Autor Thema: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug  (Gelesen 5654 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.


hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16392
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #1 am: 29. Juni 2017, 21:33:25 »
Gut, dass der so schnell gefahren ist, sonst wäre er sicher zu spät am Einsatzort gewesen!  ::)

Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen!  >:(
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

13er

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 27735
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #2 am: 29. Juni 2017, 21:57:52 »
Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36120
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #3 am: 29. Juni 2017, 22:08:00 »
Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen!  >:(

Vorbehaltlose Zustimmung! Auch der Lenker eines Einsatzfahrzeugs hat auf Sicht und mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.

Aber die Partei wirds schon richten... :-X
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

t12700

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8685
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #4 am: 29. Juni 2017, 22:13:52 »
Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen!  >:(

Vorbehaltlose Zustimmung! Auch der Lenker eines Einsatzfahrzeugs hat auf Sicht und mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.

Aber die Partei wirds schon richten... :-X
Und in solchen Situationen auch das Fingetonhorn benutzen! Ich erlebe es viel zu oft dass ob einer Gefahrensituation (aus Bequemlichkeit oder was auch immer) diese stumm passiert werden, was nicht selten für heikle Situationen sorgt.

Ob es diesen Zwischenfall verhindert hätte, falls es nicht sowieso verwendet wurde, steht auf einem eigenen Blatt.

LG t12700

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14507
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #5 am: 29. Juni 2017, 23:49:35 »
Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.
Zitat
StVO
§ 26. Einsatzfahrzeuge.
(2) Außer in den in Abs. 3 angeführten Fällen ist der Lenker eines Einsatzfahrzeuges bei seiner Fahrt an Verkehrsverbote oder an Verkehrsbeschränkungen nicht gebunden. Er darf jedoch hiebei nicht Personen gefährden oder Sachen beschädigen.
Naja, so einfach wird er nicht davon kommen - man beachte den 2. Satz. Da wird der Richter wohl fragen, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre und wie schnell er an der Haltestelle vorbei gefahren ist.


Zeigt aber einmal wieder, dass beim Radfahren keine Stöpsel ins Ohr gehören

Sind für Radfahrer verboten. Komischerweise nicht für Autofahrer. Und die heutigen Autos sind schon so schallgedämmt kontruiert, dass die Insassen kaum was von außen hören. DAnn noch eine Anlage mit 4 x hundert Watt oder mehr. Dabei gefährdet ein Autofahrer wesentlich mehr als ein Radfahrer, der sich im Prinzip nur selbst gefährdet

und dass die Polizei schärfer gegen Radler vorgehen sollte, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten.
Stammtischparole. Autofahrer begehen mehr Übertretungen pro gefahrene Strecke als Radfahrer. Die Polizei sollte gegen alle Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Regeln halten, schärfer vorgehen, vor allem gegen Autofahrer, weil deren Gefährdungspotential am höchsten ist.

Gegen Radfahrer wird oft mit übermäßiger Härte vorgegangen. Da wird nach einem Verkehrsverstoß jeder Schaß am Fahrrad beanstandet, da kommen dann etliche Delikte zusammen und die Strafe bewegt sich dann bei einigen bis vielen hundert Euro. Das steht in keinster Weise in irgend einer Relation mit der Sache und ist nur ein Zeichen, dass die Polizisten auch schon so stammtischinfiziert sind wie du. Als Autofahrer muss man sich schon verdammt anstrengen, um Strafen auszufassen, die man da gerne Radlern anhängt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14578
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #6 am: 30. Juni 2017, 06:27:46 »
Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen!  >:(

Vorbehaltlose Zustimmung! Auch der Lenker eines Einsatzfahrzeugs hat auf Sicht und mit den Verhältnissen angepasster Geschwindigkeit zu fahren.

Aber die Partei wirds schon richten... :-X

Könnt ihr bitte sachlich bleiben und eure völlig überflüssigen Kommentare für euch behalten. Auch wenn der Kollege nicht gerade euer Freund ist und auch höchstwahrscheinlich nie wird. Bleibt bitte objektiv.

@hema: Und woher willst du wissen, wie der Funkwagen durch die Haltestelle durchgefahren ist? Warst du dabei? Ich wäre an deiner Stelle mit deiner aussage etwas vorsichtig. Denn nur weil ich ihn eventuell einmal wo fahren gesehen habe, kannst du nicht darauf schließen, wie er im gegenständlichen Vorfall durch die Haltestelle durchgefahren ist.

@95b: Zu die Partei wirds schon richten. - Du vergisst, dass dieser Vorfall von der Polizei aufgenommen wurde und dem Gericht weiter gegeben wird. Und da es in der Haltestelle passiert ist, wird es sicher auch den einen oder anderen Fahrgast geben, der dem Mädchen oder auch der Funkstreifenbesatzung als Zeuge gehen wird. Da hilft dir keine Partei mehr, da hilft dir nur mehr ein guter Anwalt, der von deiner eigenen Rechtsschutzversicherung bezahlt wird.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3706
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #7 am: 30. Juni 2017, 07:24:17 »
Gut, dass der so schnell gefahren ist, sonst wäre er sicher zu spät am Einsatzort gewesen!  ::) Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen!  >:(

Du hast leider völlig Recht, zumal die WL-Einsatzfahrzeuge kaum zu Einsätzen fahren, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden... Außer vielleicht die Rüstwagen, die Spezialwerkzeuge mitführen, um eingeklemmte Personen unter einem Fahrzeug zu retten.

Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.

Die Schuld liegt zu 100% beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges, das zeigen wiederkehrende Gerichtsurteile (vor allem der Wiener Gerichte) zu Unfällen bei Einsatzfahrten. Ein Knochenbruch ist zudem eine schwere Verletzung.
Derartige Fahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenschreiber ausgerüstet sein. Und die Auswertung wird zeigen, ob der Fahrer gebremst hat, das Martinshorn verwendet hat und usw. usf.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14578
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #8 am: 30. Juni 2017, 07:51:03 »
Gut, dass der so schnell gefahren ist, sonst wäre er sicher zu spät am Einsatzort gewesen!  ::) Wer so rücksichts- und geistlos durch eine Haltestelle und zwischen den Leuten durch rast sollte nie wieder hinter ein Lenkrad dürfen!  >:(

Du hast leider völlig Recht, zumal die WL-Einsatzfahrzeuge kaum zu Einsätzen fahren, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden... Außer vielleicht die Rüstwagen, die Spezialwerkzeuge mitführen, um eingeklemmte Personen unter einem Fahrzeug zu retten.

Wenn der am Bild zu sehende Mitarbeiter gefahren ist, dann denke ich mir meinen Teil dazu... auch wenn die Schuld natürlich trotz allem bei dem Mädchen liegt.

Die Schuld liegt zu 100% beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges, das zeigen wiederkehrende Gerichtsurteile (vor allem der Wiener Gerichte) zu Unfällen bei Einsatzfahrten. Ein Knochenbruch ist zudem eine schwere Verletzung.
Derartige Fahrzeuge müssen mit einem Unfalldatenschreiber ausgerüstet sein. Und die Auswertung wird zeigen, ob der Fahrer gebremst hat, das Martinshorn verwendet hat und usw. usf.

Das mit dem Unfallfahrtenschreiber, da gebe ich dir Recht. Nur sollte das für ALLE Einsatzfahrzeuge gelten. Denn die schlimmsten sind mMn die privaten Rettungsdienste (Grüne Kreuz und Co). Nur mit dem anderen wäre ich etwas vorsichtig. Es gibt zwar Urteile, wo Einsatzfahrer verurteilt wurden. Nur deshalb gleich eine Pauschalverurteilung abzugeben, dass ist mMn eine Anmaßung. Schließlich gibt in Österreich immer noch die Unschuldsvermutung. Sonst müsste man den ganzen Verkehr, inklusive dem ÖV, einstellen und alle dürften nur mehr zu Fuß gehen. Und selbst dann kannst du Zusammenstöße unter Fußgänger nicht verhindern.

Das viel größere Problem ist mMn nämlich, dass sich viel zu viele Personen, wenn sie sich im öffentlichen Raum unterwegs sind, sich viel zu unaufmerksam bewegen. Da will ich mich nicht ausnehmen. Auch ich lese ab und zu während des Gehen Nachrichten am Handy und achte daher zu wenig auf die Umgebung.

Nachtrag: Würdest du auch von 100% Schuld für den Lenker sprechen, wenn der Unfall mit einer Straßenbahn passiert wäre?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Geamatic

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1188
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #9 am: 30. Juni 2017, 08:40:25 »
Du hast leider völlig Recht, zumal die WL-Einsatzfahrzeuge kaum zu Einsätzen fahren, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden... Außer vielleicht die Rüstwagen, die Spezialwerkzeuge mitführen, um eingeklemmte Personen unter einem Fahrzeug zu retten.

Um eingeklemmte Personen zu retten hat die Feuerwehr immer alles selbst dabei. Die werden dahingehend  auch geschult durch wiederholende Übungen an der Bim. Der Rüstwagen fährt nie aus um Personen zu retten sondern ist nur für das Fahrzeug zuständig nachdem eine z.B. eingeklemmte Person gerettet wurde.

Tatra83

  • Obermeister
  • *
  • Beiträge: 3706
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #10 am: 30. Juni 2017, 08:49:08 »
Der Unfalldatenschreiber ist verpflichtend in allen Einsatzfahrzeugen verbaut, entweder als elektronische Ausführung oder mit Papierscheibe. Ich habe meine Aussage zur Schuld nicht auf den WL-Mitarbeiter bezogen, sondern ganz allgemein auf Einsatzfahrer und den gerichtlichen Ausgang. Es ist ja nicht klar, ob der WL-Mitarbeiter auf den Fotos überhaupt gefahren ist oder später dazu kam...

Das Gericht wird im Strafprozess zu prüfen haben, ob es eine wasserdichte rechtliche Grundlage für dieses Einsatzfahrzeug gibt, wer den Auftrag für die Einsatzfahrt gegeben hat (i.d.R. eine Leitstelle), ob der Einsatzfahrer seiner über das normale Maß hinausgehenden Sorgfaltspflicht während der Einsatzfahrt nachgekommen ist. Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen. Wenn allerdings die Bewilligung für die Blaulichtfahrzeuge schon kaum zu argumentieren ist, dann wird das Eis für das Unternehmen schnell dünner... In anderen Städten haben die Fahrzeuge der Betriebsaufsicht keine Sondersignalanlagen mehr. Zulässig sind die eigentlich nur für die Hilfsfahrzeuge, wo man die Amtshilfe für bspw. die Feuerwehr argumentieren kann.

Und danach kommt das Zivilverfahren mit den Regressansprüchen der Gegenpartei. Das wird halt sehr mühsam.
Und ich dachte, mit der Straßenbahn bin ich schneller als zu Fuß.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 14578
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #11 am: 30. Juni 2017, 09:01:12 »
Der Unfalldatenschreiber ist verpflichtend in allen Einsatzfahrzeugen verbaut, entweder als elektronische Ausführung oder mit Papierscheibe. Ich habe meine Aussage zur Schuld nicht auf den WL-Mitarbeiter bezogen, sondern ganz allgemein auf Einsatzfahrer und den gerichtlichen Ausgang. Es ist ja nicht klar, ob der WL-Mitarbeiter auf den Fotos überhaupt gefahren ist oder später dazu kam...

Das Gericht wird im Strafprozess zu prüfen haben, ob es eine wasserdichte rechtliche Grundlage für dieses Einsatzfahrzeug gibt, wer den Auftrag für die Einsatzfahrt gegeben hat (i.d.R. eine Leitstelle), ob der Einsatzfahrer seiner über das normale Maß hinausgehenden Sorgfaltspflicht während der Einsatzfahrt nachgekommen ist. Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen. Wenn allerdings die Bewilligung für die Blaulichtfahrzeuge schon kaum zu argumentieren ist, dann wird das Eis für das Unternehmen schnell dünner... In anderen Städten haben die Fahrzeuge der Betriebsaufsicht keine Sondersignalanlagen mehr. Zulässig sind die eigentlich nur für die Hilfsfahrzeuge, wo man die Amtshilfe für bspw. die Feuerwehr argumentieren kann.

Und danach kommt das Zivilverfahren mit den Regressansprüchen der Gegenpartei. Das wird halt sehr mühsam.

Sorry. Aber für mich ist die Formulierung ... Die Schuld liegt zu 100% beim Fahrer des Einsatzfahrzeuges ... als Schuldzuweisung. Und ob ein Unfalldatenschreiber in Österreich vorgeschrieben ist, weis ich jetzt nicht. Denn was ich weiß, haben unsere Einsatzfahrzeuge keinen Unfalldatenschreiber.

Weiters kann ich sagen, dass ALLE unsere Einsatzfahrzeuglenker regelmässig geschult werden und auch immer an wieder Fahrsicherheitstraining, geleitet vom ÖAMTC, teilnehmen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 11510
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #12 am: 30. Juni 2017, 09:31:47 »
Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen.

Was ist das für ein Satz?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36120
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #13 am: 30. Juni 2017, 10:45:07 »
Da kann man eventuell noch glimpflich bei wegkommen.

Was ist das für ein Satz?

Ein piefkenesischer.  :D Unsere nördlichen Nachbarn drücken sich manchmal etwas seltsam aus.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

5er

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 368
Re: 28.06.2017: Verkehrsunfall WL-Einsatzfahrzeug
« Antwort #14 am: 30. Juni 2017, 11:50:29 »
Der Unfalldatenschreiber ist verpflichtend in allen Einsatzfahrzeugen verbaut, entweder als elektronische Ausführung oder mit Papierscheibe.
Quelle?
Es haben zwar alle Polizei und sehr viele Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge einen Unfalldatenschreiber eingebaut, aber verpflichtend ist er meines Wissens nicht.