eisenbahnschutzvorschriften gelten. Interessant ist § 6 Abs. 5: Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen. Das wird bei strenger Auslegung dieser Vorschrift im Störungsfall noch für einige Diskussionen sorgen.

Auch im Abs. 4 findet sich etwas: [...] Insbesondere ist verboten, [...] 8. Verstellen von oder unberechtigtes Verweilen auf Einrichtungen, die für Menschen mit Behinderung vorgesehen sind, wie Zugangsrampen, taktilen Blindenleitsystemen.
 
Und bei Nostalgiefahrten heißt es künftig immer "Türen zu", denn in Abs. 6 steht: Solange sich ein Schienenfahrzeug in Bewegung befindet, ist das Öffnen der Außentüren des Schienenfahrzeuges, das Betreten der Trittbretter und das Verweilen auf ungesicherten offenen Plattformen sowie das Ein- und Aussteigen verboten.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Linie 41 am 09. August 2012, 12:21:48
Soll also heißen, daß bei den offenen Triebwagen mit geschlossenen Türen zu fahren ist? Da sind wieder einmal die Oberwapplerjuristen am Werk gewesen.

Wobei man das auch anders interpretieren kann:

Das Öffnen der Außentüren ist veboten, bedeutet nicht, daß diese vorher geschlossen werden müssen. Das Verweilen auf ungesicherten Plattformen kann sich ebensogut nur auf Plattformen beziehen, auf denen kein Zugbegleiter vorhanden ist.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: 95B am 09. August 2012, 12:27:19
Und bei Nostalgiefahrten heißt es künftig immer "Türen zu", denn in Abs. 6 steht: Solange sich ein Schienenfahrzeug in Bewegung befindet, ist das Öffnen der Außentüren des Schienenfahrzeuges, das Betreten der Trittbretter und das Verweilen auf ungesicherten offenen Plattformen sowie das Ein- und Aussteigen verboten.
Unter "offener Plattform" verstehe ich eine unverglaste Konstruktion, maximal lasse ich mir noch den d2 mit seinen Steckgittern in diese Kategorie schieben. (Bei dem sind sowieso immer beide Plattformen personalbesetzt.) Aber alle anderen Betriebsfahrzeuge von VEF und WTM haben geschlossene Plattformen. Die Bauart der Plattform sagt ja nichts über den Öffnungszustand der Außentüren aus.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: 13er am 09. August 2012, 12:32:08
Gilt schaffnerbesetzt als "gesichert" im Sinne der Vorschriften? Dann wird das keine Einschränkungen oder Probleme für die Betriebsgemeinschaft nach sich ziehen. Es wurde selbstverständlich auch bisher schon stets rigoros darauf geachtet, dass außerhalb von Haltestellen niemand ein- oder aussteigt.

Die Probleme sehe ich auch eher wegen des Aussteigens außerhalb von Haltestellen im Linienbetrieb. Da muss es doch Ausnahmeregelungen geben, die du nicht mit zitiert hast? Sonst darf man ja auch keine U-Bahn mehr evakuieren (da werden sich die Störungsmanager bei uns freuen, dann dürfen's jedes Mal die Diesellok holen und müssen nicht selbst zum Vorfall eilen :D ).
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: HLS am 09. August 2012, 12:37:06
Ab 01.09.2012 werden die Eisenbahnschutzvorschriften gelten. Interessant ist § 6 Abs. 5: Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen. Das wird bei strenger Auslegung dieser Vorschrift im Störungsfall noch für einige Diskussionen sorgen.

Also bedeutet  wenn ich das jetzt richtig verstehe, darf man dann keine FG mehr rauslassen, sprich man muß sie gegen ihren Willen Festhalten, was ja Freiheitsentzug bedeutet.
Was ist wenn z.B ein Oberleitungsgebrechen ist?, oder der Zug schadhaft ist (eventuell brennt)?
Also ich Frag mich manchmal ernsthaft ob bei manchen das Hirn im Arsch ist.   :down:
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: schaffnerlos am 09. August 2012, 12:40:44
Gesamttext (http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_219/BGBLA_2012_II_219.html)

Nana, so heiß wird nichts gegessen, denn in Absatz 9 heißt es: Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann. Es muss allerdings ein EAO verfügbar sein.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: 13er am 09. August 2012, 13:00:55
Nana, so heiß wird nichts gegessen, denn in Absatz 9 heißt es: Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann. Es muss allerdings ein EAO verfügbar sein.
Dann dürfen bei Falschparkern die Fahrgäste halt erst dann aussteigen, wenn ein EAO eingetroffen ist :)
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Linie 41 am 09. August 2012, 13:19:55
Dann dürfen bei Falschparkern die Fahrgäste halt erst dann aussteigen, wenn ein EAO eingetroffen ist :)
Dann mußt als Fahrgast halt selber Hand anlegen. ;D
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: 95B am 09. August 2012, 13:21:46
Dann mußt als Fahrgast halt selber Hand anlegen. ;D
Oder der Fahrer weist die Fahrgäste vor dem Einschalten der Türfreigabe darauf hin, dass das Aussteigen verboten sei... 8)
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: N1 am 09. August 2012, 13:27:12
Da sind wieder einmal die Oberwapplerjuristen am Werk gewesen.
Gibt es in Deutschland etwa neue Vorschriften, die es - mit geringfügigen Änderungen, dass es nicht so auffällt - abzuschreiben galt?
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: HLS am 09. August 2012, 13:27:36
Wie sieht es diesbezüglich bei Fahrten auf Bahnhofgrund aus? Da muß ja mit offener Tür gefahren werden.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Linie 41 am 09. August 2012, 13:44:54
Oder der Fahrer weist die Fahrgäste vor dem Einschalten der Türfreigabe darauf hin, dass das Aussteigen verboten sei... 8)
Puh... da bewegt er sich wahrscheinlich auf dünnem Eis, das würde ich an Stelle des Fahrers nicht riskieren. Andererseits würde mich interessieren inwieweit eine solche Situation eine Freiheitsberaubung darstellt – bei der U-Bahn kann man da eher mit Sicherheit argumentieren, aber Tramfahrgäste bei 40 Grad im Waggon schwitzen zu lassen, wenn beim Aussteigen rechts bspw. nur parkende Autos sind...
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: HLS am 09. August 2012, 13:54:14
Ist es denn zwingend erforderlich das ein EAO anwesend ist oder ist dem genüge getan, wenn man mittels Funk die Erlaubnis erteilt bekommt?
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: 13er am 09. August 2012, 14:21:21
Ist es denn zwingend erforderlich das ein EAO anwesend ist oder ist dem genüge getan, wenn man mittels Funk die Erlaubnis erteilt bekommt?
Zitat: "[EAO,] die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann". Gilt als überzeugend genug, dass der Fahrer ihnen gesagt hat, dass eh nix passieren kann? Oder muss das EAO persönlich anwesend sein? Ich tendiere im sonstigen rechtlichen Kontext gesehen zu letzterem.

Aber wir sollten uns nix vormachen: Gesetz/Theorie ist das eine und die Praxis das andere ;)
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: hema am 09. August 2012, 14:31:57
Und erst wenn dereinst alles dreifach überreguliert ist, können sich die gestressten und viel zu wenigen Beamte endlich ihren eigentlichen Aufgaben widmen, die sie sicher noch rechtzeitig erfinden werden!  8)



Österreich im Taumel zwischen Nachtwächterstaat und Bananenrepublik.  ::)
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: schaffnerlos am 09. August 2012, 14:40:03
Ich persönlich würde schon behaupten, dass das EAO nicht vor Ort sein muss und sich zum Beispiel auf den Fahrer berufen kann. Allerdings muss das EAO den Kopf hinhalten, wenn doch etwas passieren sollte. Und das sollte sich der/die Betreffende gut überlegen. Und genau darum geht es im Endeffekt: Die persönliche Haftung von Entscheidungsträgern war früher nicht so ein großes Problem, aber heute steht ein solcher oft mit einem Fuß im Kriminal, egal wie er sich entscheidet. Denn schließlich muss unter allen Umständen ein Schuldiger gefunden werden und jeder wird danach trachten, dieser nicht zu sein.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Tatra83 am 09. August 2012, 20:40:41
Das geht zwar weg von der Bim, aber die neue Eisenbahnkreuzungs-VO sorgt dafür, dass über den verblienen Regionalbahnen in NÖ noch dunklere Wolken aufziehen...

http://www.kommunalverlag.at/files/seiten_20_21_bahn__berg__nge.pdf (http://www.kommunalverlag.at/files/seiten_20_21_bahn__berg__nge.pdf)
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Linie 41 am 09. August 2012, 23:23:32
Ja, die Lichtzeichen- und Schrankenmafia dürfte momentan so gut wie die Lärmschutzwandmafia lobbyieren.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Conducteur am 11. August 2012, 23:48:27
Wenn man diese Sicherheitsansprüche auf den Straßenverkehr übertrüge, müßte man den Straßenverkehr mit sofortiger Wirkung komplett  verbieten.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: haidi am 12. August 2012, 00:03:48
Zumindest müsste man Schranken auf allen Kreuzungen aufstellen.

Hannes
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Conducteur am 12. August 2012, 01:27:45
Zumindest müsste man Schranken auf allen Kreuzungen aufstellen.

Hannes
Bingo  :up:

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.

Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: haidi am 12. August 2012, 10:29:20
Zumindest müsste man Schranken auf allen Kreuzungen aufstellen.

Hannes
Bingo  :up:

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.
Das vertrete ich wegen des Toten Winkels und des Zurückschiebens ernsthaft.

Zitat
Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
Lichtanlage ist eh zu wenig und die Ausfahrt aus einem Feldweg extrem gefährlich, also gehört dort eh eine hin.

Wenn die Ederer das liest, kommt das zumindest eh in Wien.

Hannes
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: hema am 12. August 2012, 12:22:21

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.
Das vertrete ich wegen des Toten Winkels und des Zurückschiebens ernsthaft.

Es ist eh jedes Fahrzeug mit 1,4 Personen besetzt. Und zum bloßen Aufpassen sollte der "40 Prozent-Beifahrer" wohl reichen!  8)  :P
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: haidi am 12. August 2012, 14:01:58

Und jedes Fahrzeug müßte wegen mangelnder Totmanneinrichtung mit zwei Lenkern besetzt sein.
Das vertrete ich wegen des Toten Winkels und des Zurückschiebens ernsthaft.

Es ist eh jedes Fahrzeug mit 1,4 Personen besetzt. Und zum bloßen Aufpassen sollte der "40 Prozent-Beifahrer" wohl reichen!  8)  :P
Uups - ich habe das für LKW  gemeint, bei PKW sollte die Übersicht technisch reichen, gestig oft leider nicht.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: moszkva tér am 13. August 2012, 08:15:20
Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: Conducteur am 13. August 2012, 08:37:40
Pst! Sag das aber nicht zu laut, denn jetzt schon steht ja bei fast jeder Einmündung eines Feldweges eine Verkehrslichtsignalanlage.
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:
Dieses ganze Förderunwesen gehört abgestellt.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: 95B am 13. August 2012, 09:15:01
Dieses ganze Förderunwesen gehört abgestellt.
Das Förderwesen ist an sich nichts Blödes, verfolgt es doch ein gewisses Umverteilungs- bzw. Nivellierungsziel. Das Negative daran ist, dass mit dem Förderwesen durch Korruption, Lobbying (was ja eigentlich auch nichts anderes als Korruption ist) und merkwürdige Auslegung der Regeln viel Schindluder getrieben wird und die Förderbedingungen teilweise lückenhaft oder unklar formuliert sind, sodass teilweise Schwachsinn als förderungswürdig anerkannt werden muss.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: moszkva tér am 13. August 2012, 09:28:45
Dieses ganze Förderunwesen gehört abgestellt.
Das Förderwesen ist an sich nichts Blödes, verfolgt es doch ein gewisses Umverteilungs- bzw. Nivellierungsziel. Das Negative daran ist, dass mit dem Förderwesen durch Korruption, Lobbying (was ja eigentlich auch nichts anderes als Korruption ist) und merkwürdige Auslegung der Regeln viel Schindluder getrieben wird und die Förderbedingungen teilweise lückenhaft oder unklar formuliert sind, sodass teilweise Schwachsinn als förderungswürdig anerkannt werden muss.
Auf diversen Uni-Exkursionen in den ländlichen Raum hat man uns erklärt, dass die Fördertöpfe nicht einmal annähernd ausgeschöpft werden, und das hätte folgende Gründe:
- Unkenntnis der Bevölkerung bzw. der Gewerbetreibenden, dass es für bestimmte Projekte Fördermittel gibt, d.h. viele förderungswürdige Projekte wurden entweder ohne Förderung umgesetzt oder aus Mangel an Budget dann doch gekübelt.
- Unkenntnis, wie man an diese Fördermittel herankommt
- Passivität. Gefördert werden nur Projekte, aber niemand hat sich die Mühe gemacht, förderungswürdige Projekterln auf die Beine zu stellen. Außerdem wurde ja nicht 100 % gefördert, sondern nur 30-50 %, und "den Rest soll i söba zoin? Na, de EU is aah sowos von schnoddrig..."

Also sind halt die Gemeinden eingesprungen und haben diverse Dorf"verschönerungs"programme gestartet. Man vergleiche z.B. die Burgenländischen mit den NÖ-Dörfern im Grenzgebiet...
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: coolharry am 13. August 2012, 09:47:28
Also sind halt die Gemeinden eingesprungen und haben diverse Dorf"verschönerungs"programme gestartet. Man vergleiche z.B. die Burgenländischen mit den NÖ-Dörfern im Grenzgebiet...

Das nördliche Burgenland war schon immer für den Fremdenverkehr interessant. Somit waren auch immer höhere Einnahmen da als z.B. in Bernhardtstal. Deswegen konnte man auch die Töpfe besser ausnutzen, weil wenn man keine 500.000 € (damals halt noch Schilling) Eigenkapital hatte konnte man auch nicht 500.000 € Förderung lukrieren. Und woher sollten sehr kleine Gemeinden das Geld nehmen? Gut hattens die Gemeinden mit ein paar Fremdenzimmern oder anderen Attraktionen. Aber die reinen Schlaforte waren halt mehr oder weniger dem Verfall preisgegeben.
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: haidi am 13. August 2012, 10:55:56
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

Bist dir sicher, dass es nur um die Ausnutzung der Fördermittel (falls es dafür überhaupt welche gegeben hat) gegangen ist? Die Feldwege zumindest eine Strecke vor der Einmündung zu asphaltieren vermindert die Verschmutzung der Fahrbahn auf der Straße, die Aufstellung von Verkehrszeichen im Sinne des §19 StVO wird dann deshalb sinnvoll sein, weil die einmündende Verkehrsfläche nicht mehr eindeutig als Feldweg erkennbar ist.

Hannes
Titel: Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
Beitrag von: moszkva tér am 13. August 2012, 11:11:13
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

Bist dir sicher, dass es nur um die Ausnutzung der Fördermittel (falls es dafür überhaupt welche gegeben hat) gegangen ist?
Deswegen habe ich ja von meinem Verdacht geschrieben  ;)

Zitat
Die Feldwege zumindest eine Strecke vor der Einmündung zu asphaltieren vermindert die Verschmutzung der Fahrbahn auf der Straße, die Aufstellung von Verkehrszeichen im Sinne des §19 StVO wird dann deshalb sinnvoll sein, weil die einmündende Verkehrsfläche nicht mehr eindeutig als Feldweg erkennbar ist.
Sie wurden ja auf der ganzen Länge asphaltiert, nicht nur die letzten 30 m oder so. Dazu noch ein "Fahrverbot ausgen. landw. Fahrzeuge" aufgehängt, usw. So mancher Feldweg ist besser beisammen als die Landesstraße und ist doch nur eine private Erschließungsstraße für des Bauers Feld.