Autor Thema: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen  (Gelesen 11154 mal)

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Klingelfee

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #15 am: 09. Oktober 2023, 11:50:31 »
Ah, welche Gesetze wurden denn grundlegend geändert?


Ich weiß es nicht, aber mittlerweile brauchts du für alle planmässigen Linien zum Beispiel eine Konzession. Früher konnte man das noch als spontane Einrichtung verkaufen. Auch brauchen mittlerweile auch die Buslenker im Ortslinienverkehr eine Lenkerkarte, früher waren sie ausgenommen. Da reichte eine Tachoscheibe die, die Fahrleistung aufgezeichnet hat.

So konnte ich damals auch mir ohne Probleme einen Bus ausborgen und eine private Sonderfahrt organisieren. Auch das ist heutzutage ein Ding der Unmöglichkeit.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

MK

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #16 am: 09. Oktober 2023, 12:19:05 »
Ich weiß es nicht, aber mittlerweile brauchts du für alle planmässigen Linien zum Beispiel eine Konzession. Früher konnte man das noch als spontane Einrichtung verkaufen.

Natürlich braucht man weiterhin für einen Schienenersatzverkehr keine Konzession. § 18d Eisenbahngesetz.

Zitat
Auch brauchen mittlerweile auch die Buslenker im Ortslinienverkehr eine Lenkerkarte, früher waren sie ausgenommen. Da reichte eine Tachoscheibe die, die Fahrleistung aufgezeichnet hat.

Das ist inwiefern relevant für einen SEV?

Zitat
So konnte ich damals auch mir ohne Probleme einen Bus ausborgen und eine private Sonderfahrt organisieren. Auch das ist heutzutage ein Ding der Unmöglichkeit.

Das ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber, eventuell noch dem Finanzamt.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

Klingelfee

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #17 am: 09. Oktober 2023, 12:42:09 »
So konnte ich damals auch mir ohne Probleme einen Bus ausborgen und eine private Sonderfahrt organisieren. Auch das ist heutzutage ein Ding der Unmöglichkeit.

Das ist eine Sache zwischen dir und deinem Arbeitgeber, eventuell noch dem Finanzamt.

Das ist weder eine Sache für meinen Arbeitsgeber, noch für das Finanzamt, sondern das ist weil sich die Gesetze geändert hat. Alleine schon der Nachweis über die letzten 28 Tage ist ein Verwaltungsaufwand, der es in sich hat. Denn die Lenkerkarte ist in den Fall zu wenig. Man braucht nämlich für jeden Tag, der nicht auf der Karte verzeichnet ist, ein eigenes Formular.
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hema

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #18 am: 10. Oktober 2023, 00:27:58 »
Dann sag uns doch, welche Gesetze! Wir wollen auch teilhaben am Wissen.   :lamp:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #19 am: 10. Oktober 2023, 10:55:39 »
Kraftfahrgesetz. Findet man in Google mit dem Suchbegriff Fahrerkarte site:ris.bka.gv.at.
site gibt an, auf welcher Webseite gesucht werden soll
ris.bka.gv.at ist die Seite, in der sich die Gesetze finden, nicht nur Bundes-, sondern auch Landesgesetze sowie höchstgerichtliche Urteile und die der Landesverwaltungsgerichte.
Die Einschränkung über site: kann  man auch verfeinern, z.B.: ris.bka.gv.at/bundesrecht. Derartige Verfeinerungen sind die Adresszeile, die aufscheint, wenn man auf einer Seite einen internen Link angeklickt hat.

Das mit dem Formular stimmt. Gerade die Linienbusunternehmen mit hohem Fahrerstand könnten anregen, dass in solchen Betrieben Geräte installiert werden dürfen, in die die im Moment nicht benötigte Fahrerkarte gesteckt wird und die auf der dort gesteckten Fahrerkarte diese Tatsache speichern. Damit würden diese Formulare entfallen und Kontrollen erleichtern.
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Nussdorf

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #20 am: 10. Oktober 2023, 20:18:44 »
Dann sag uns doch, welche Gesetze! Wir wollen auch teilhaben am Wissen.   :lamp:
Was sich seither (mehrfach) massiv geändert hat und auch einschlägig ist, ist das Vergaberecht. Dieses regelt, welche formalen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge einzuhalten sind, und aus diesem ergibt sich auch, unter welchen Bedingungen nachträgliche Änderungen (Erweiterungen) möglich sind. Für Details bitte Experten fragen.

Katana

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #21 am: 10. Oktober 2023, 20:34:29 »
Selbst wenn sich die Gesetzeslage nicht geändert haben sollte, kann sich die Auslegung durch die handelnden Personen geändert haben. Z.B. weil Person/Abteilung A die Person/Abteilung B darauf hinweist, dass sie in einem Graubereich agiert.


Nachtrag:
... vertraglich geregelte Betriebspflicht ...
Ich habe bei ris.bka.gv.at eine Suche im Bundesrecht hinsichtlich des Schlagworts "Betriebspflicht" gemacht. Ergebnis: Das Schlagwort taucht in einem Dutzend Gesetzen auf, u.a. im Glücksspielgesetz, im Kraftfahrliniengesetz und im Luftfahrtgesetz. Aber weder im Eisenbahngesetz noch in der Straßenbahnverordnung. Also kann sie nur vertraglich zwischen dem Konzessionsgeber und dem Konzessionsnehmer (in der Gastronomie zwischen Verpächter und Pächter) vereinbart sein. Aber ob ein passionierter Wirtshausgänger den Pächter seines Lieblingswirtshauses auf Betriebspflicht verklagen kann?

haidi

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #22 am: 11. Oktober 2023, 00:44:05 »
Da gibt es oder gab es im Bereich Wien (Höhenstraße?) eine Buslinie, auf der einmal im Jahr ein Kurs fährt/fuhr, damit die Konzession nicht verfällt/verfiel.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #23 am: 11. Oktober 2023, 06:18:04 »
Da gibt es oder gab es im Bereich Wien (Höhenstraße?) eine Buslinie, auf der einmal im Jahr ein Kurs fährt/fuhr, damit die Konzession nicht verfällt/verfiel.
Da ich davon gehört habe, habe ich das Kraftfahrliniengesetz erwähnt.

Klingelfee

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Re: Straßenbahnverordnung/Betriebspflicht/Störungen
« Antwort #24 am: 11. Oktober 2023, 07:40:46 »
Und zwischen Bus und Bim gibt es bei der Konzession noch einen großen Unterschied.

Bim (und auch Eisenbahn) haben eine Konzession für die Strecke)

Bus hat eine Konzession für die Linie.

Bedeutet, werden bei der Straßenbahn Streckenäste zwischen den Linien getauscht, so kann das einfach passieren.

Beim Bus müssen dann bei beiden Linien die Konzession geändert/ oder gar neu ausgeschrieben werden.
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