Autor Thema: Arbeitsfahrzeuge  (Gelesen 107038 mal)

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95B

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #240 am: 15. April 2020, 10:19:45 »
Ich weis es jetzt auch nicht, ob das Fahrezug eine Straßenzulassung hat. Aber was spricht dagegen, wenn dieses Fahrzeug dann, eine Mobile Lichterleiste mit Blinker und Bremslichter montiert.

Dagegen spricht, dass man vom Fahrerstand aus nicht auf Sicht im Straßenverkehr fahren kann.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #241 am: 15. April 2020, 10:23:26 »
Der mittige Stromabnehmer verhindert wahrscheinlich auch die Fahrt im Straßenbahnbereich, wenn keine Z6923-Sehnen montiert sind.

schaffnerlos

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #242 am: 15. April 2020, 10:45:39 »
Würde es nicht schon am Lichtraum scheitern? Besonders in den Kurven. Ist ja keine Gelenklok.

coolharry

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #243 am: 15. April 2020, 10:50:29 »
Ich weis es jetzt auch nicht, ob das Fahrezug eine Straßenzulassung hat. Aber was spricht dagegen, wenn dieses Fahrzeug dann, eine Mobile Lichterleiste mit Blinker und Bremslichter montiert.

Dagegen spricht, dass man vom Fahrerstand aus nicht auf Sicht im Straßenverkehr fahren kann.

Auf Sicht kannst schon fahren. Warum auch nicht. Solang die Scheiben nicht zugemalt sind. Die Fußgängersicherheit wird aber eher unterirdisch sein weil er nicht sehen wird was sich unmittelbar vor der Lok befindet.
Für einen Notbetrieb im Straßenverkehr wirst irgendwie eine Genehmigung bekommen können (falls man das brauchen sollte), aber für einen Dauerbetrieb eher nicht.
Als Frachtlok für einen eh nie kommenden Güterverkehr auf Straßenbahngleisen braucht man aber sicher andere Geräte. Und nein die "tausend" Jahre alten Fahrzeuge die die WL derzeit haben meine ich da nicht (https://www.strassenbahnjournal.at/?/sjneu/showfoto.php?serie=250&ind=1&relocate). Die sind sowas von von vorvorvorgestern.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

T1

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #244 am: 15. April 2020, 11:41:19 »
Darf dieses Fahrzeug eigentlich auf der Straße fahren?

Vielleicht geschleppt, aber sicher nicht aus eigener Kraft.

Ich erlaube mir, das zu präzisieren: Der Lok fehlen die StVO typischen Signalisierungseinrichtungen wie Blinker und Bremsleuchten, von daher wäre ein Betrieb im Straßenverkehr nicht zulässig!
Wenn man schon präzisiert, sollte man es richtig tun. Die StVO (Straßenverordnung) regelt nichts bezüglich Straßenbahnen, die entsprechenden Passagen, die du meinst, sind in der StrabVO (Straßenbahnverordnung) zu finden.

95B

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #245 am: 15. April 2020, 12:54:53 »

Auf Sicht kannst schon fahren. Warum auch nicht.

Weil das bloße Vorhandensein von Fenstern nichts darüber aussagt, ob man auch ausreichend sieht. Das kann bei einer meterlangen Schnauze einfach nicht der Fall sein. Es müsste also stets jemand zur Sicherung der Fahrt vorgehen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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E1-c3

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #246 am: 15. April 2020, 12:59:36 »
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! :up:

Der mittige Stromabnehmer verhindert wahrscheinlich auch die Fahrt im Straßenbahnbereich, wenn keine Z6923-Sehnen montiert sind.

Was meinst du damit genau?

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #247 am: 15. April 2020, 13:07:37 »
Darf dieses Fahrzeug eigentlich auf der Straße fahren?

Vielleicht geschleppt, aber sicher nicht aus eigener Kraft.

Ich erlaube mir, das zu präzisieren: Der Lok fehlen die StVO typischen Signalisierungseinrichtungen wie Blinker und Bremsleuchten, von daher wäre ein Betrieb im Straßenverkehr nicht zulässig!

Aus genau diesem Grund haben die T(1) eine straßenverkehrstaugliche Einrichtung (die während dem Betrieb auf der U6 deaktiviert ist), damit sie aus eigener Kraft in die HW fahren können.

Ich weis es jetzt auch nicht, ob das Fahrezug eine Straßenzulassung hat. Aber was spricht dagegen, wenn dieses Fahrzeug dann, eine Mobile Lichterleiste mit Blinker und Bremslichter montiert.
Ich würde vermuten Spurkränze und Drehgestelle!

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #248 am: 15. April 2020, 13:45:44 »
Danke erstmal für die zahlreichen Antworten! :up:

Der mittige Stromabnehmer verhindert wahrscheinlich auch die Fahrt im Straßenbahnbereich, wenn keine Z6923-Sehnen montiert sind.

Was meinst du damit genau?
Wenn der Stromabnehmer nicht nahe bei den Achsen oder Drehzapfen ist, folgt er in der Kurve nicht der über dem Gleis angebrachten Oberleitung, sondern weicht nach innen aus und verlässt so die Oberleitung.

Linie 58

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #249 am: 15. April 2020, 14:10:04 »

Auf Sicht kannst schon fahren. Warum auch nicht.

Weil das bloße Vorhandensein von Fenstern nichts darüber aussagt, ob man auch ausreichend sieht. Das kann bei einer meterlangen Schnauze einfach nicht der Fall sein. Es müsste also stets jemand zur Sicherung der Fahrt vorgehen.

Inwiefern unterscheidet sich Fahren auf Sicht bei der Straßenbahn von Fahren auf Sicht bei der Eisenbahn? Dort ist es ja auch "möglich".

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #250 am: 15. April 2020, 14:28:24 »
Inwiefern unterscheidet sich Fahren auf Sicht bei der Straßenbahn von Fahren auf Sicht bei der Eisenbahn? Dort ist es ja auch "möglich".
Ich nehme mal an, dass man bei der Eisenbahn trotz Fahren auf Sicht, wenn etwa eine Lok an einen Wagensatz gekuppelt wird, nicht unbedingt mit spielenden Kindern oder normalen Fußgängern am Gleis rechnen muss. Ebenso nicht mit einem Fußgänger, der, weil die 52er eh steht, vor der Lok rübergeht.

Ist ja auch das gleiche wie auf der Autobahn. Dort wird immer auf Sicht gefahren, aber man muss halt nicht mit allem rechnen. Eben zum Beispiel nicht mit spielenden Kindern, wohl aber mit verlorenem Ladegut.

Ferry

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #251 am: 15. April 2020, 15:18:40 »
In ganz Wien gibt es keine Rössnerstraße.

Wahrscheinlich meint er die Abstellanlage Rößlergasse. Obwohl ich mich nicht erinnern kann , den 6923 dort je gesehen zu haben.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

sg2001

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #252 am: 15. April 2020, 15:53:06 »
Beim genaueren Bildstudium ist mir gerade übrigens aufgefallen, dass der 6923 am hinteren Ende auf die Scharfenbergkupplung einen Adapter für E/c angekuppelt hat - den wird er jetzt aber nicht mehr wirklich brauchen, da es keine E6/c6 mehr gibt und die Verwendung mit E1/c4 obsolet ist wenn er nicht im Straßenverkehr unterwegs sein darf.

Klingelfee

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #253 am: 15. April 2020, 16:03:38 »
Beim genaueren Bildstudium ist mir gerade übrigens aufgefallen, dass der 6923 am hinteren Ende auf die Scharfenbergkupplung einen Adapter für E/c angekuppelt hat - den wird er jetzt aber nicht mehr wirklich brauchen, da es keine E6/c6 mehr gibt und die Verwendung mit E1/c4 obsolet ist wenn er nicht im Straßenverkehr unterwegs sein darf.

Aber es gibt Hilfsbeiwagen, die eine Straßenbahn kupplung haben. Daher braucht man noch immer diese Kupplung.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Arbeitsfahrzeuge
« Antwort #254 am: 15. April 2020, 18:49:48 »
In ganz Wien gibt es keine Rössnerstraße.

Wahrscheinlich meint er die Abstellanlage Rößlergasse. Obwohl ich mich nicht erinnern kann , den 6923 dort je gesehen zu haben.
Doch ich sah ihn dort schon und habe auch Bilder davon!