Autor Thema: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123  (Gelesen 8031 mal)

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U4

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #15 am: 25. Dezember 2021, 13:21:29 »
All das sind Vermutungen und Annahmen ... 8)
Man wird sicherlich in einiger Zeit was darüber lesen :)
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

Alex

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #16 am: 25. Dezember 2021, 16:42:16 »
All das sind Vermutungen und Annahmen ... 8)
Man wird sicherlich in einiger Zeit was darüber lesen :)
Natürlich, das hier ist ja auch ein Diskussionsforum und kein Gericht  :)

4498

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #17 am: 25. Dezember 2021, 19:18:19 »
Noch etwas, was nicht zur Theorie des vorangefahrenen 71ers passt - dieser hätte die Weiche geradeaus passiert und die Weiche hätte sich sofort danach elektrisch umstellen müssen, dass der TU so unmittelbar danach in die Ablenkung fährt. Das passt aber dann nicht zur abgeschalteten Weiche, die nur händisch zu stellen ist.
Formal hätte wahrscheinlich schon der eventuell dagewesene stadteinwärtsfahrende 71er warten müssen. Die Praxis, dass der weichenbefahrende Zug entgegen der Vorschrift zuerst fährt, macht die ganze Konfliktweichenregel obsolet, da der versehentlich über die Weiche linksabbiegende Zugteil ziemlich sicher den auch in ausreichendem Abstand vor der Kreuzung wartenden Zug trifft.

"Vorrangverzicht" vor der Konfliktweiche, also Warten vor der Gleiskreuzung, ist zwar vom Betriebsablauf flüssiger, aber sehr unfallträchtig.

Klingelfee

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #18 am: 25. Dezember 2021, 20:22:47 »
Noch etwas, was nicht zur Theorie des vorangefahrenen 71ers passt - dieser hätte die Weiche geradeaus passiert und die Weiche hätte sich sofort danach elektrisch umstellen müssen, dass der TU so unmittelbar danach in die Ablenkung fährt. Das passt aber dann nicht zur abgeschalteten Weiche, die nur händisch zu stellen ist.
Formal hätte wahrscheinlich schon der eventuell dagewesene stadteinwärtsfahrende 71er warten müssen. Die Praxis, dass der weichenbefahrende Zug entgegen der Vorschrift zuerst fährt, macht die ganze Konfliktweichenregel obsolet, da der versehentlich über die Weiche linksabbiegende Zugteil ziemlich sicher den auch in ausreichendem Abstand vor der Kreuzung wartenden Zug trifft.

"Vorrangverzicht" vor der Konfliktweiche, also Warten vor der Gleiskreuzung, ist zwar vom Betriebsablauf flüssiger, aber sehr unfallträchtig.

Es macht die Konfliktweichenregel nicht obsolet. Aber alleine von der Lage ist, der stadteinwärtsfahrende Zug  schon lange über der Weiche, wenn der Stadtauswärtsfahrende Zug womöglich den Beginn der Freiphase verschläft und mit einer Verzögerung von 2-3 Sekunden erst anfährt.

Und die Konfliktweichenregel ist auch die letzte der Vorrangregel bei Weichen. Vorher gibt es noch 3 andere Regel, die zu beachten sind.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

4498

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #19 am: 25. Dezember 2021, 20:50:48 »
"Vorrangverzicht" vor der Konfliktweiche, also Warten vor der Gleiskreuzung, ist zwar vom Betriebsablauf flüssiger, aber sehr unfallträchtig.

Es macht die Konfliktweichenregel nicht obsolet. Aber alleine von der Lage ist, der stadteinwärtsfahrende Zug  schon lange über der Weiche, wenn der Stadtauswärtsfahrende Zug womöglich den Beginn der Freiphase verschläft und mit einer Verzögerung von 2-3 Sekunden erst anfährt.
Selbst wenn der stadtauswärtsfahrende Zug, der vor der roten Ampel stehenbleibt, das Grünwerden verschläft und weiterhin stehenbleibt, kann es sein, dass in dieser Position die auf der Konfliktweiche abbiegenden Zugteile den stehenden stadtauswärts gerichteten Zug beschädigen.

Würde der stadtauswärts gerichtete Zug zuerst fahren, ist eine Kollision zu 100% ausgeschlossen.

Und die Konfliktweichenregel ist auch die letzte der Vorrangregel bei Weichen. Vorher gibt es noch 3 andere Regel, die zu beachten sind.
Da leihe ich Dir interessiert mein Ohr. Welche sind das? Bestimmungen nach StVO wie zum Beispiel Stopptafel für den Zug vor der Kreuzung?

hema

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #20 am: 26. Dezember 2021, 01:20:10 »
Die Stelle ist doch signalgeregelt, also muss einer, falls die Abbiegefahrt gewollt war, gegen ein gesperrtes Signal gefahren sein. Damit hätten wir ja schon den Übeltäter.

Wollten jedoch beide geradeaus fahren, wird der Fahrer des stadtwärts fahrenden Zuges die "Krot' schlucken" müssen, hätte er dann doch die Weichenstellung nicht beachtet und auch nicht die Konfliktweichenregel eingehalten, also das Begegnungsverbot auf der Weiche. Ich weiß nicht, wieso man hier so viel herumdeutelt.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

benkda01

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #21 am: 26. Dezember 2021, 02:36:07 »
Und die Konfliktweichenregel ist auch die letzte der Vorrangregel bei Weichen. Vorher gibt es noch 3 andere Regel, die zu beachten sind.
Da leihe ich Dir interessiert mein Ohr. Welche sind das? Bestimmungen nach StVO wie zum Beispiel Stopptafel für den Zug vor der Kreuzung?
1. Wer zuerst da bzw. näher ist,
2. rechts vor links,
3. fahrend vor stehend,
4. Konfliktweichenregel.

Die Konfliktweichenregel als Vorrangregel kommt also erst dann zur Anwendung, wenn beide Züge gleichzeitig an der Konfliktstelle eintreffen bzw. abgefertigt werden, die Rechtsregel nicht anwendbar ist und beide Züge fahren oder stehen. Das Begegnungsverbot bei Konfliktweichen besteht natürlich trotzdem immer (außer bei Flankenschutzweichen bei Erfüllung aller notwendigen Bedingungen).

denond

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #22 am: 26. Dezember 2021, 07:59:13 »
Und der Rest deines Postings ist sehr viel Vermutung…

...keine Vermutungen, sondern Fragen die sich für mich stellen würden. Und nichts anderes.

Alex

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #23 am: 26. Dezember 2021, 09:38:17 »
Noch ein Foto vom 313: 313-TU6123 — ImgBB

Die Stelle ist doch signalgeregelt, also muss einer, falls die Abbiegefahrt gewollt war, gegen ein gesperrtes Signal gefahren sein. Damit hätten wir ja schon den Übeltäter.

Wollten jedoch beide geradeaus fahren, wird der Fahrer des stadtwärts fahrenden Zuges die "Krot' schlucken" müssen, hätte er dann doch die Weichenstellung nicht beachtet und auch nicht die Konfliktweichenregel eingehalten, also das Begegnungsverbot auf der Weiche. Ich weiß nicht, wieso man hier so viel herumdeutelt.
Ich denke, es geht in der Diskussion weniger um die reine Verschuldensfrage, sondern vielmehr darum, ob der Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre.

Klingelfee

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #24 am: 26. Dezember 2021, 09:50:06 »
Noch ein Foto vom 313: 313-TU6123 — ImgBB

Die Stelle ist doch signalgeregelt, also muss einer, falls die Abbiegefahrt gewollt war, gegen ein gesperrtes Signal gefahren sein. Damit hätten wir ja schon den Übeltäter.

Wollten jedoch beide geradeaus fahren, wird der Fahrer des stadtwärts fahrenden Zuges die "Krot' schlucken" müssen, hätte er dann doch die Weichenstellung nicht beachtet und auch nicht die Konfliktweichenregel eingehalten, also das Begegnungsverbot auf der Weiche. Ich weiß nicht, wieso man hier so viel herumdeutelt.
Ich denke, es geht in der Diskussion weniger um die reine Verschuldensfrage, sondern vielmehr darum, ob der Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre.

Und da man nicht weiß, ob in den Unfall 2 oder 3 Züge indirekt in den Vorfall involviert  sind, werden wir das nicht wirklich beantworten können. (Der 3. Zug wäre nur indirekt beteiligt gewesen, weil er dem TU6123 die Sicht auf die Kreuzung genommen hat.)
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

U4

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #25 am: 26. Dezember 2021, 10:13:25 »
Noch ein Foto vom 313: 313-TU6123 — ImgBB

Die Stelle ist doch signalgeregelt, also muss einer, falls die Abbiegefahrt gewollt war, gegen ein gesperrtes Signal gefahren sein. Damit hätten wir ja schon den Übeltäter.

Wollten jedoch beide geradeaus fahren, wird der Fahrer des stadtwärts fahrenden Zuges die "Krot' schlucken" müssen, hätte er dann doch die Weichenstellung nicht beachtet und auch nicht die Konfliktweichenregel eingehalten, also das Begegnungsverbot auf der Weiche. Ich weiß nicht, wieso man hier so viel herumdeutelt.
Ich denke, es geht in der Diskussion weniger um die reine Verschuldensfrage, sondern vielmehr darum, ob der Zusammenstoß vermeidbar gewesen wäre.

Und da man nicht weiß, ob in den Unfall 2 oder 3 Züge indirekt in den Vorfall involviert  sind, werden wir das nicht wirklich beantworten können. (Der 3. Zug wäre nur indirekt beteiligt gewesen, weil er dem TU6123 die Sicht auf die Kreuzung genommen hat.)
:up: :up:
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haidi

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #26 am: 26. Dezember 2021, 10:56:01 »
Und da man nicht weiß, ob in den Unfall 2 oder 3 Züge indirekt in den Vorfall involviert  sind, werden wir das nicht wirklich beantworten können. (Der 3. Zug wäre nur indirekt beteiligt gewesen, weil er dem TU6123 die Sicht auf die Kreuzung genommen hat.)
Ich sehe da ein erweitertes Fahren auf Sicht. Die Konfliktweichenregelung geht davon aus, dass der Zug unbeabsichtigt den Fahrweg des Gegenzuges kreuzen kann und der Fahrer das unbedingt vermeiden muss.  Das interpretiere ich so, dass er dem Vorderzug nicht so nahe folgen darf, dass er einen eventuellen Gegenzug nicht erkennen kann. Der Fahrer eines geradeaus fahrenden Zuges hat sich so zu verhalten als würde er geradeaus fahren (Sicherheitsabstand) und als würde er links abbiegen.
Dann spielt noch der Vorrangverzicht eine Rolle: Diskussion darüber bitte hier unter Verkehrsrecht

Vergleichbare Situation:
Ich kann mich als Linksabbieger auf einer Kreuzung auch nicht darauf ausreden, dass mir der geradeaus fahrende LKW, dem ich unmittelbar nachgefahren bin, den Blick auf den Gegenverkehr unterbunden hat.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #27 am: 26. Dezember 2021, 11:19:16 »
Dann spielt noch der Vorrangverzicht eine Rolle: Diskussion darüber bitte hier unter Verkehrsrecht
An dieser Stelle liegt die Haltestelle aber ca. 150 m vor der Kreuzung.

haidi

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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #28 am: 26. Dezember 2021, 11:26:04 »
Dann spielt noch der Vorrangverzicht eine Rolle: Diskussion darüber bitte hier unter Verkehrsrecht
An dieser Stelle liegt die Haltestelle aber ca. 150 m vor der Kreuzung.
Uuups - ich hab den Vorfall falsch verortet.
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Re: 23.12.2021: Eigenkollision St. Marx 313 vs. 6123
« Antwort #29 am: 26. Dezember 2021, 16:34:04 »
Und der Rest deines Postings ist sehr viel Vermutung…

...keine Vermutungen, sondern Fragen die sich für mich stellen würden. Und nichts anderes.
Schön dass du deine zuvor geäußerten Vermutungen zu Fakten nicht richtigstellen willst…