Der LH hat auch kein Tastgitter und keinen Fangkorb und darf trotzdem im Straßenbahnnetz fahren.
Auch der ULF besitzt derlei nicht, ist ja auch kein Kriterium. Anders die Fahrtrichtungsanzeiger. Nicht von ungefähr hatten bzw. haben E
6, T und T
1 Blinker. Mit ein Grund, daß sie geschleppt wurden, dürfte neben den fehlenden Fahrtrichtungsanzeigern bei den N und N
1 auch ihr für den Straßenverkehr eher schwaches Bremsvermögen gewesen sein. Übrigens, mit HW meinte ich natürlich sowohl Rudolfsheim, als auch Simmering.