Was ja der ideale Zeitpunkt zur Wiedereinführung der VRT wäre, einerseits ab dem Zeitpunkt (voraussichtlich) historisch, andererseits auch Beginn der Sommerferien und (noch) coronatechnisch halbwegs einfach (wenn auch mit Maskenpflicht).
Die Maskenpflicht ist eher eine willkommene Ausrede, die VRT nicht einsetzen zu müssen - ich glaube nicht, dass man dieses wieder reaktivieren wird.
Ich bezweifle, dass das überhaupt so zutrifft. Hier ist eindeutig von Maskenpflicht die Rede. Wenn die bestehende Maskenpflicht seitens des Rundfahrtenbuspersonals nicht durchgesetzt wird, steht das auf einem anderen Blatt ...
Die Maskenpflicht gilt laut Verordnung in "Massenbeförderungsmitteln". Nicht nur in geschlossenen Bereichen, sondern auch an der freien Luft.
Ein wunderschön unbestimmter Begriff. OK, die U6 ist eines, aber da gibt es einige Graubereiche, die darunter fallen könnten oder auch nicht, bis das ein Richter entscheidet. Sightseeing-Busse? Gemietete Reisebusse? Gemietete Straßenbahnen? Bummelzüge? Die Liliputbahn? Eine Achterbahn? Sogar ein Riesenrad?! Ein Aufzug in einem Einkaufszentrum, nein, letzteres glaub ich nicht, dass irgendwer entscheiden wird, aber wer weiß!