Autor Thema: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012  (Gelesen 11391 mal)

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moszkva tér

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Re: Eisenbahnschutzvorschriften ab 01.09.2012
« Antwort #30 am: 13. August 2012, 11:11:13 »
VLSA natürlich nicht. Aber seit 1995 wurden tatsächlich unzählige Feldwege asphaltiert und die Einmündungen ins Landesstraßennetz mit Stoptafeln abgesichert. Mein Verdacht: Man wusste nicht, wie man sonst die EU-Fördergelder für den strukturschwachen ländlichen Raum (Ziel 5b) abschöpfen sollte.  ::) :down:

Bist dir sicher, dass es nur um die Ausnutzung der Fördermittel (falls es dafür überhaupt welche gegeben hat) gegangen ist?
Deswegen habe ich ja von meinem Verdacht geschrieben  ;)

Zitat
Die Feldwege zumindest eine Strecke vor der Einmündung zu asphaltieren vermindert die Verschmutzung der Fahrbahn auf der Straße, die Aufstellung von Verkehrszeichen im Sinne des §19 StVO wird dann deshalb sinnvoll sein, weil die einmündende Verkehrsfläche nicht mehr eindeutig als Feldweg erkennbar ist.
Sie wurden ja auf der ganzen Länge asphaltiert, nicht nur die letzten 30 m oder so. Dazu noch ein "Fahrverbot ausgen. landw. Fahrzeuge" aufgehängt, usw. So mancher Feldweg ist besser beisammen als die Landesstraße und ist doch nur eine private Erschließungsstraße für des Bauers Feld.